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Xenon Nachrüstung in alle Klarglas Scheinwerfer!

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also der der die Audi 80 scheinis einbauen wollte meldet sich nicht...
Mein Auto steht derzeit in Nienburg und deshalb kann ich nix machen,wird auch Herbst / Winter diesen Jahres erst werden....



gelöschtes Mitglied

    ...nach den bei uns geltenden straßen-verkehrsrechtlichen Bestimmungen können für lichttechnische Einrichtungen sowohl die Vorschriften der Straßenverkehr- Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch die entsprechenden EU-Richtlinien angewendet werden. Die Scheinwerfer müssen jedoch in jedem Falle bauartgenehmigt sein. Nicht bauartgenehmigte Scheinwerfer sindzulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird betsätigt,dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).

    In Serie hergestellte Pkw werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht. Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Pkw, mit EG-Typgenehmigung sind, wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsan-lagen und dynamischen Leuchtweite-Regel ungseinrichtungen ausgestattet, weil dies in der ECE-Regelung Nr. 48 gefordert wird. Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist in-zwischen in die ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden. Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es ist nur zu wünschen, dass die Fahrzeuge wenigstens mit einer manuellen Leuchtweite-Regelung ausgestattetwurden,denn die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer wird nun einmal nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben....

    Für das Forum interessantes Fazit:

    alle Fahrzeuge, welche mit Xenon geordert werden konnten und eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben, können problemlos mit original Teilen auf Xenon umgerüstet werden und haben eineABE ohne beim TÜV vorgeführt werden zu müssen und benötigen keine SWR und ALWR...



    ZUSATZ!

    Es gibt für NACHRÜST-XENON und besonders für diese BASTELSETS und aus EBAY & FAQ, und so weiter keinen TÜV.

    Sollte jemand eine Gefallenseintragung erhalten, darf/ kann dich jede Polizeistreife anhalten und nach der nötigen Betriebserlaubnis für Xenon fragen und dich nochmals zum TÜV/DEKRA schicken. Und diese gibt es nur vom Hersteller also AUDI oder vom XENON-Scheinwerfer-HERSTELLER und den gibt es nicht bei den Nachrüst-Sets. Ausserdem wisst ihr ja selber was bei einen UNFALL passiert. Fahren ohne Versicherungsschutz und Teilschuld (min 30%) sind die normalen Vorgehensweisen bei solchen BASTELARBEITEN.

    XENON-NACHRÜSTUNG geht nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den passenden Typ (sprich den Fahrzeugtyp muss es miit Xenonlicht geben) und die nötigen Voraussetzungen wie Scheinwerferwaschanlage und dynamische Leuchtweitenregelung sind für alle Xenonscheinwerfer Pflicht.
    Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 und deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde. Diese Typen, wie z.B. AUDI A8, BMW E38 7er und AUDI C4 haben eine Ausnahmegenehmigung für XENON-LICHT


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Oh man wo hast denn den text rauskopiert,und soviel falsches steht drin :-S
    Ich hab die rechtslagen schon mal geschrieben....
    Aber jeder liest wo was und meint es ist richtig..
    Der tüv will immer ne lwr und swra haben bei ner nachrÜstung.
    Die fahrzeuge mit xenon die das nicht haben vor 2000 die dürfen es nur original so haben,das hat nix hier mit der nachrüstung zu tun....!
    Sowas zu behaupten ist FALSCH!



    gelöschtes Mitglied

      Mach mal ,ich habe 6 Jahre in der Zulieferindustrie gearbeitet ich sollte es eigentlich besser wissen.
      Wenn ein Auto nicht vom Hersteller serienmässig mit Xenon ausgerüstet wurde gibts keine möglichkeit,es legal einzutragen.
      Sei denn du besitzt die finanzielen Mittel ein lichttechnisches Gutachten zu erstellen, und das bein KBA genemigt zu bekommen.


