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Kein TÜV wegen Leuchtweitenregler

MissMshake
  • Themenstarter
MissMshake's Polo 6N

Hi zusammen,

Ich war heute beim TÜV und die sind am meckern, weil meine Scheinwerfer keinen Anschluss für den im Auto vorhandenen Leuchtweitenregler hat. Habt ihr da nen Tipp für mich was ich jetzt tun kann oder hatte einer das gleiche Problem schonmal? Ich will mir deswegen jetzt keine neuen Scheinwerfer kaufen!

Lg und danke für eure Tipps!



Zitat:

Habt ihr da nen Tipp für mich was ich jetzt tun kann oder hatte einer das gleiche Problem schonmal?

fürn tüv die originalen reinbauen...
lass mich raten..einteilige angel eyes oder diese tagfahrlichtdinger?


MissMshake
  • Themenstarter
MissMshake's Polo 6N

Tagfahrlichter, aber bitte ne andere Variante, ich hab keine originascheinwerfer mehr!



andere scheinwerfer einbauen..

oder bei nem anderen tüv probieren. wenn dich die polizei anhält gibts trotzdem ne mängelkarte


MissMshake
  • Themenstarter
MissMshake's Polo 6N

Die Scheinwerfer vorher hatten das auch nicht und TÜV hat nix gesagt, komisch und es ist der gleiche Prüfer!


tja aber bei den komischen audi fakes weiss jeder das es die nicht mit elwr gibt!


gelöschtes Mitglied

    die haben anweisungen bekommen vermehrt drauf zu achten bzw. das gefälligst zu kontrollieren.

    mag zwar albern sein, wenn man bedenkt, dass der großteil der nation nichtmal weiß wofür dieses einstellrad ist, aber so ist das nunmal.

    dass die polizei die leuchtweitenregelung bei ner allg verkehrskontrolle kontrolliert halt ich eher für unwahrscheinlich


    bei mir was andersrum ^^ Ich haben den schalter für die Regelung, aber mein Auto hat keine! hatte mal den schalter gewechselt, und es gab keinen ohne LWR-schalter...
    Wollte mein Tüver meckern mit mir, weils net funzt, hab ihn drauf hingewiesen, dass meiner das gar net hat und das auch im schein steht... hat er blöd geschaut... scheint es wohl selten zu geben


    Es gab die Polos als EU-Export-Modell ohne ELWR...aber sind nen paar zurück gekommen in die EU.

    Zum Problem: Wirst wohl nicht um andere Scheinwerfer drum herum kommen



    gelöschtes Mitglied

      Tja....kenne ich nur zu gut..weil meine Angel eyes haben auch keine, deswegen baue ich für den Tüv immer meine Originalen ein Man kann auch soweit ich weiß den Motor der originalen da reinbauen


      da wirste auf keinen drum rum kommen originale einzubauen..die lwr ist seid 1.1.1990 pflicht.es sei denn ein auto wäre en re import


      Zitat:

      Man kann auch soweit ich weiß den Motor der originalen da reinbauen

      das geht aber nur bei den 2teiligen angel eyes von FK plug an play.
      bei den einteiligen ist das mit sehr viel arbeit verbunden und danach trotzdem nicht legal.

      also entweder zum anderen TÜV fahren oder scheinwerfer wechseln


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        also entweder zum anderen TÜV fahren oder scheinwerfer wechseln


        Deswegen ist es dennoch illegal mit den Scheinwerfern herum zu fahren, egal ob der TÜV ja oder nein dazu sagt, denn wie bereits gespostet ist die LWR seit 1.1.1990 pflicht.


        und ich würde das mit der polizei ja nicht sagen, wenn es nicht wahr wäre. tüv und alles war kein thema, aber von der polizei gabs ne mängelkarte.

        außerdem sind die jungs in grün weiss ja nicht blöd und erkennen das meist direkt


        also originale scheinwerfer/angel eyes mit elwr oder klarglasscheinwerfer.....
        alles andere ist und bleibt illegal


        Hätt da jetzt auch eine frage?

        Bei meinem funzt auf der rechten seite die lwr nicht,ich denke mal das ist dieses ding rausgegangen.

        Bei dem anderen Scheinwerfer funktioniert es.

        Wie siehts nun mit Tüv aus?


