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Unfall ein Tag vor Eintragungen beim Tüv. Zahlt Versicherung?

Puxi
  • Themenstarter
Puxi's Polo 6C

Moin Leutz,
mir ist was ganz Dummes passiert. Hab am Samstag 'ne Achsvermessung durchführen lassen, da ich ein Fahrwerk eingebaut habe. Hab dann gestern meine Schürzen angebaut (Front und Heck), damit ich dann alles zusammen heute hätte eintragen lassen können.

Doch gestern auf dem Weg zur Arbeit kam dann der Schreck. Ich fahr auf die Umgehungsstraße, um zur Arbeit zu fahren. Es war am regnen, als ich von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn wechselte fuhr ich über 'ne lange Fütze drüber. Die Folge: Aquaplaning! Hatte ca. 70 bis 80 km/h drauf. Erlaubt waren 100 km/h. Dieses ziehte mich links in die Leitplanke rein. Hab ca. 4 cm von der vorderen Felge abgeschliffen und beim Aufprall ist das Heck mit gegen die Planke. Dabei riss ich mir den mittleren unteren Teil meiner RS-Schürze ab.

Was meint ihr? Zahlt die Versicherung das? Weil es war ja nicht eingetragen zum Zeitpunkt des Unfalls.

Meine zweite Frage:
Trägt der Tüv mir die Schürze trotzdem ein, auch wenn das Stück fehlt? Abfallen kann da nix. Also ein Sicherheitsmangel besteht nicht. Würde nämlich dann wieder die selbe Schürze draufkommen.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht.

Gruß
Puxi



Wenn du Vollkasko hast kommt die Versicherung für Schäden an deinem Auto auf. Wenn du die Sachen eingetragen hast, kannst du den Schaden ja auf einen Zeitpunkt nach der Eintragung verlegen und ihn dann erst der Versicherung melden. Dann muss deine Kasko aber auch noch für Sonderanbauten aufkommen,steht in den Verträgen drin bis zu welcher Summe die versichert sind.


Puxi
  • Themenstarter
Puxi's Polo 6C

Oh, hab ich vergessen zu erwähnen. Hab Teilkasko mit 150 € SB.



Dann zahlst du den schaden am Auto sowieso

lediglich leitplanke oder anderer schaden wird von der versicherung abgedeckt


Das zahlt deine Versicherung NICHT!
Teilkasko bedeutet das deine Versicherung bei einem Unfall mit einem Anderen Auto den schaden an dem anderen Auto bezahlt, wenn du schuld bist! Wenn du den schaden also selber verursacht hast (wie in deinem Fall) musst du diesen selber tragen!
Wärst du Vollkasko versichert würde sie es vielleicht bezahlen aber wie schon von ü-30-polo-style angeschrieben auch nur wenn es im Vertrag mit drinne steht!


Da es sich um Zubehör/Anbauteile handelt die es so nicht vom Band gab müssen die versichert werden, aus diesem Grund machen auch so viele ein Wertgutachten im Falle eines Unfalls.


Puxi
  • Themenstarter
Puxi's Polo 6C

Hab dazu dies hier im Netz gefunden:

"Fremdschäden, beispielsweise an anderen Fahrzeugen, werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet; dies gilt auch für Schäden an Leitplanken und anderen beschädigten Gegenständen in fremdem Eigentum. Anders verhält es sich bei Schäden am eigenen Fahrzeug: Hierfür kommt die Vollkaskoversicherung auf. Die Teilkaskoversicherung haftet für Schäden, welche auf Sturm, Hagel oder Überschwemmungen zurückzuführen sind und Aquaplaning verursachen. Ist eine Vollkasko- und Teilkaskoversicherung nicht abgeschlossen worden, muss der Verursacher Schäden am eigenen Auto selbst tragen."

Quelle:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • War ja im Prinzip Überschwemmung der Fahrbahn. Oder sehe ich das falsch?


  • Mit Überschwemmung ist hochwasser gemeint und keine pfütze -.-

    also auto was auf nem parkplatz absäuft ...


    Puxi
    • Themenstarter
    Puxi's Polo 6C

    Dann frag ich mich wie bei einem stehendem Auto Aquaplaning entsteht…
    Naja, sieht wohl schlecht aus für mich.

    Und wie sieht's mit dem Eintragen aus? Könnte das trotzdem gehen?



    Schonma was von hochwasser gehört ... du brauchst kein aquaplaning wenns wasser oberhalb vom dach steht ...


    Puxi
    • Themenstarter
    Puxi's Polo 6C

    Hast du den Satz zu Ende gelesen?

    "und Aquaplaning verursachen."

    Da geht es rein um's Aquaplaning.


    und dennoch ist ne pfütze keine überschwemmung ...


    Puxi
    • Themenstarter
    Puxi's Polo 6C

    Naja, die Pfütze hat mich bestimmt knappe 100 Meter außer gefecht gesetzt.


    du bleibst auf dem schaden selber sitzen


    Mit Teilkasko hast du so gut wie keine Chance was zu holen wenn du alleine nen Unfall machst.

