nabend ich hab mal ne frage ok zwei und zwar
darf ich mit einem NICHT angemeldetem auto zur AU und zur HU fahren?
und darf ich danach direkt zum strassen verkehrsamt fahren um dat auto anzumelden?
oder muss ich mir rote bzw. kurzkennzeichen besorgen?
gruss flo
darfst du mit sicherheit nicht, sonst würde ich auch immer gerade zum tüv fahren
leuchtet iwie ja ein aber ich habe mal iwo gelesen dat man dat darf WENN man einen termin vorlegen kann deswegen frag ich hier mal lieber
zum tüv nicht aber zur zulassungsstelle
ahh ich habe wat gefunden natoll mhh muss ich mir doch schilder besorgen :(
* Ohne amtliches Kennzeichen:
Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Aber Sie können es huckepack nehmen. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.
* Mit Kurzzeitkennzeichen:
Beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt. Hierfür müssen Sie Ihren Personalausweis und einer Deckungsbestätigung einer Versicherung beantragen. Sie erhalten einen Blanko-Fahrzeugschein, in dem Sie die Fahrzeugdaten nachtragen. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage ab Zulassung gültig und muss nicht zurückgegeben werden.
* Mit roten Kennzeichen:
Zuverlässige Autohändler und Werkstätten haben rote Kennzeichen, die sie bei Gebrauch einsetzen können. Fragen Sie nach, ob Ihnen Ihre Werkstatt ein solches Kennzeichen zur Überführung überlässt.
* Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
also soll heißen wenn ich eine deckungskarte habe kann ich mit einem vorübergehen stillgelegten auto zur zulassungsstelle fahren oder falls der tüv abgelaufen ist zum tüv.Hab ich das so richtig gelesen.habe auch das Problem jetzt Tüv fällig 4.08 werde jetzt abmelden und im November wieder anmelden bzw Tüv dann machen .wenn das ohne Rote kennzeichen geht währe das Supie
PS:Aber der Lagerstandort liegt 30Km vom Zulassungsbezirk weg!MMH da werde ich wohl doch Schilder brauchen?
so verstehe ich dat auch aber es muss ja wen ich es richtig verstehe von genau diesem auto sein also kann ich nicht von meinem alten wagen die nummernschilder nehmen....
ja das ist klar!Nur schade das man das nicht machen kann wenn das Auto in einem anderen bezirk zu überwinterung abgestellt wurde!Das bedeutet entweder Rotenummern oder Kurzkennzeichen was ja wieder mit zeit geld verbunden ist!Na dann werde ich doch jetzt Tüv machen und halt die 7monate verschenken sind dann ja ca 13 euro weniger als Kurzkennzeichen.Wenn man bedenkt das 2jahre ca 50euro tüv kosten
wir sind damals mal hin und wollten ein auto wieder zulassen ( kennzeichen wurden wegen mangels versicherungsdeckung abgekratzt ) und dann stellten wir fest ( bei der Zulassungsstelle ) das der Wagen keine AU mehr hatte und deswegen auch keine Anmeldung bekommen hatten , dann haben wir ne ausnahme genehmigung von der Zulassungstelle bekommen und durften mit dem Auto ( mit immer noch entwerteten Kenzeichen und Rotem Zettel auf der Scheibe ) zum AU machen fahren ( Zwei straßen weiter haben uns auch gleich die Cops angehalten und rücksprache mit der Zulassungsstelle gehalten , dann durften wir weiterfahren )
Ist aber auch bestimmt schon 6Jahre her !