        Wenn er nach 1990 gebaut ist und NIX im Fzg.-schein steht wie "Ausnahmegenehmigung: Ohne Leuchtweitenregulierung" dann BRAUCHST du eine. (Hatte selber einen Spanien Reimport ohne; es MUß aber dann im Schein stehen!).
        => Mit viiiel Vitamin B in den Fzg-schein nachtragen oder eben SW mit eLwR verbauen.
        Selber nachrüsten = ABE-Verlust (da nicht offiziell geprüft).

        @Fatih: Wenn ers merkt kriegst ihn nicht (auflage: innerhalb von 4 Wochen Nachkontrolle ob repariert 10€ etc.).
        Schau dass er halbwegs geht (TÜV muss sehen dass er sich bewegt); Pfusch was hin dass der geht; sollte sich um einen Kugelkopf handeln der "draussen" ist und den du wieder einhängen musst; vllt. mit Tape sichern oder ersetzen/reparieren.


        Zitat:

        bei mir was andersrum ^^ Ich haben den schalter für die Regelung, aber mein Auto hat keine! hatte mal den schalter gewechselt, und es gab keinen ohne LWR-schalter...
        Wollte mein Tüver meckern mit mir, weils net funzt, hab ihn drauf hingewiesen, dass meiner das gar net hat und das auch im schein steht... hat er blöd geschaut... scheint es wohl selten zu geben


        Willkommen im Club der "ich hab keine LWR und fahre trotzdem legal"


        Zitat:

        Schau dass er halbwegs geht (TÜV muss sehen dass er sich bewegt); Pfusch was hin dass der geht; sollte sich um einen Kugelkopf handeln der "draussen" ist und den du wieder einhängen musst; vllt. mit Tape sichern oder ersetzen/reparieren.


        Ich werde es glaub so machen,ich bau die Powerlooks ganz raus,mit den orginalen zum Tüv und dann die anderen gleich daheim in ruhe instandsetzen,wollt bei dene sowieso noch,die Glühbirnen tauschen,weil im eingebauten zustand,hat man keine chance.

        Aber wie du schon sagtest,ist es diese Kugel,mal sehen habe ja noch Zeit bis Sept.


        Zitat:

        Bei meinem funzt auf der rechten seite die lwr nicht,ich denke mal das ist dieses ding rausgegangen.

        Bei dem anderen Scheinwerfer funktioniert es.

        Wie siehts nun mit Tüv aus?


        --> bei dem alten Golf 3 meiner Eltern war es so, dass es vor dem Tüv gemacht werden musste! auch wenn es nur 1 Seite war.
        ist aber keine große Sache

        /sorry zu spät^^


        Ich frage hier noch mal, weil ich im anderen thread keine Antwort bekam...
        Blöde Frage, aber ist es sooo wichtig, dass es ein REimport ist, oder reicht auch IMPORT? Habe einen Import Polo... Ohne alles (Airbags, ABS und eben auch ihne LWR)... Steht aber auch im Schein "FZG ohne LWR"... Müsste doch dann trotzdem gehn, oder?! Und wie is das dann, wenn man scheinis MIT LWR hat... darf man die dann nun einbaun oder net? LG und guts Nächtle ^^


        gelöschtes Mitglied

          sicher kannst die einbauen. fehlen halt poloseitig die pins im stecker.

          einstellen kannst die scheinwerfer ja so wie mit manueller verstellung auch.


          Super, danke schön ^^
          Tüv macht aber kein Stress, oder?!


          solange die scheinwerfer richtig eingestellt sind sollte es kein Problem geben.
          brauchst ja keine LWR


          Cool, danke Leutz


          Sage nur Danke @R-Line. wollt auch nur das schreiben. Also für alle lese bitte den Beitrag von @R-Line ( seite 2 oben). Habe es mit Tüv Dekra usw. auch durch. und kostet außerdem ein Verwarngeld bei einem gut geschulten "Erfüllungsgehilfen"(Polizisten die Mängelkarte läßt der meist stecken.


          MissMshake
          • Themenstarter
          MissMshake's Polo 6N

          In einigen Fällen kann man lwr auch austragen lassen, Zitat TÜV


          mag ja sein, dass das austragbar ist.

          aber dann gaaaanz sicher nur wenn du auf 2 sitzer umgebaut hast und das auch eingetragen ist. sowie hinten alles so zugebaut, dass nicht mehr beladen werden kann.

          wollte das bei mir auch immer mal austragen lassen, ist mir aber zu umständlich. deshalb fahr ich einfach legale scheinis und das passt auch


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