Mahlzeit Leute,
Wollte mal wissen ob man die scheinwerfer inenn drinne färben kann.
Da es ja schwarze und vercromte gibt , möchte ich halt mal gerne wissen ob ich meine vercromten in schwarz lackieren darf, oder muss ich wirklich wieder fast 200€ investieren, wenn ja dann lass ich das lieber ^^ .
Wenn das jmd. schonmal gemacht hat würde ich gerne wissen wie , wlcher lack , und was zu beachten ist.
Klar kann man das machen.
bei 50°C n augenblick in Ofen bis der Kleber flüssig ist, dann das Spiegelglas ab -> abschleifen -> lackieren usw. ...
Das Ding ist nur, dass die ABE des Scheinwerfers erlischt, weil du da selbst Hand dran angelegt hast und somit ist der Scheinwerfer nichtmehr in der StVO zugelassen
MfG
Wo steht denn das die abe erlischt? Blödsinn.
Wenn man sowas poste, dann bitte mit Quelle.
Solange die reflektoren und oder die streuscheiben net geschwärzt
werden, sind alle glücklich.
Lasieren is in dem Fall verboten oder folieren.
Es ist eine bauartliche Veränderung der Scheinwerfer und deswegen illegal und der Versicherungsschutz erlischt oder bin ich da jetzt aufm Holzweg?
MfG
Ob die einfassung deiner Scheinwerfer nun schwarz oder chrombedampft is,
is Jacke wie Hose. Die wichtigen reflektierenden flächen zu verändern wäre
strafbar. Es gab die Scheinwerfer auch original von hella in schwarz.
Ich muss dazu sagen, meine sind von nem Polizisten. Der hatte die in seinem
6n viele Jahre gefahren. Selbst der Tüv sagt dazu nix. Sonst hätte ich meine längst
wieder draußen und wenn die Polizei meint, in ihren Augen wäre das nicht
zulässig und stellen sich so gegen eine Entscheidung von einem Prüfer, dann bitte
fahr ich zum Tüv machen demnächst auf unsere Hauptwache. Wofür
brauchen wir dann den Tüv? Mal sehen wie die dann gucken.
Also ganz normal anschleifen, lackieren ( klarlack auch?) , zukleben alles und fertig?
ist doch machbar,
aaaaaaber das öffnen der scheinwerfer führt zu erlöschem der betriebserlaubnis! wenn du damit leben kannst steht deinen vorhaben nix im wege!
Zitat:
Es ist eine bauartliche Veränderung der Scheinwerfer und deswegen illegal und der Versicherungsschutz erlischt
Tüv prüfer sagen bei ausergewöhnlichen sachen immer lieber nein als sich mal damit zu beschäftigen. wenn man z.b. n schwarzen hat wüsste ich nicht wo das problem ist wenn die flächen jetz blau wären. und das er auf war sieht man ja nich.
auch bei genaueren nachfragen hat er mir gesagt, nicht öffnen und da was verändern..
die ganzen § wollte ich nicht wissen was da genau drinn steht.. nur grob zusammengefasst..
du machst das glas runter schon wie beschrieben und lackierst denn rand in schwarz entweder mit klarlack oder ohne!
ich habe es bei mein bora auch gemacht beim tüv nix und die polizei sagt auch nix!
und bei mein freund sein polo auch! bis jetzt war nix und wird nix sein!
denn ob es jetzt von einer tuning firma ist oder nicht wissen die ja nicht und dein e prüfzeichen ist auch vorhanden
wenn wer was sagt gib als antwort hast in e*** ersteigert da gibts solche scheinwerfer wie sand am meer
Ich find das immer lustig.
Belegt es doch mal mit ner Quelle, wo genau steht, das das öffnen verboten
is und eine graue Fläche, die nix mit der ausleuchtung zu tun hat, nicht schwarz
werden darf?