vw teilemarkt

Fremdes Fahrzeug auf Privatgrundstück abgestellt was tun

wen sich den wer holt so in ner Nacht und Nebel aktion weis ja keiner was von Wirt warscheinlich auch keiner mehr hinterhersuchen .
Würde ihn nur nicht selber schlachten fals der besitzer kommt und meint
"he man wo ist mein auto"
Mein tipp geh zum Rechtsanwald und las dir das alles zahlen



Sehr cool.
Wär schön wenn mir das auch mal passieren würden, dann aber bitte mit nem Porsche GT2 RS oder ähnlichem


teile meines vorschlages beruhen halt auf der tatsache, das ich auch ein arsch sein kann. so wie der eigendliche besitzer des wildentsorgten polos.
einfach auf die strasse vor das grundstück schieben ist doof, haben ja alle gesehen das der bei dir stand, vorbesitzer schwört stein und bein das der geschenkt ist. erst wenn das ding ein öffendliches ärgerniss ist, rollt die staatsgewalt an. das wird dann richtig schön teuer für den entsorger - und, hat der das nicht mit seiner aktion verdient?
noch ein vorschlag meiner dunklen seite:
wenn der denn öffendlich abgestellt ist, mach doch ein paar flecken drunter oder gleich ne ganze lache
muss ja nix umweltschädliches sein - gefahr im verzug, feuerwehr mit bindemittel ... das wird noch teurer
ich bin soooo



gelöschtes Mitglied

    Ich arbeite im Sicherheitsdienst, ich gehe mal da von aus das es sein Privatgurtstück ist. In der Scheibe die Identnummer auf schreiben und von der Zulassungsstelle abschecken Lassen. Oder wenn er im ADAC ist kann er ihn auch abschleppen lassen(das Machen die auch nur wenn er Zugelassen ist sonst zahl er selber die Kosten). Die Kosten sind geringer als ein normaler abschlepper Dienst die Schlagen noch was drauf. Aber normaler weiße hätte die Polizei dieses Auto wegen Diebstahl Überprüfen Müssen schon deshalb weil keine Schilder dran sind.


    FIN in der windschutzscheibe beim 2er polo - ja nee, is klar


    gelöschtes Mitglied

      Also ich habe dieses Tiefere eingelassene hinter dem Fenster ob es jetzt eine Komplett Nummer ist weiß ich nicht.


      Zitat:

      Dürfen die im Normalfall nicht sagen, Stichwort Datenschutz.

      Da ein grüner Aufkleber mit einem Kennzeichen drauf ist, beim deutschen Versicherungsbund für Autofahrer (oder wie der Laden grad heißt) anrufen. Die geben den Halter definitivf heraus. Am Telefon, ohne kosten und sofort

      "Zentralverband der Versicherer" so heisst der Laden.
      Der sichert unter anderem, wenn ein Unfallgegner abhaut, und man das Kennzeichen hat.
      Also anrufen, sagen der ist dir inne Kiste gebrettet, und zack haste den Namen und Anschrift, von dem Kennzeichen auf der Scheibe

      Hat er den Brief und Schlüssel auch dagelassen?


      Da würde ich keine 2 Stunden warten . Wenn die Karre mich behindert oder mich stören würde. Stapler an , Karre anheben auf die Strasse setzen .


      Und wenn einer fragt ?, Mir gehört die Karre nicht , und ich hatte ein Notfall und musste raus , der stand mir im weg.

      Und selbst wenn ich 300 Meter Platz hätte , der stand genau DA im weg.

      Wer will das Gegenteil behaupten ? Der Besitzer ? Der sagt " Ja , Herr Poliziest das ist mein Auto , das habe ich da Nachts ohne Kennzeichen hingestellt und bin abgehauen ! " ?


      Aber interessant ! Ich klau mir demnächst eine Karre , fahre damit rum , und stell den einfach irgendwo ohne Kennzeichen beim Bauern hinterm Haus. Problem gelöst , Polizei tut nichts weil die es ja nichtmal für nötig halten da irgendeine Nummer aufzuschreiben . Für abgestellte Autos auf Privatgründstücken keiner für zuständig , Ich kann gut schlafen.






      gelöschtes Mitglied

        Das wäre dann ein Fall von Selbstjustiz und ist nicht erlaubt.
        Der Besitzer des Auto's könnte dich dann anzeigen wegen Sachbeschädigung an seinem Auto wenn du das mit dem Stapler wegfährst.
        Man kann höchstens einen Abschleppdienst beauftragen, auf eigene Rechnung.

        Bei allem anderen begibt man sich auf dünnes Eis, auf sehr dünnes Eis.



        Es ist immer wieder erstaunlich, welches Rechtsverständnis mache haben...

        Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland immer 2 Paar Schuhe.

        Auch wenn man 100% Recht hat, muss man das (auf eigene Kosten) erst vor Gericht durchkämpfen und sich bestätigen lassen.

        Warum gefällt es "zwielichtigen" Ausländern in Deutschland so gut? Weil man viel anstellen kann ohne große Gefahr zur Rechenschaft gezogen zu werden...

        Erst mal Halter ermittlen und auffordern das KFZ zu entfernen; dafür sollte die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig sein...


