Hallo zusammen.
Ich habe mir ein Gewindefahrwerk zugelegt und im dafür vorgesehenen Teilgutachten steht eine Zulässlige Rad / Reifen Kombination unteranderem von "185/55 R14" drinn. Morgen wollte ich mir Alufelgen zulegen, die ebenfalls 185/55 R14 sind. Jedoch mit einer Einpresstiefe von 37 ... im Gutachten wird eine Einpresstiefe von 43mm vorgeschrieben. Gibt es hier schon was, was ich beachten muss, oder reicht in diesem Falle eine einfache Eintragung der Felgen?
Bis hier hin alles gut und schön, da meine Sommerreifen genau diese größe haben.
Jedoch ist dies bei meinen Winterfelgen/Reife nicht so.. diese sind 155/70 R13
Diese Größe ist im Teilgutachten nicht mit aufgefasst. Was müsste also in diesem Falle beachtet werden und wie Teuer wird der ganze Spaß.. das Ganze soll sich natürlich auch lohnen und kein Preisaufwand von 600€+ werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Es läuft hier alles per Einzelabnahme. Da wird auf Freigängigkeit geprüft. Schleifen darf ja nix.
Bei uns kostet der 21er also einzelabnahme ca. 80 euro. Einfach mal nachfragen was dein tüvler verlangt. Aber unsummen werden es wohl nicht sein.
Danke erstmal für die Antworten.
Mein Problem ist jedoch immernoch, klappt es ohne Probleme folgende Sachen einzutragen?
Das Gewindefahrwerk verlangt 185/55 R14 ET 43
Die Felgen sind jedoch 185/55 R14 ET37
Ich hatte eigendlich nicht vor, dafür nochmal 100€+ auszugeben
Gruß
Ja das ist kein Problem. Meine Winterräder haben ET38, alles tiptop. Steht etwas mehr raus als mit Sommerräder (ET45)
Zitat:
Ja das ist kein Problem. Meine Winterräder haben ET38, alles tiptop. Steht etwas mehr raus als mit Sommerräder (ET45)
Zitat:
Ich müsste ja das Überprüfen und das Eintragen in den Fahrzeugschein bezahlen. Auf welchen Betrag würde ich dann kommen?
Zitat:
Hast du ein Gewindefahrwerk drinne?