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Polo 6N "Pickup"

Jo_B!l
  • Themenstarter
Jo_B!l's Polo 6N

oh ja, des ding steht einsam in einer dunklen garage XD



gelöschtes Mitglied

    wann meinste ist der geplante Termin wenner fertisch is


    Jo_B!l
    • Themenstarter
    Jo_B!l's Polo 6N

    also an geiselwind muss er fertsch sein

    also am 07.07.2011, weil wir da schon hoch fahren.



    gelöschtes Mitglied

      ^Na dann drück ich dir die Daumen das du es bis dahin schaffst


      Jo_B!l
      • Themenstarter
      Jo_B!l's Polo 6N

      danke


      lange nix mehr gehört vom pickup.


      gibts was neues ?


      Jo_B!l
      • Themenstarter
      Jo_B!l's Polo 6N

      ne, wie gesagt der steht jetzt bis april -mai in einer gerage. erstmal muss ich meinen "Low Motion" fertig machen, dann gehts am pickup weiter.


      Hey gibts denn bald ma wieder neue Bilder? Will ma wissen, wie er jetz aussieht, oder haste nix mehr dran gemacht?!


      Jo_B!l
      • Themenstarter
      Jo_B!l's Polo 6N

      ja ich hoffe es geht bald weiter, der steht seit 2 wochen aufem anhänger, muss ihn mal heim fahren, aber vorher mal die garage aufräumen, dann gehts daran parallel zum "Low Motion" weiter.



      Oha ^^ Hast n paar mehr Projekte am Laufen, was?! Ich freu mich aufn Pickup ^^ Bin mal gespannt, wie er dann fertig aussieht
      Viel Spaß beim Schrauben


      [quote

    • nen kumpel hatt das mitm trabi gemacht
      ab ner bestimten Prozentzahl an Ladefläche (muss glaub ich offen sein) kannst du das din als LKW anmelden und sparst Geld bei der steuer

      wollte nur sagen das mit der LKW Zulassung ist keine gute ide da du sonst sonntags und feier tage nicht damit fahren darfst und lass es dir von mir sagen den ich bin eine LKW Fahrer aber jetzt kommt noch was ein Unimok oder eine Sattelzug Maschine zählen nicht als LKW sondern als Zug Maschinen somit dürfen sie an son und feier tage fahren


    • polobeast
      • polotreff.de Team
      polobeast's Polo 6N

      Zitat:

      wollte nur sagen das mit der LKW Zulassung ist keine gute ide da du sonst sonntags und feier tage nicht damit fahren darfst und lass es dir von mir sagen den ich bin eine LKW Fahrer aber jetzt kommt noch was ein Unimok oder eine Sattelzug Maschine zählen nicht als LKW sondern als Zug Maschinen somit dürfen sie an son und feier tage fahren


      das hat doch damit nix zu tun! das ist abhängig vom gewicht! ein als lkw zugelassener 6n diesel darf auch sonntags fahren! und du bist lkw fahrer?


      Jo_B!l
      • Themenstarter
      Jo_B!l's Polo 6N



      is doch wegen dem gewicht und der lautstärke oder nicht ?


      polobeast
      • polotreff.de Team
      polobeast's Polo 6N

      wäre ja noch schöner, wenn ich meinen lt sonntags nimmer vom treffen heim fahren darf


      Jo_B!l
      • Themenstarter
      Jo_B!l's Polo 6N

      musste halt bis monatg in geiselwind damit bleiben ;PP


      ich hatte selber einen kleinen Renault Rapit als Lkw zu gelassen und wurde unter Wegs zu meine Firma angehalten und es wurde ganz schön teuer 154 Euro nur weil ich zu faul wahr mir mein auto zu Fuß zu Hollen


      wenn mann aber das so lassen würde und nur kurz zeit schilder holt oder Saisonkennzeichen dann würde es auch nicht so teuer wie ne normale Zulassung


      feier tage Sonntage nein nein schon ab Samstag Abend ab 22 Uhr Fahrverbot ob privat oder geschäftlich mit dem MB Sprinter und der ist auch betroffen darf ich auch nur dann Samstags Abend zurück nur noch leer nach hause fahren und das auch nur wenn ich nachweisen kann das ich eine sonder Genehmigung habe für die sonder fahrt wie frisch wahre oder Milch und leicht verderbliche wahre wie fisch habe sonst wird es teuer


      polobeast
      • polotreff.de Team
      polobeast's Polo 6N

      son käse!

      hier ein ausschnitt, aus dem gesetz:

      Zitat:

      §30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

      Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

      Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kriterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.



      Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
      gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

      - Neujahrstag
      - Karfreitag
      - Ostermontag
      - 1.Mai
      - Christi Himmelfahrt
      - Pfingstmontag
      - Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
      - Tag der deutschen Einheit
      - Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
      - Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
      - 1. und 2. Weihnachtstag


      Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

      Man wird das ein schwerer 6N...


      Zitat:

      Man wird das ein schwerer 6N...


      Muss ja...Auto muss ja richtig schön weit an die Erde

      Tiefer durch Masse!


      also zu den Fakes mit dem Pick Up , Cabrio und dem Ge Choppten Polo sag ich nur bauen bauen bauen.

      ich glaub damit wäre VW damals gut gefahren wenn se den 6n als Cabrio gebaut hätten

      richtig geil gemacht.


      Jo_B!l
      • Themenstarter
      Jo_B!l's Polo 6N

      Zitat:

      ich glaub damit wäre VW damals gut gefahren wenn se den 6n als Cabrio gebaut hätten


      deer meinung bin ich auch, dann hätte ich auch einen als sommer auto


      Zitat:

      Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.


      Also ich hatte am Wee mit meinem Polo SDI in den Kontrollen nie probleme.

      Und man fährt ja auch nicht immer mit Anhänger!

      Wobei ich an Wochenenden mit dem SDI meinen Jet Ski gezogen hatte...


      Zitat:

      deer meinung bin ich auch, dann hätte ich auch einen als sommer auto

      ich auch


      Zitat:

      Zitat:
      Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.


      Also ich hatte am Wee mit meinem Polo SDI in den Kontrollen nie probleme.

      Und man fährt ja auch nicht immer mit Anhänger!

      Wobei ich an Wochenenden mit dem SDI meinen Jet Ski gezogen hatte...


      Dies gilt auch nur, wenn das Zugfahrzeug über 3,5t zuläsiges Gesamtgewicht hat! Wir habe uns damals extra deswegen erkundigt, weil der Taro 4x4 (siehe Gastauto) auch eine LKW Zulassung hat... Gott sei dank, weil so nur 148,- Steuern und nicht über 1000,-!


      Zitat:

      Gott sei dank, weil so nur 148,- Steuern und nicht über 1000,-!


      Was das denn für eine MAschiene?

      Der ist ja teuerer als ein Audi A8 4,2L TDI


      Mein T4 ist mit 431,-€ schon teuer..


      2,5l Saugdiesel ohne irgendeine Form von Abgasreinigung; sprich es gibt Motor - Krümmer - Hosenrohr - Endschalldämpfer...

      Der gute Feinstaub fliegt nur so hinten raus

      Haber gerade noch mal geschaut... es wären "nur" 1008,-€ Steuern/Jahr


      polobeast
      • polotreff.de Team
      polobeast's Polo 6N

      Zitat:

      2,5l Saugdiesel ohne irgendeine Form von Abgasreinigung; sprich es gibt Motor - Krümmer - Hosenrohr - Endschalldämpfer...

      Der gute Feinstaub fliegt nur so hinten raus

      Haber gerade noch mal geschaut... es wären "nur" 1008,-€ Steuern/Jahr


      ist aber trotzdem übel
      zum glück läuft mein lt als lkw, sonst würde es mir ähnlich gehen :'(


      Bei den Autos hat es damals keine Rolle gespielt, welche Abgasnorm sie erfüllen, weil diese von Werk ab schon mit LKW - Zulassung rausgerollt sind.

      Ein Nachteil hat man allerdings mit der LKW Zulassung... man spart zwar enorm Steuern, allerdings schlägt die Versicherung dafür richtig zu! Für das Geld könnten wir auch nen Porsche versichern.... Der hat aber keine Ladefläche, welche mein Schatzi braucht!


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