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Und wenn ich 10 jahre beim Bäcker arbeite hab ich auch nicht das brot erfunden,was ist das für ne Aussage.
      Jeder kann gerne zum Tüv gehen und sich erkundidigen,dies sind die einziegen die es Eintrgaen dürfen.!
      2. Ich war beim leitenden Dipl. ING in meiner Stadt.
      3. Er hat mir das so gesagt wie ich geschrieben habe!
      4.Hat er mir die Gesetzes Auflage in seinem Tüvband gezeigt,Auflagen etc.
      Und er hat mir das alles abgenommen.
      Jeder PrÜfer ist Haftbar sobald der Stempel drunter ist.!
      Deine Aussage wiederspricht so ziemlich alles was er sagte..
      Und jetzt soll ich glauben das mein TÜV Leiter mich angelogen hat? .....Leitender Diplom Ingenieur des Technichen Überwachungs Verein, gegen 6 Jahre Zulieferer in der Autoindustrie.....joar....ich lass das mal so im Raum stehn.
      Es ist in einem Forum oft wie mit der Religion....man muss auch daran glauben
      Nix für ungut,musste das nur loswerden.


      gelöschtes Mitglied

        Wenn er das absegnet .
        Ich bin auch Dipl Ing..
        Und fakt ist das das letzte Wort das KBA hat.
        Sach da auch nix mehr zu


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        So ich habe mich jetzt mal gaaaaaaanz lange hingesetzt und alle Gesetzes und Zulassungsbedingungen durchgelesen...
        Ich sag euch das war arbeit habe beim TÜV sowie KBA angefragt und wollt sehen was legal ist und was nicht,bin derzeit dabei herauszufinden ob ich legal Xenon fahren kann in den InPro scheinis...
        Die Meinungen gehen da soweit auseinander selbst bei den Dipl. Ing. beim Tüv gehen die Meinungen auseinander,manche sagen ja kann man eintragen einige sagen Nein.

        Laut geltendes recht ist es nicht Rechtens! :(


        Allerdings frage ich derzeit beim KBA nach ob ich eine Typgenehmigung beantragen kann für diesen Umbau und dann ein Gutachten für Gasentladungslampen in den In Pros bekomme und umbauen darf und oder ob der Tüv nach Begutachtung und ausschluss der Gefahr einer blendung anderer Verkehrsteilnehmer und einwandfreier technischen Vollabnahme unter berücksichtigung aller Auflagen im Sinne Absatzes 8 zu § 50
        StVZO berichtig ist mir dies mittels Gutachten per Einzelabnahme zu genehmigen,

        Wenn ich nun die richtigen Antworten habe kann ich weiter Verfahren und denke auch das ich dann legal Tüv bekomme.
        Ohne das hier wieder welche sagen es geht nicht.

        Das Typgenehmigungsverfahren und im falle einer Zusage mittels Gutachten ist auch gar nicht so teuer wie manche vermuten,nur halt sehr Aufwendig.
        Aber evtl. krieg ich auch ein schreiben wo sie mir bestätigen das der Tüv dies per Einzelabnahme selber entscheiden darf...
        Dann wäre alles Offiziel.


        Finde Super das Du da am Ball bist . Halt uns/mich mal auf dem laufenden.

        Dann hört hier hoffendlich auch mal diese ganzen Diskusionen auf mit legal/Illlegal.


        naja aber nur weils Tieflader legal hinbekommt heissts ja noch lang net das alle andern umbauten dadurch gleich legal werden...

        meines wissens verbaut er geprüfte brenner, ELWR und ne scheinwerferreinigung...

        die meisten werden aber weiterhin einfach irgendwelche billigbrenner aus der bucht holen und sonst nix machen... und das wird auch weiterhin illegal bleiben



        Zitat:

        meines wissens verbaut er geprüfte brenner, ELWR und ne scheinwerferreinigung...


        Hab ich so auch vor. Waschanlage ist schon verbaut und funktioniert auch.

        ELWR hol ich mir zu Weihnachten

        Gut mit den Brennern hänge ich hinterher, aber wenn es nur mit geprüften geht kann man sich die ja auch noch kaufen, Hindert einen ja keiner daran.

