Hallo Leute,
wie ist es wenn man so etwa einen Monat lang ohne Tüv fährt? Fährt man dann ohne Versicherungsschutz?
Was kostet es wenn die Rennleitung einen anhält? Nur mal so interesse halber...
Gruß Poloprince
1 Monat geht, können dich nur drauf hinweisen!
noch ne frage zu fahren ohne tüv mein auto braucht erst ne komplet abnahme weis jemand ob ich ohne kennzeichen auf direkten weg zum tüv fahren darf?
mfg
andre
Auszug aus der Seite www.tuev-nord.de...
Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Die Hauptuntersuchung wird mit dem Ablauf des auf der HU-Plakette angegebenen Termins ungültig! Bei Überschreitung dieses Termins droht seitens des Gesetzgebers folgendes Verwarnungsgeld:
Bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen
Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
Bis zu zwei Monaten: € 15,--
Mehr als zwei bis zum vier Monaten: € 25,--
Mehr als vier bis zu acht Monaten: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- und 2 Punkte in Flensburg
Also kannst ihn einen Monat überziehn, ohne im Falle einer Kontrolle eine Strafe zu kassieren (Verwarngeld)...Aber im Endeffekt bringt es ja nix mehtr, da der Monat ja wieder zurückdatiert wird, es sei denn denn Du bist im Moment verhindert zur HU zu gehen, dann kannst ruhig ein Monat überziehen... Ab zwei Monate kostet es dann siehe Auflistung...
Gruß Onyx04
sagen wir mal so ;D
ich hab letztens einen kennen gelernt, der hat sein auto von seiner haustür weg 100 meter richtung garage gefahren (ohne kennzeichen)
und nun hat er führerschein entzug und muss auch noch ne nachschulung machen...
er hat auch versucht sich da raus zu reden aber war nix...
also ich wäre da sehr sehr vorsichtig
Auf direktem Weg geht das, am besten vorher nen Termin schriftlich geben lassen!
ähmm ich bin mir nicht sicher, aber ich meine man darf nur auf direcktem weg zur zulassungstelle ohne nummerschilder fahren, aber zum tüv musste ihn mit nem trailer bringen o.ä.
MFG
ich ruf ma bei tüv an ma schaun was die sagen
mfg
andre
Ich bin der Überzeugung, dass man weder zum Tüv noch zur Zulassung ohne Kennzeichen (bzw. ohne Zulassung also auch mit Kennz. aber ohne Stempelplakette) fahren darf. Es besteht dann nämlich kein Versichungsschutz, dass heißt so ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf noch nicht einmal im Bereich der StVo geparkt werden.
Eine Allternative zum Hänger wäre noch ein Kurzzeitkennzeichen, kostet aber ein paar Euro und man braucht eine entsprechende Deckungkarte von der Versicherung.
PS: bei korrekter Zulassung, erlischt trotz abgelaufener Hauptuntersuchung der Versicherungsschutz nicht.
Und denkt immer dran: Überziehen bringt leider NIX mehr...
Grüßchen TH
das mit dem zur Zulassungsstelle fahren hab ich auch schon mal auf ner seite von nem StVA gelesen......wenne versicherungsschutz (DoKa) hast
und zum TÜV dann halt mit Kurzzeitkennzeichen (rote nummer)
mmh, ok dann lass ich mich gerne belehren!
Fahr eh immer mit Zulassung, von daher!
bin mit so nem kurzkenzeichen (mit gelbem streifen + datum) dahin gefahren und habe das geld für das kennzeichen dann von meiner versicherung wieder bekommen.
ein kollege hat sich letze woche ein altes abgemeldetes kennzeichen besorgt und is dann damit von A nach B gefahren aber nicht zum TÜV
aber muss man schon glück haben. wenn man mit nem fremden, abgemeldeten kennzeichen erwischt wird is man glaub ich richtig dran!
Das mit dem fremden und abgemeldeten Kennzeichen würd ich mal ganz schnell aus dem kopf streichen. Dann hast du nämlich neben dem Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz auch noch nen Kennzeichenmißbrauch am Hals! Also schön die Finger davon lassen.
Soweit ich weiss darfst du nur auf direktem Weg zur Zulassungsstelle. Tüv is nich, da musst du schon mit nem Trailer oder schlepper hin. Denn auch Abschleppen is nich. Das ist wohl ein bißchen komplziert, von daher weiss ich das nicht 100%, aber wenn ich mich recht entsinne braucht der Fahrer dann sogar Führerscheinklasse 2. Ist dann nämlich kein Abschleppen mehr (Nothilfe), sondern ein Schleppen. Aber wie gesagt, das bin ich mir nich ganz sicher.
Hm, zur Zulassungsstelle hin ohne Kennzeichen kenn ich nich, kenne nur von da aus nach Hause/Garage/Halle nach dem Abmelden...
du darfst au ohne tüv etc fahren wenn du von dekra typ nen zettel hast, auf dem steht das du dann und dann n termin hast, gilt aber immer nur eine woche - atm fahr ich damit seit letzte woche rum, weil ich heut erst termin hab ...
Also bei mir war es einmal,dass ich bei Ummeldung des Autos den HU-Wisch vergessen habe.
Beim Verkehrsamt hatte ich schon die neuen Nummernschilder drauf aber ohne die Plaketten.Da hatte ich nen Schreiben von denen bekommen,wo ich mit nachhause fahren durfte und wieder zurück.Natürlich wie es immer so ist,wurde ich von den Grünen angehalten. Die haben doof geguckt,aber nach nen Anruf bei Amt und der Bestätigung,durfte ich auch wieder fahren
ja... weills mich jetzt auch nochmal genau interessiert hat und ich nicht scheisse erzählen will hab ich nochmel kurz gegoogelt (bin ich eigentlich der einzige der google bedienen kann ?!?)
GANZ OHNE Schilder scheint man doch nihct zu dürfen..... wohl aber mit entstempelten....
Zitat:
In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind..
Also lag ich ja doch richtig das man zum TÜV fahren darf!
Muss man halt bloß abklären ob die Versicherung im Schadensfall zahlt!