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lulu_94
  • Themenstarter

hallo jungs



gelöschtes Mitglied

    ja ist unfallfrei.

    Karosse hatte ja nichts und Kleinigkeiten dürfen auch gerne vergessen werden. So sagt es das gesetz


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      ja ist unfallfrei.


      Naja, das ist Ansichtssache..Für mich wäre der nicht mehr unfallfrei..Ich würde sowas beim Vekauf auf jeden Fall erwähnen..

      Zitat:
      also,bei dem wagen,wurde die motorhaube nachlackiert und die heckstoßi erneuert,wegen kleinem parkrempler


      Wie muss ein Parkrempler denn aussehen wenn die Motorhaube und die heckstoßstange repariert werden muss?


      MfG



      gelöschtes Mitglied

        Kleine Anmerkung noch.

        Ich hab selber mal die Seite gefunden und seit dem im Lesezeichen. Ist ja immer wieder öfter ein Gesprächsthema

        Kurz und knapp. Unfallfrei nein aber kein Unfallwagen. Nu stimmts
        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




      • Zitat:

        Kurz und knapp. Unfallfrei nein aber kein Unfallwagen. Nu stimmts


        So ungefähr würde ich es auch sagen..


        gelöschtes Mitglied

          Genau so siehts aus.. nicht Unfallfrei...


          unfallwagen is es sobald verschweißte karosserieteile getauscht werden müssen


          gelöschtes Mitglied

            Blechschäden werden generell nicht mehr als Bagatellschaden deklariert, somit ist das Fahrzeug ans Unfallwagen zu bezeichen und gilt des weiteren nicht als Unfallfrei.. so stehts geschrieben..


            kann sein... ich hab des mal so gelernt... vielleicht ham se de gesetze mal zwischendurch geändert



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