    Wenn ein anderer mit oder komplett Schuld dran gewesen wäre, dann hättest du von dem seiner Versicherung was holen können, aber so wars ja nicht.


    Puxi
    • Themenstarter
    Puxi's Polo 6C

    Naja, dann ruf ich beim nächsten mal auf der Arbeit an und sag denen, dass ich nicht kommen kann, weil es regnet und ich im Falle von Aquaplaning selber zahlen muss. Ich glaub dann brauch ich erst gar nicht mehr zu kommen.


    Auch wenn du auf trockener Fahrbahn n abflug machst zahlst du selber solang du schuld bis .... macht also auch keinen sinn


    Puxi
    • Themenstarter
    Puxi's Polo 6C

    Auf trockener Fahrbahn ist es aber kaum Fremdeinwirkung.


    was is bei schnee ... komm du bezahlst deinen schaden ... warst halt doch bissel zu fix für deine reifen ...


    Mal eben zur Versicherung,

    Haftpflicht: (Ist die Ges. Mindestversicherung)
    Wenn Du jemanden ins Auto fährst oder beschädigst zahlt deine Hapfpflicht den Schaden des gegenübers.

    Teilkasko:
    Wenn Dein Auto entwendet, eingebrochen wird, Naturkatastr. zum Opfer fällt oder Steinschlag sowie baum / Hagelschaden hat zahlt die Teilkasko abzügl. der verinbarten Selbstbeteiligung.


    Vollkasko:
    Wenn Du dein Auto in die Leitplanke setzt oder jemand mit nem Schruabendreher ums Lackkleid läuft zahlt deine Vollk. unter abzug der SB (und Du könntest in der SF höher gestuft werden)

    Soviel Dazu.

    Du kannst froh sein, dass Du die Planke nicht zahlen musst.
    Auf dem Schaden an deinem PKW bleibst Du sitzen.


    Puxi
    • Themenstarter
    Puxi's Polo 6C

    Naja, muss ich mir wohl 'ne neue Schürze kaufen. Nützt ja nix.

    Zum Thema zu fix für die Reifen: bei Reifen, die nicht mal ein Jahr alt sind und noch dicke Profil draufhaben traurig. Aber die Strecke wird ab sofort bei Regen nicht mehr so fix gefahren. Naja, 70 bis 80 km/h sehe ich eig. nicht wirklich als fix an. Sollten sie mal zusehen, dass die da Abflüsse irgendwohin machen.


    Zitat:

    Teilkasko bedeutet das deine Versicherung bei einem Unfall mit einem Anderen Auto den schaden an dem anderen Auto bezahlt, wenn du schuld bist!

    Für Schäden an anderen Autos haftet die Haftpflicht,die jeder haben muss.
    Voll und Teilkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen . Die Vollkasko haftet für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko nicht. Teilkasko haftet z.B. für Wildunfälle,Einbruch,Glasbruch,Kabelbrand .
    Für die Leitplanke kommt auf jeden Fall deine Haftpflicht auf. Musst der Versicherung ja nicht sagen, dass du Fahrwerk und Schürzen eingebaut hast.
    Und so lange die Polizei auf dem Unfallbericht nichts vermerkt hat klappt das auch.
    Selbst wenn, haften die erstmal und wollen dann halt nachher das Geld wieder.
    Aber für deine Schäden am Auto kommt die Teilkasko nicht auf, da bruchst du schon Vollkasko


    Zitat:

    Naja, muss ich mir wohl 'ne neue Schürze kaufen. Nützt ja nix.


    Denke mal du hast ne GFK Schürze, dan hol dir doch erstmal ein paar Glasfasermatten und Flüssigharz und versuch die zu flicken.

    Und zum Thema zu fix. Die Versicherungen ,sowie die Polizei erwarten vorrauschauende, angemessene Fahrweise und Geschwindigkeiten. Deshalb halt auch 80er Zonen auf der Autobahn, wo bekannt ist das es bei Nässe gefährlich werden kann.


    Puxi
    • Themenstarter
    Puxi's Polo 6C

    Antworten über Antworten. Aber zum Thema "trotzdem eintragbar" kommt irgendwie nix. :(


    Zitat:

    Die Folge: Aquaplaning! Hatte ca. 70 bis 80 km/h drauf. Erlaubt waren 100 km/h. Dieses ziehte mich links in die Leitplanke rein.

    Unangepasste Geschwindigkeit = du bleibst zumindest auf einem Teilschaden sitzen (und auf den 150€SB sowieso)
    Selbst 50 km/h können 45 zu viel sein.
    Immerhin warst du unterhalb der erlaubten Geschwindigkeit, was man dir zugute halten kann ... obs die Versicherung genauso sieht wirst du NUR von ihr erfahren.

