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§21 Felgen eintragen lassen

Master2509
  • Themenstarter
Master2509's Polo 2F

Moin,

ich wollte meine SMOOR Felgen 7 + 8 x 13 eintragen lassen. Habe das passende Gutachten von SMOOR sowie eine Bescheinigung des Reifenherstellers, dass die Reifengröße 175/50 durch 195/45 ersetzt wurde und blaa...

Zuerst war mein Auto in einer Werkstatt, bei der der TÜV NORD zur Prüfung kommt, dann in einer bei der die DEKRA kommt.

Beide Prüfer haben aus dem gleichen Grund die Eintragung abgelehnt:

Es muss eine §21 Abnahme bei der Hauptstelle des TÜV´s gemacht werden.

Das ich das anders sehe ist keine Frage, ob die Prüfer dumm sind oder nicht - meine Frage:

Bei der §21 Abnahme, schaut der Prüfer sich das ganze Auto an oder richtet er sein Augenmerk auf die Felgen, wenn ich das möchte ? Ich habe da noch ein paar andere Dinge am Auto, teilweise mit ABE/Gutachten, teilweise ohne.

Was kommt da auf mich zu ?



Im Gutachten der Felgen steht bestimmt, das in Verbindung mit einem nicht Originalem Fahrwerk eine Einzelabnahme nach §21 gemacht werden muss oder ?


In der Regel schaut er nur das an was du eingetragen haben möchtest. Wenn natürlich der Querlenker runter hängt und das Fahrwerk lose ist. Bekommst das auch nicht eingetragen.

Die Angrenzenden Bauteile zu dem was du eingetragen haben möchtest. Soll natürlich eingetragen sein oder aufjedenfall ohne Mängel...



Master2509
  • Themenstarter
Master2509's Polo 2F

§21 wird in dem Gutachten nicht erwähnt. Nur das bei Veränderung des Serienfahrzeuges die Freigängikeit etc. gegeben bleiben muss.

@Polo 10-94:

Wenn ich also dahin fahre und möchte die Felgen eintragen lassen (der Polo hat keine Mängel alles Tiptop) hat der z.B. nicht eingetragene Käfig keinen Einfluß auf ein positives Ergebnis - habe ich das richtig verstanden ?


da steht mit sicherheit drin, dass bei dem gutachten alles der serie entsprach
und die zulässigkeit weiterer veränderungen gesondert beurteilt werden müssen.
sprich eine abnahme nach §19.2. (einzelabnahme)
im schreiben danach steht abgenommen nach §21, damit die
betriebserlaubnis nicht erlischt und alles beim straßenverkehrsamt läuft.

da du kein serienfahrwerk hast muss ein prüfer vom tüv nord (westdeutschland)
oder der dekra (ostdeutschland) eine einzelabnahme machen.
der prüft dann freigängigkeit, fahrwerk, reifen, felgen, radkästen etc. auf der bühne und
vielleicht noch bei einer kleinen testfahrt.

ob den prüfer dein käfig usw stört wirst du dann schon sehen, kommt eben auf den
prüfer an.


Der Käfig sollte den Prüfer nicht stören.

Der Käfig ist sowieso schwierig. Wenn die Sicht nach hinten nicht stark behindert ist und alles Schraubbar ist, hieß es mal , dass man diesen nichtmal eintragen muss....

Das ist aber eine andere Geschichte.

Fahr mal hin und klär das mit dem Prüfer ab...


Zitat:

Wenn die Sicht nach hinten nicht stark behindert ist und alles Schraubbar ist, hieß es mal , dass man diesen nichtmal eintragen muss....


Rücksicht steht irgendwo im Gesetzestext mit einer Prozentzahl und keiner direkten sichtbehinderung.

Die meisten Prüfer die Werkstätten abfahren dürfen nichtmal kombinierte eintragungen machen, also nur streng nach Gutachten.

