hi,
ich habe jetzt einen mini mkII .bj 83
im briefsteht die löschungsfrist wurde gemäß paragraphen 27 absatz 6 stvzo bis zum 6.10.00 verlängert....
was bedeutet das genau?
google hat irgendwie nix ergeben ausser das im fahrzeugregister nach paragraph 40 oder 44 die fahrzeugdaten gelöscht werden...
hi
§§24 bis 28 sind weggefallen.....
siehe :
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Wenn ich es recht in erinnerung habe ging es um die ABE/Zulassung im allgemeinen von dem fahrzeug.....die haben jetzt scheinbar bestandschutz.....genau kann ich dir das jetzt aber auch nicht sagen .....ist bestandslos geworden
LG
Welche höheren Mächte muss man da eine Nachricht schreiben um genaueres raus zu finden ?
.das ist doch in irgend einem Register gespeichert .
Früher hing die Zeit doch auch mit der abnahme zusamm , oder nicht ? Also dieses nach 7 Jahren stilllegung neuabnahme
wann ist denn diese eintragung gemacht worden?!....als du den polo abgemeldet hattest?!....weil dann nach einer gewissen zeit (glaub 10 jahre) werden die daten ehh aus dem register gelöscht (so war es früher) - jetzt gillt die 7-jahresfrist - da hast du recht
Frag doch einfach mal bei deiner zuständigen zulassungsstelle an - die sollten es genauer wissen .......es soll auch sehr schwer geworden sein sehr alte fahrzeuge zu zu lassen wenn diese lange jahre hinweg gestanden haben sollen - meist wird dann ein kaufvertrag und eine eidesstatliche erklärung verlangt - dann wird eine europaweite anfrage gestartet ob das fahrzeug gestohlen ist und zu guter letzt wenn alles ok soweit ist dann bekommst du aus flensburg die fahrzeugdaten und du kannst das fahrzeug wieder zulassen (frag jetzt bitte nicht wielange das dauert - manche brauchen 6 wochen ......andere 8 wochen ......und anderen wird immer was neues erzählt dass es nicht geht) also viel glück
LG
steht alles im ersten post
Nach 7 Jahren werden die quasi für tot erklärt und aus dem Register gelöscht .
So ist es jedenfalls heute . . .
Worüber brauchst du denn jetzt genau Infos ? Wie du den wieder auf die Strasse bekommst ?
Zitat:
Nach 7 Jahren werden die quasi für tot erklärt und aus dem Register gelöscht .
So ist es jedenfalls heute . . .
Worüber brauchst du denn jetzt genau Infos ? Wie du den wieder auf die Strasse bekommst ?
Ne , da gibt es auch keine grossen Unterschiede .
Das Auto muß lediglich eine Vollabnahme machen und gut . Anhand der Papiere vom Tüv , kann der dann ganz normal zugelassen werden und bekommt neue Fahrzeugpapiere .
Hab gerade einen Kadett D Caravan ohne Papiere gekauft , seit 92 abgemeldet . Da gibt es auch keine Probleme . . .
also nur wieder neu Tüv drauf . Ende .
hier nochmal 2 bilder
von dem kleinen
Auf jeden machen den kleinen
klar....
das einzige was noch nicht klar ist ist der motor
bj 83 abgastechnisch ist da alles möglich, evtl einzeldrossel oder so auf 988ccm
Da passen auch die 1.3 Turbo aus dem Metro !
Also ich habe mich bei uns auch mal schlau gemacht.
Bei uns heißt in meinem Fall im Landkreis Osnabrück (Niedersachsen)
Das betroffene Fahrzeug ist seit 1996 abgemeldet, Papiere alle vorhanden.
Zum Zulassen benötige ich nur eine normale HU und dann ganz normal anmelden.
Gruß Basti
Zitat:
Da passen auch die 1.3 Turbo aus dem Metro !
ALSO:
wenn deutsche papiere vorhanden sind, brauchst du lediglich ne HU und ne AU machen. alles mit aufs amt nehmen, anmelden, spaß haben.
wenn keine deutschen papiere vohanden sind, brauchst ein §21.
alter brief ist vorhanden, plus abmeldebescheinigung, und wisch vom letztenkreis das der fzg schein eingezogen wurde, wieso auch immer.