    Zitat:
    Hab ca. 4 cm von der vorderen Felge abgeschliffen und beim Aufprall ist das Heck mit gegen die Planke. Dabei riss ich mir den mittleren unteren Teil meiner RS-Schürze ab.

    Wie Kaputt ist dein "Heck" ? Fotos bitte, das klingt nach einem wirtsch.... ich wills gar nicht schreiben. Erst mal Fotos her was alles zerdengelt ist.

    Zitat:
    Was meint ihr? Zahlt die Versicherung das? Weil es war ja nicht eingetragen zum Zeitpunkt des Unfalls.
    Ggf., aber i.A. wehren die sich wos geht ...
    Waren die Felgen eingetragen?
    Bei mir hat damals nach dem Unfall keiner das nicht eingetragene FW bemerkt = die haben den Fremdschaden (Haftpflicht) gezahlt.

    Zitat:
    Trägt der Tüv mir die Schürze trotzdem ein, auch wenn das Stück fehlt?

    Ggf., bin einmal mit zerschnittener Heckschürze durch die HU gekommen, das nächste mal 2J später (selber KÜS) haben sie gemeckert.

    Zitat:
    Abfallen kann da nix. Also ein Sicherheitsmangel besteht nicht.

    Wenn das der Prüfer genauso sieht, trägt ers dir ein - so einfach ist das
    Machs ihm plausibel genug ^^

    Zitat:
    Würde nämlich dann wieder die selbe Schürze draufkommen.

    Erklärs ihm und er sagt dir (das selbe wie ich): Komm mit "die selbe Schürze" wieder.

    Was du eigentlich meinst ist "die gleiche" als Synonym für "ich kauf eine baugleiche nochmal und montier dann die an meinen Polo", oder ?


    Zitat: Sollten sie mal zusehen, dass die da Abflüsse irgendwohin machen.

    Da liegt der hund evtl. begraben! Wenn der unfall auf versäumen der stadt/komune oder der straßenbau gesellschaft die für diese straße zuständig ist, zurückzuführen ist, kannst du diese verklagen.

    .... bin mal mit ner 125er durch ne kurve gefahren.. EXTRA vorher gebremst (sah schon so doof aus) ... lag laub auf der straße ..

    naja, bin dann weggerutscht.
    1. kam gott sei dank kein gegenverkehr
    2. war nur nen blinker kaputt und mein knie etwas aufgeschrappt...

    wäre mehr draus geworden, hätte ich die stadt verklagen können und hätte aller warscheinlichkeit auch mein recht zugesprochen bekommen.

    informier dich einfach mal bei nem anwalt per telefon oder sowas.. ist ja fix durchgequatscht...

    mfg soulfly


    Zitat:

    Antworten über Antworten. Aber zum Thema "trotzdem eintragbar" kommt irgendwie nix.


    Keiner hat hier deine Schürze gesehen, wie kaputt die ist, und wenn da scharfe Kanten sind sagt der TÜV Verletztungsrisiko . Wenn du da halt was Panzerband drüber machst und die Stabilität der Schürze weiterhin gegeben ist trägt sie der TÜV bestimmt auch ein. Hinfahren und ausprobieren. Du hast ja auch zu dem Rest genug Antworten bekommen also MACHEN NICHT JAMMERN


    Zitat:

    wäre mehr draus geworden, hätte ich die stadt verklagen können und hätte aller warscheinlichkeit auch mein recht zugesprochen bekommen.

    Nur, wenn die Gemeinde davon wusste und es absichtlich (mehrere Tage bis Wochen lang) nicht entfernt hätte.
    Auch du warst zu schnell fürs Laub - trotz bremsen, du hättest nämlich auch mehr bremsen können vor der Kurve - Thema angepasste Geschwindigkeit.

    Und bei "gleich den Anwalt dazu holen" werd ich echt asslig, ich hasse so Leute die zB im Winter zu blöd zum laufen sind und dann die Hausbesitzer verklagen, dass die den Weg nicht geräumt haben. Jeder weis, dass Kaffee heiß ist!
    Bin grad echt etwas sauer, deswegen setz ich mir selbst einen Punkt bevor ich ausm Forum flieg deswegen.

    Zitat:
    Keiner hat hier deine Schürze gesehen, wie kaputt die ist, und wenn da scharfe Kanten sind sagt der TÜV Verletztungsrisiko


    Auch die Rennleitung, die deswegen deine Karre auch temporär stillegen kann.

    Zitat:
    Wenn du da halt was Panzerband drüber machst und die Stabilität der Schürze weiterhin gegeben ist trägt sie der TÜV bestimmt auch ein. Hinfahren und ausprobieren.

    Eben, wenn der TÜV (oder auch KÜS oder GTÜ oder DEKRA) ihr "Amen" geben is die Katze normalerweise schon im Sack.

    TU es.
    Wenn du Bedenken hast, frag deinen Prüfer - die meisten findens gut wenn man sie vorher fragt und nicht mit aufgesetztem Pistolenlauf um eine last-minute-Eintragung bettelt.


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