Hallo Gemeinde!
Heute war ich mit meinem Neuaufbau beim TÜV!
Dieser Bemägelte mir die Abdeckende Fläche über dem Profil
an der Vorderachse!
Er hat diese aus der Horizontalen abgemessen von der Mitte der Felge!
Dazu sagte er dann das dieses nicht passen würde und ich somit Steine nach
vorne "schießen" könnte und bekam folge dessen keinen Segen!
Er sagte mir etwas von "windspitzen" vom Golf jedoch finde ich soetwas nicht!
Wie bekomme ich dieses Problem in den Griff?
Anbei eine Skizzierung meinerseits zur Veranschaulichung der Sachlage!
Daten:
60/40 Fahrwerk
195/45 R15 Felgen
Alles gezogen und umgelegt!
Keiner eine Idee oder ähnliche Situationserfahrung?
was haben die felgen für ne et? ich fahr den selben reifen und habe nur die kannte umgelegt bei ner et 36 ...
Ich habe mir einfach so Gummileisten an die Kotflügel geklebt.(Siehe Profil)
Sieht zwar nicht schön aus aber erfüllt seinen zweck.
Es gibt auch vom SLK so kleiner Spoilerecken die hinten am radlauf dran sitzen.
die könnteste auch verwenden.
sehen so aus:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
oder du musst den kotflügel ziehen.
Also ich würde die so ziemlich sicher eingetragen bekommen, probiers bei nem anderen TÜV/Prüfer.
diese "Windspitzen" haben viele aktuelle Fahrzeuge, zb Scirocco, Passat etc, weil nach den aktuellen Vorschriften aus Brüssel bei neuen PKW der komplette Reifen abgedeckt sein muß...
Geh zu nem Händler und schau dir die Neuwagen an.
Das sollte bei Dir für das Abdecken des Profils reichen und die Daten deiner Zeichnung galten schon immer, ist nichts neues, gibt halt Prüfer, die nen Auge zudrücken... Du hast halt nen Genauen erwischt.
Das mit der kompletten Abdeckung gilt im Zweifel auch bei Vollabnahmen, dh wenn die Fahrzeuge wegen Restauration mal 5 Jahre abgemeldet waren und wieder "neu" in Betrieb genmmen werden... Auslegungssache des TÜV
Zitat:
weil nach den aktuellen Vorschriften aus Brüssel bei neuen PKW der komplette Reifen abgedeckt sein muß...
Das mit den neuwagen ist ja diese 30° bis 50° Regelung wobei das Rad Innerhalb
dieses Bereichs komplett samt Gummi und Felge im Radkasten verschwinden
muss.. Ist das so richtig?
Ich mache gleich mal Bilder und lade diese Hoch!
vllt ist diese Sache dann besser einzusehen!
Zitat:
Das mit den neuwagen ist ja diese 30° bis 50° Regelung wobei das Rad Innerhalb
dieses Bereichs komplett samt Gummi und Felge im Radkasten verschwinden
muss.. Ist das so richtig?
Zitat:
Das mit den neuwagen ist ja diese 30° bis 50° Regelung wobei das Rad Innerhalb
dieses Bereichs komplett samt Gummi und Felge im Radkasten verschwinden
muss.. Ist das so richtig?
die regel mit 10 vor 2 gibt es schon seit jahren , kenne das garnicht anders mit der abdeckung der reifen
Hab Anfang des Jahres auch meine Räder eintragen lassen.
Vorne waren die zwar komplett abgedeckt, da ich von 195 auf 185 gewechselt hatte, aber hinten war es wir in deiner Skizze, und da hatte er auch nix gesagt.
Notfalls diese Kunststoffverbreiterungen fürn TÜV ma eben ankleben.
@cyberathlete
diese Vorschrift findest Du seit ca 3 Jahren in allen neuen TÜV-Gutachten für Rad-Reifenkombinationen der Felgenhersteller aller Fabrikate.
Kauf dir nen neues Rad, schau in die Auflagen und da steht es dann: "ist durch geeignete Maßnahmen wie Abdeckungen für eine ausreichende Abdeckung des Rades zu sorgen etc..."
Früher hat man das Fahrzeug tiefergelegt, das Rad ist weiter eingefedert, die Profilabdeckung war da, Bingo...
Heute mußt Du Abdeckungen anbringen...
Deshalb machen es ja auch die Fahrzeughersteller so.
Zum Glück stehen diese Auflagen in alten Gutachten noch nicht, aber wenn im Rädergutachten aktuellere Fahrzeuge nachgetragen werden, kommt diese blöde Auflage dazu, leider.
MfG
nebenbei ne Tolle Zeichnung, schön ausführlich, sowas sollte es hier öfter geben.
Sorry das die Bilder erst jetzt kommen!
Die Roten Pfeile zeigen den Bereich an bis wohin es abgedeckt sein soll!
Entschuldigt den Dreck! Wir haben eine Baustelle vor der Einfahrt!