        Wichtig ist ja mal zu wissen ob es eine Chance gibt das es Legal abgenommen werden kann


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Klar das ist ja jedem selber ùberlassen,aber ich werds legal versuchen, und ihr könnt meine Aussagen als Referenz nehmen.
        Zudem falls ich ein Einzelgutachten bekommen sollte dann könnte man über mich die sachen Eintragen lassen,sofern die Rahmenbedingungen erfüllt sind.
        Ja unzulässige xenon kits sind uninteressant,nur mit Bauteilen mit Tùvguetachten oder ABE.
        Es ist viel möglich, mur den meisten ist der Aufwand zu groß... Mir halt nicht.

        Naja die meisten wissen ja was mit nem Polo alles möglich ist .... ich mag Herausforderungen.... Und Lösungen für Probleme die manchmal Nationen spaltet.


        Achja die meisten vergessen das immer das abblendliht eingeschaltet bleiben muss bei fernlicht bzw lichthupe... Da hab ich auch den Kabelbaum geändert !


        da hast du den Kabelbaum geändert ich habe da nur was unterm lenkrad verändert


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Genauer gesagt am Lenkstock ....und du?


        jo habe ich och gemacht


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Ja also.....also doch kabelbaum.....unfassbar


        Ihr beide kommt klar?

        Finde ich gut


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Klaro
        Also...wollt hier jetzt keine Dokumente posten aber hab endlich Antwort auf alle fragen...
        Habe jetzt Schriftlich ne Auskunft zu der Zuständigkeit...
        Das KBA hat mir folgende geschrieben
        ............................................................................................................


        Änderung an bauartgenehmigten Scheinwerfern



        Sehr geehrter Herr ********

        vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

        Gerne möchte ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten einen Hinweis geben:


        Die nachträgliche Veränderung eines bauartgenehmigten Scheinwerfers ist nicht zulässig.
        Für Zulassungen im Einzelfall sind dem Kraftfahrt-Bundesamt vom Verordnungsgeber keinerlei Kompetenzen übertragen worden. Hierfür sind die örtlich ansässigen Zulassungsbehörden (Zulassungsstelle) zuständig.

        Ich bedaure Ihnen keine anderslautende Antwort geben zu können und hoffe, diese Angaben waren Ihnen dennoch hilfreich.

        ............................................................................................................

        Sagt alles oder...?

        Entweder man baut eigene Scheinwerfer die man im Typengenehmigungsverfahren beim KBA zulässt, oder man kann dies beim TÜV durch eine Einzelabnahme machen...

        Desweiteren werd ich trotzdem noch mal Infos beim Hersteller einholen.


        Werd mit dem schreiben mal zum Tüv fahren und hören was die sagen.
        Klar kann der auch sagen mach ich nicht,weil er sich nicht sicher ist oder keinen Bock hat oder es nicht besser weis...
        Aber die Zuständigkeit und Berechtigung einer solchen Änderung liegt alein beim Tüv.


        gelöschtes Mitglied

          Wundert mich ehrlich gesagt auch nicht.

          Wie soll das KBA auch sowas typisieren?
          Das muss nunmal ein Ingenieur vor Ort machen.

          Und das hängt, wie jeder weiß - Auch vom Prüfer und dessen Tagesform ab.

          Wenn alles Gewissenhaft mit allen technischen Zubehör wie ALWR, SRA verbaut worden ist, kann es sein, dass er sich trotzdem weigert, weil die Linsen eben nicht für Gasentladungsleuchtmittel zugelassen sind.

          Ich bin strikter Gegner von irgendwelchen Nachrüstungen von Xenonleuchtmitteln in nicht dafür vorgesehene Scheinwerfer - aber hier macht sich wenigstens jemand Gedanken.

          Wenn also der Tüver das ganze abnimmt und die notwendigen Messungen macht und das ganze dann im Fahrzeugschein steht - bin ich begeistert.