        In erster Linie ist der Grundstückseigentümer gefragt, weil es halt nicht öffentlicher Verkehrsraum ist. Die Behörden haben aber den gesetzlichen Auftrag, dem Grundstückseigentümer so weit wie möglich, eine Anschrift zu übermitteln. Das heißt Ordnungsamt/Polizei anrufen. Über den genauen Sachverhalt in Kenntnis setzen. Die Behörde müßte nun anhand der Fahrgestellnummer den letzten Halter feststellen und diese Anschrift den Hilfsuchenden übermitteln.
        Alles andere hat nun der Eigentümer zu veranlassen. Auch ersteinmal die Kostenübernahme für das Entfernen des Fzgs. von seinem Grundstück. Die Kosten kann er dann notfalls vor Gericht einklagen.
        Der letzte eingetragene Halter wird automatisch kostenpflichtig. Auch wenn der dann behauptet, dass Fzg an einem anderen verkauft zu haben, dessen Adresse er aber nicht kennen will oder auch nicht kennt.
        Deshalb ist es immer wichtig, beim Verkauf eines Fzgs. einen Vertrag zu machen, worauf die Adressen stehen (Ausweis zeigen lasssen).
        Wie gesagt, so sieht der Rechtsweg aus. Die Infos habe ich mir von Jemanden beschafft, der tagtäglich mit solchen Situationen zu tuen hat.
        Die Behörden sind nach dem BGB verpflichtet, dem "Geschädigten" so weit wie möglich zu einer "ladefähigen Adresse" zu helfen. Sollten diesem Ersuchen die Behörden nicht nachkommen, dann hilft sicherlich eine Beschwerde bei dem Vorgesetzten!
        Gruß

        Zusatz: Wenn man dann die Adresse des letzten Halters vom Fzg. hat, dann diesen ansprechen und ihm eine Frist setzen, das Fzg. zu entfernen.
        Die Ordnungsämter geben dem Halter in der Regel eine Frist von ca. vier Wochen (im öffentlichen Verkehrsraum). Sollte man den Eindruck haben, dass der letzte Halter sich der Sache nichts annehmen will, dann sofort per Einschreiben ihn mit Fristsetzung und Kostenandrohung ihm Mitteilung machen. Der Haken an der Geschichte ist, wenn es sich um eine Person handelt, der nicht "zahlungsfähig" ist, könnte man schlimmstenfalls auf den Kosten hängen bleiben. Dann könnte man auch über einen Rechtsanwalt vom Gericht einen Beschluß erwirken, dass man dann über das Fzg. verfügen darf (Verwertbarkeit), um die Kosten dann über den Verkauf des Fzgs....... wieder ausgleichen zu können.
        Also nicht alles so einfach mit dieser Geschichte!


        Sorry das ich das ausgrabe aber mich würde sehr ineressieren was daraus geworden ist



        Mich auch


        gelöschtes Mitglied

          Und mich ebefalls



          LarsiHasi
          • Themenstarter
          LarsiHasi's Polo 2F

          Zitat:

          Und selbst wenn ich 300 Meter Platz hätte , der stand genau DA im weg.

          bis jetzt hat sich keiner gemeldet.
          Steht seid dem im Schuppen


          Waren denn da Papiere drin oder sonstiges


          LarsiHasi
          • Themenstarter
          LarsiHasi's Polo 2F

          Nee war garnix drin


          Kein halter ermittelt worden ? Mal mit der fahrgestellnummer bei der rennleitung gewesen ?


          Ja krass, ich würde den nicht anrühren evtl gestohlen oder sonstiges....


          Ich glaub egal wo du diese Story erzählst wird gelacht und keiner kanns so Recht glauben
          Echt total geil


          Beim Fundbüro abgeben/anmelden und dann 6 Monate warten; falls du eine Rechtsschutzversicherung hast oder bei einem Automobilclub bist (Erstberatung teils kostenlos) kannst du da ja mal nachfragen, was du tun musst um ihn behalten zu dürfen


          Das wird ein langer und komplizierter weg, hier in DE kann man nirgends mit Glück an die Sache gehen.....

          Da wird dir einiges an Behörden Steine in die Wege stellen.


          gelöschtes Mitglied

            Wenne ein Schuppen hast wo du mit Sicherheit auch schraubst. Andere Karosse mit Papieren dazu umbauen,billiger Zweit Polo. Den Relevanten Rest unter die Presse, Mit der Neuen Karosse anmelden, und wenn der unholt mal auftaucht kann er das Zusammen gepresst bekommen aller (samsonit koffer), dann hat er das nach sehen.


            Ich hätte schon lange mal die Polizei gerufen Und gefragt auf wen dieses zugelassen ist hin gefahren gefragt was damit ist und gut.


            Zitat:

            Andere Karosse mit Papieren dazu umbauen,billiger Zweit Polo. Den Relevanten Rest unter die Presse, Mit der Neuen Karosse anmelden

            Wäre auch einer meiner Gedanken


            Schlechte Karosse mit papieren haben wir noch


            Ganz einfach spritzwand raus und andere einschweißen mit anderer fahrgestellnr.

            Aber wie blöd muss man sein und ein einser abzumelden und irgendwo bei fremden abzustellen


            Mfg Niklas


            Is ein 2er (Beitrag #7)

            Wurde entweder geklaut und/oder vergessen/aufgegeben; seit Juli '13 is ja auch schon der ein oder andere Tag ins Land gegangen.

            Ich würd mich wahrscheinlich sicherheitahalber mal unverbindlich erkundigen ob der nicht wirklich wem abgeht und ihn mir bei Nichtmehrbedarf aneignen.


            Antworten erstellen

            Ähnliche Themen