Servus! Was sagt den der TÜV da, weil die gabs ja mal ab Werk. Mein Polo hat sie jetzt zwar nicht ab Werk gehabt, aber das dürfte doch keinen jucken!? Müsste doch einwandfrei hinhauen. MfG Polo `79
Also soviel wie ich weiß ist es keine pflicht bzw wenn man jetzt eine HU macht und der Rückfahrscheinwerfer funktioniert nicht ist es kein mängel das das Fahrzeug keine plakette bekommt.
Mehr weiß ich jetzt auch nicht.
Übrigens, mein Rückfahrscheinwerfer ist rot weil wegen Englische rückleuchten
Gruß Micha
Beim 1er Polo brauchst du auf alle Fälle kein Nebelschlusslicht und soweit ich weiß auch kein Rückfahrscheinwerfer, da der erst später Pflicht wurde!
Genau. Eine Nebelschlussleuchte müssen erst Fahrzeuge haben die nach dem 1.1.1990 Gebaut wurden.
Wie das mit dem Rückfahrscheinwerfer aussieht weiß ich nicht.
Gruß Micha
Ich schätz mal, dass wird sich mit den Rückfahrscheinwerfern sich änlich verhalten wie mit der Nebelschluß. Ich mach dann die Lampeneinsätze von den mit rein, dann ist er zwar orange, aber besser als nichts. Na mal schaun ist noch ein weiter Weg bis ich die Rückleuchten überhaupt einbauen kann......
MfG Polo `79