In den TÜV Stationen dürfen die Prüfer auch Gutachten Lenkrad , Fahrwerk , Felgen zb zusammen eintragen.
Selber erst vor kurzem erlebt, der jüngere Werkstatt Mensch sagte er darf es einfach noch nicht...

Wenn alle Papiere da sind so wie der Tacho richtig geht, sollte der Abnahme beim zb TÜV Nord nichts im Wege stehen.






Sorry fürs etwas späte "reingrätschen"...

Es wäre möglich, dass du die 21er in Verbindung mit ner 19.2er durchführen musst.

siehe[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Desweiteren glaube ich nicht, dass die Kombination eingetragen wird, da aktuell keine 195/45R13 mehr produziert werden, sondern nur noch 175/50R13 aufm Markt sind. Und genau diese Größe (also 175/50) wird aus "Sicherheitsbedenken" auf einer 8 Zoll breiten Felge nicht mehr genehmigt.

    Und "Änderungseintragung usw." werden in den alten Bundesländern durch den TÜV abgenommen, in den neuen Bundesländern durch die Dekra.

    Vielleicht hilft's, vielleicht auch nicht...


  • Die Eintragung ist immer noch möglich !

    Die Sicherheitsbedenken hat glücklicherweise nicht jeder



    Master2509
    • Themenstarter
    Master2509's Polo 2F

    Es ist denn so, wenn ein dekra Prüfer Guten Willen und verstand hat, das er die Felgen Eintragen darf / kann, oder kann das NUR der tüv Nord im Westen machten?


    Es wird unterschieden zwischen dem Rechtsstatus einer "Überwachungsorganisation (ÜO)" und dem der "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP)".

    Änderungsabnahmen, für deren Umbauten gültige Prüfzeugnisse vorliegen, können nach §19(3) StVZO sowohl durch einen Prüfingenieur einer ÜO als auch durch den amtl. anerkanten Sachverständigen (aaS) einer TP durchgeführt werden. Gültige Prüfzeugnisse sind: ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung), Teilegutachten, EG-Genemigungen und ECE Genehmigungen. Umbauten für die es keine gültigen Prüfzeugnisse als Arbeitsgrundlage für die Änderungsabnahme nach §19(3) gibt, müssen als "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO durch einen aaS einer TP beurteilt werden.

    Welche Organisation in dem jeweiligen Bundesland den Rechtstatus "TP" hat, ist vom Bundesland abhängig.

    In den alten Bundesländern (West) ist es immer einer der TÜV, in den neuen Bundesländern ausschließlich DEKRA.

    In allen Bundesländern sind die TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, TÜH, FSP als ÜO zugelassen.
    Eine Besonderheit gibt es noch, NEU-Fahrzeuge dürfen für eine Einzelbetriebserlaubnis anstelle von §21 StVZO auch nach §13 EG-FGV beurteilt werden und das darf in den alten Bundesländern auch ein "Regionaler Beguachter" des Technischen Dienstes des DEKRA.
    Du kannst also mit fast allem zum DEKRA gehen. Nur wenn es wirklich ein §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO oder eine reine §21 Abnahme ist (das sind nur ganz wenige Fälle), musst Du in den "alten" Ländern den entsprechenden TÜV bemühen.


    oder einfach formuliert: nicht jeder Prüfer darf alles abnehmen und eintragen. Für normale Eintragungen mit passenden Unterlagen reicht ein "einfacher" Prüfer. Für Einzelabnahmen brauchen auch die Sachverständigen eine Ausbildung und Genehmigung, die nicht jeder Sachverständige hat. Meine Felgen konnte auch nur ein spezieller Sachverständiger abnehmen und eintragen. Also Termin gemacht, dass der auch da ist. Dann wurde alle notwendigen Punkte einzeln abgearbeitet: Freigängigkeit mit Fahrtest und Diagonalbelastung, Radabdeckung, Abrollumfang, Traglasten...

    Gruß, mombie


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