          Ich habe nur Angst davor, dass wieder n paar Kinder-Trittbrettfahrer kommen, die sich dann selbst was zurecht Stricken und dann meinen das das nun im Allgemeinen Erlaubt seie.. (a la ebay-gutachten)

          Grüße


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          Der Prüfer sagte mir ja bereits das es technisch keine bedenken gäbe für den Umbau,richtig zugelassene Brenner,das ist so wichtig und keine ebay brenner die in China geprüft worden sind,Da Xenon ein Kaltlicht ist ist der Scheinwerfer mit Klarglas eher uninteressant,dient da das Klarglas eher als Schutz der Linse,anders halt mit einem Scheinwerfer mit Streuglas!
          Beispiel gab doch noch Jahrelang die Bullis aus Mexico,aber um die hier Zuzulassen mussten alle Scheinwerfer,Blinker,Rückleuchten ausgetauscht werden...
          Warum?
          Diese hatten kein E Prüfzeichen.ein kleiner Aufduck mit E1,das war der ganze Unterschied.
          Was ich damit sagen will ist ja nur,das wie ich es umbaue ist Funktionstüchtig ohne bedenken und nicht gefuscht,nur weil die Scheinwerfer kein Zulassungszeichen für Gasentladungslampen haben.
          Wenn das jetzt nur noch an dem Prüfer liegt dann besteht eine gute Chance ds so zu bekommen.
          Vor Jahren habe ich schon eine positive Auskunft bekommen von einem Prüfer,dies wurde aber hier in der Luft zerissen und trotzdem als Illegal dahin gestellt.
          Mit meiner recherche habe ich mich halt nur Informiert und abgesichert wie die zuständigkeit und Rechtslage ist.
          Die Anfrage an das KBA war ja nur ne möglichkeit eigene Scheinwerfer Typisieren zulassen... kann ja jeder was bauen und sich das Begutachten lassen.
          zudem muss ich echt sagen passte bei mir alles plug and play und auch die Helle LWR bekam ich passend für die Scheinwerfer gekauft,man muss echt nix selber basteln und kann komplett die sachen so kaufen das alles sehr passt!
          Das halte ich bei sowas hier für auch wichtig.
          Wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind und die Lichtprobe positiv ausfällt seh ich auch keinen grund zur Beabstandung..


          Na dann hoffe ich auf ein gutes gelingen für dich. Damit du wieder ein stück weiterkommst und es abgenommen bekommst.
          Vllt kommen die ein oder anderen hier im forum so auch an Xenon-Licht was legal is...


          jetzt hab ich mal ne frage. gibt es keine scheinwerfer mit xenon die mit etwas anpassungsarbeiten in einen 2F passen?


          gelöschtes Mitglied

            Gab schonmal Umbauten auf 6n2 Front,.. Dann wäre das machbar.
            Aber harmonisch ist das nicht.

            Xenon war bis vor kurzem immer ne Sache für die Oberklasse - dementsprechend groß waren die Scheinwerfer - eher unpassend für die alten Polos...


            [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


          • ich find das sieht geil aus


          • gelöschtes Mitglied

              Den meinte ich naja is geschmackssache! ich finde die proportionen passen nimmer


              6n stoßstange mit 6n2 scheinwerfern an nem 2f
              gute arbeit


              gelöschtes Mitglied
              • Themenstarter

              Ja es passt kaum was rein...schlossträger ändern ist eine sache aber dann koti , schürze etc ist schon wieder so aufwendig,zudem ändert sich die komplette front dadurch.
              Hab mal geschaut aber nicht wirklich was gefunden.

              Anbei die Foto vom Audi B2 die gehen vom winkel und länge,weis aber nicht wie hoch die sind,will aufjedenfall Klarglas haben aber ich glaub die haben auch keine Xenonzulassung.
              die neueren Autos haben alle extrem andere formen,wüsste nicht das da was gut aussehen würde...echt schwierig...




              b2..jpg
              b2..jpg
              b2.jpg
              b2.jpg

              audi b4 ist das


              gelöschtes Mitglied

                Damit hätteste aber auch nix gewonnen, weils die auch nich mit xenon gab


                gab den rallye golf mit xenon oder hatte der halogen linsen?


                gelöschtes Mitglied

                  wenns den golf 2 mit xenon gab fress ich n besen!

                  eckigen DE-Doppelscheinwerfer, ja - aber kein xenon.


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