Zitat:
abgemeldete autos werden auch nicht zurückdatiert
wie gesagt ansonsten ab februar mit sommerreifen!
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Das würd ich lassen..Das kann teurer werden als der umweg zur Zulassungsstelle..
mit der Ruheversicherung sind aber fahrten zum Tüv und zur Zulassung erlaubt, sofern das bei dir in der Versicherung steht. Geht auch nur bei gleichem Fahrzeug und wiederanmeldung , bei einem neuen Fahrzeug gilt dies nicht
Zitat:
Geht auch nur bei gleichem Fahrzeug und wiederanmeldung
wenn er das Auto schonmal über sich angemeldet und Versichert hat, behält man normal die Kennzeichen, also so mach ich das immer....
wie dem auch sei, in dem Fall einfach eine Kurzzulassung mit Anschlussversicherung besorgen kostet im besten Fall ca 20 euro für die Schilder und dann hat man auch keinen Ärger
erkundige dich bei deinem zuständigen landratsamt
-und poste dein ergebnis
Hier gibts Kurzzeitkennzeichen für 34€ + Amt/Kennzeichengebühren falls du noch keins hast:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Hab das selbst letztens benötigt, hat ohne Probleme funktioniert
ich hol meine immer auf Gutschild.de
Findet sich alles in der FZV §10:
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "
ist überhaupt kein Thema, mehrmals durchgeführt
wenn ihr grad beim thema seit
wie ist s wenn ich was eintragen will
nehmen wir an ich bau meinen motor um daheim und bin auf dem weg zum tüv um ihn eintragen zu lassen darf ich das?
wie sieht es aus wenn ich dabei nen unfall bau
Zitat:
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "
Zitat:
So wie ich den Absatz deute muss das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, diese hat man z.B. bei einem Kurzzeitkennzeichen oder wenn das Auto bereits versichert ist aber der Motor noch nicht eingetragen ist. Die Fahrt zur Prüfstelle oder zum Amt dient ja in dem Fall dazu das zu berichtigen. Ansonsten würde ja jeder ohne Kennzeichen rumfahren und behaupten er fährt zum TÜV.
Zitat:
Man muss nur die Doppelkarte bzw die Nummer dabei haben. Dieses Jahr habe ich mir noch von der Zulassungsstelle noch nen Schreiben ausstellen lassen, wo drin stand, dass ich das Fahrzeug nur vom Stellplatz zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle mit ungestempeltem Kennzeichen fahren darf.
ah danke
Die Zulassung läuft über meinen Versicherungsvertreter da Ich zu den dämlichen Öffnungszeiten hier keine Zeit hab und extra Urlaub nehmen mach ich ned!
Jetzt muss ich mal auf der Zulassungsstelle nachfragen wie das läuft! weil wenn er das Fahrzeug zulassen kann und mir die Schilder gibt und Ich dann Tüv machen lasse wäre das sehr von Vorteil!
Ich mag den Laden einfach ned sei es hier bei uns oder in Tübingen da durfte Ich heute hinrennen und die haben sich sowas von dämlich angestellt dass ich nacher gefühlte 10 Nummer in 5 Minuten gezogen hab!
Also Antwort der Zulassungstelle
Zitat:
Sehr geehrter Herr :::::,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie ohne gültige Hauptuntersuchung kein Fahrzeug zulassen können. Sollte die HU in der Zeit der Stilllegung ablaufen, müssen Sie vor dem Gang zur Zulassungsstelle eine neue Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Um das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand bewegen zu können, müssen Sie sich sogenannte Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle besorgen. Dafür benötigen Sie von Ihrer Versicherung eine eVB-Nr. für Kurzzeitkennzeichen.
Mit diesen Kurzzeitkennzeichen haben Sie dann die Möglichkeit zur Hauptuntersuchung zu fahren.
Anschließend können Sie mit dem gültigen HU-Bericht das Fahrzeug normal zulassen.
ich bin im mai auch mit abgelaufenem tüv (märz) zum tüv gefahren, hab alles eintragen lassen und neuen tüv gemacht und dann bin ich 10 schritte zur zulassungs stelle rüber gelaufen und habs angemeldet, ich hatte halt die versicherungs nummer (eVB) zum anmelden, mit der darfst auf direktem weg hin fahren.
Hi Leute,
da ich erst mein Auto angemeldet habe werde ich euch erzählen wie es heut zu tage läuft.
Also ich mußte zur Versicherung und mir die evb nummer holen. Also ich hin zur Versicherung und hab mir die Nummer geholt und schwupps hat sie mir 2 Nummern gegeben.
Ich habe nachgefragt wie jetzt 2 Nummern. Darauf die Person: Ja einmal für die Kurzkennzeichen und für die richtige Zulassung.
Ich: Ok habe mir Kurzkennzeichen holen müssen ( 23 Euro) weil das Fahrzeug ohne Tüv ( nicht angemeldet) nicht im Straßenverkehr fahren darf ( zumindest nicht auf öffentlichen Straßen )
Also Kurzkennzeichen ran da und ab zum Tüv.
Tüv bekommen. Mit der 2 evb für die richtige Zulassung zum Straßenverkehrsamt und alles war schön.
LG Patrick
PS: das war der Obtober diesen Jahres