oh ja, des ding steht einsam in einer dunklen garage XD
wann meinste ist der geplante Termin wenner fertisch is
also an geiselwind muss er fertsch sein
also am 07.07.2011, weil wir da schon hoch fahren.
^Na dann drück ich dir die Daumen das du es bis dahin schaffst
danke
lange nix mehr gehört vom pickup.
gibts was neues ?
ne, wie gesagt der steht jetzt bis april -mai in einer gerage. erstmal muss ich meinen "Low Motion" fertig machen, dann gehts am pickup weiter.
Hey gibts denn bald ma wieder neue Bilder? Will ma wissen, wie er jetz aussieht, oder haste nix mehr dran gemacht?!
ja ich hoffe es geht bald weiter, der steht seit 2 wochen aufem anhänger, muss ihn mal heim fahren, aber vorher mal die garage aufräumen, dann gehts daran parallel zum "Low Motion" weiter.
Oha ^^ Hast n paar mehr Projekte am Laufen, was?! Ich freu mich aufn Pickup ^^ Bin mal gespannt, wie er dann fertig aussieht
Viel Spaß beim Schrauben
[quote
Zitat:
wollte nur sagen das mit der LKW Zulassung ist keine gute ide da du sonst sonntags und feier tage nicht damit fahren darfst und lass es dir von mir sagen den ich bin eine LKW Fahrer aber jetzt kommt noch was ein Unimok oder eine Sattelzug Maschine zählen nicht als LKW sondern als Zug Maschinen somit dürfen sie an son und feier tage fahren
is doch wegen dem gewicht und der lautstärke oder nicht ?
wäre ja noch schöner, wenn ich meinen lt sonntags nimmer vom treffen heim fahren darf
musste halt bis monatg in geiselwind damit bleiben ;PP
ich hatte selber einen kleinen Renault Rapit als Lkw zu gelassen und wurde unter Wegs zu meine Firma angehalten und es wurde ganz schön teuer 154 Euro nur weil ich zu faul wahr mir mein auto zu Fuß zu Hollen
wenn mann aber das so lassen würde und nur kurz zeit schilder holt oder Saisonkennzeichen dann würde es auch nicht so teuer wie ne normale Zulassung
feier tage Sonntage nein nein schon ab Samstag Abend ab 22 Uhr Fahrverbot ob privat oder geschäftlich mit dem MB Sprinter und der ist auch betroffen darf ich auch nur dann Samstags Abend zurück nur noch leer nach hause fahren und das auch nur wenn ich nachweisen kann das ich eine sonder Genehmigung habe für die sonder fahrt wie frisch wahre oder Milch und leicht verderbliche wahre wie fisch habe sonst wird es teuer
son käse!
hier ein ausschnitt, aus dem gesetz:
Zitat:
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kriterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Man wird das ein schwerer 6N...
Zitat:
Man wird das ein schwerer 6N...
also zu den Fakes mit dem Pick Up , Cabrio und dem Ge Choppten Polo sag ich nur bauen bauen bauen.
ich glaub damit wäre VW damals gut gefahren wenn se den 6n als Cabrio gebaut hätten
richtig geil gemacht.
Zitat:
ich glaub damit wäre VW damals gut gefahren wenn se den 6n als Cabrio gebaut hätten
Zitat:
Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Zitat:
deer meinung bin ich auch, dann hätte ich auch einen als sommer auto
Zitat:
Zitat:
Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Also ich hatte am Wee mit meinem Polo SDI in den Kontrollen nie probleme.
Und man fährt ja auch nicht immer mit Anhänger!
Wobei ich an Wochenenden mit dem SDI meinen Jet Ski gezogen hatte...
Zitat:
Gott sei dank, weil so nur 148,- Steuern und nicht über 1000,-!
2,5l Saugdiesel ohne irgendeine Form von Abgasreinigung; sprich es gibt Motor - Krümmer - Hosenrohr - Endschalldämpfer...
Der gute Feinstaub fliegt nur so hinten raus
Haber gerade noch mal geschaut... es wären "nur" 1008,-€ Steuern/Jahr
Zitat:
2,5l Saugdiesel ohne irgendeine Form von Abgasreinigung; sprich es gibt Motor - Krümmer - Hosenrohr - Endschalldämpfer...
Der gute Feinstaub fliegt nur so hinten raus
Haber gerade noch mal geschaut... es wären "nur" 1008,-€ Steuern/Jahr
Bei den Autos hat es damals keine Rolle gespielt, welche Abgasnorm sie erfüllen, weil diese von Werk ab schon mit LKW - Zulassung rausgerollt sind.
Ein Nachteil hat man allerdings mit der LKW Zulassung... man spart zwar enorm Steuern, allerdings schlägt die Versicherung dafür richtig zu! Für das Geld könnten wir auch nen Porsche versichern.... Der hat aber keine Ladefläche, welche mein Schatzi braucht!