BullSh++ moaxdei,
auch im Stand nimmt dein Auto am Straßenverkehr teil (und braucht deswegen TÜV-Segen und Versicherung); da der TE zur "Erwischtzeit" öffenltich war und nicht auf "eingefriedetem" o.ä. Privatgelände war hat sich halt ein Streifenhörnchen daran aufgehängt.
Die haben die Weisheit auch nicht mitm Löffel gefressen (dafür gibts ja die Prüforganisationen) - manchmal "für" und manchmal "gegen" dich.
Er ist ausgebildet und vereidigt etc., du brauchst schon beweismaterial inkl. unbelasteten Zeugen um da sinnvol gegen vorgehen zu WOLLEN, egal was gut, recht und richtig ist sitzt er am längeren Hebel (wahrscheinlich auch noch mit Kollegen als Zeuge der Missetat).
Wenn du weder Richter (meist voreingenommen weil sein Gesetz von der ja Streife kontrolliert wird) noch Recht (siehe StVO und StVZO bzgl erlaubter Beleuchtung & Farben) auf deiner Seite hast kommst du "billiger" weg wenn du einfach zahlst.
Mit Rechtsschutz dauert die Klageabweisung des Widerspruchs halt länger, aber ohne kostet sie dich mehr.
=> Zahl und gut is.
Nächstes mal:
Alles was zu sehen ist von "außen" auf öffentlichem blablabla darf quasi nur weiß/gelblich (vorne & RückfahrSW), orange (außenrum) oder rot (hinten) sein. Prinzipiell. Leuchtstärken und Zulassungen (Betriebsgenehmigungen) der Bauteile sind auch interessant, da sie eig. nur außen am Auto verbaut sind.
Über blaue AA-LEDs steht da nix drin, aber über blaue Leuchten, die nur für "Spezialzwecke" (=Einsatzfahrzeuge etc.) zugelassen sind.
Blauer Tacho is unterhalb der "Sichtkante" und nicht zu hell etc.
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Wenn es auf Aussage gegen Aussage im 1gegen1 PvP kommt hast du weniger Schaden, Kraft, Rüstung und Mana. Punkt. Nicht GameOver aber immerhin 3Punkte Downgrade (von 12++ die du "haben darfst).
Mehr Punkte kriegst du i.A. nur bei Vorsatznachweis (gelingt quasi nicht oder nur wenn du dich zu sehr darüber aufregst) aber ein weiterer Versuch kostet Gold. Richter sagt dir dann nachm Einspruch wie viel -.-
Andere schlüpfen durch die Lücken und Maschen, bringt DIR aber ... nix.
Manche kriegen sie, manche eben nicht. Klar gibts größere Fische zu fangen, die lassen aber auch nicht Blaulicht im Auto um möglichst "schön" auffällig zu sein.
Manche älteren Herrschaften (unter Drogen / Schlafmangel is auch jeder 20jährige ein Opa) sehen selbst ein Stauende am hellichten Tag nicht, weil Augen, Hand, Fuß und Hirn ned da sind wo sie sein sollen. Auch Nachts in Hinterkuhkaffhausen sind Spielstraße, Bodenfreiheit, Betriebserlaubnis und Rote Ampel sinnlos, aber lt. Gesetz eben keine Freiwilligen Tipps&Tricks.
Blaulicht, blinkend => votekick vom , der das Blaulicht EINZIG UND ALLEIN für sich will. Die Teilen nicht gerne. Wenn dann teilen die "aus". Hast einen "jungen wilden" erwischt und kannst dich persönlich bei ihm rächen (Spann ihm Freundin aus und schände Schwester), aber auf der rechtlichen Schiene hat er (wenn auch ab&an im Unrecht) mehr Backup als du.
Jedes Gesetz hat seine Fehler, jeder Mensch seine "Tage" und Gerechtigkeit ist eben nicht wenn alle das gleiche bekommen sondern jeder anteilig wie viel er braucht (achtung: nicht "will). Anteilig weil er nicht der einzige ist.
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Für mich is die einzige Frage die da noch bleibt (zu deinen Gunsten vllt.) auf welcher höhe du die LED zur Tatzeit (vllt. wurden Fotos gemacht) genau hattest. Mach mal ein Bild und markier die LED. Alles überhalb der unteren Türenfensterdichtgummis => zahlen und nächstes mal Thread erstellen und davor Fragen. Unterhalb: Versuchen vor Gericht.
Also Ich würde das Teil wieder umbauen und die Strafe bezahlen. In dem Fall bringt ein Einspruch wirklich nichts da es ja nicht erlaubt ist und zumal du auch keine Rechtschutzversicherung hast schon zweimal nicht.
Ob nun 1 mm oder 3 mm LED ist wirklich egal, da die LED's trotz ihrer geringen Größe doch recht hell geben. Wenn jetzt die LED noch irgendwo reflektiert (Fahrzeughimmel, Heckscheibe etc.) dann kann es von weitem schon nach Rettungswagen o.ä. aussehen da es von weitem kein kleiner Punkt ist der da blinkt sondern fast das ganze Fahrzeuginnere.
Zum Thema was andere haben und was nicht. Und warum blaue Tachobeleuchtung erlaubt ist etc. wurde auch genug geschrieben...
...fakt ist: Du hast eine blaue Funzel verbaut die, als wäre das nicht schon genug, auch noch blau blinkt. Und somit hast Du den Fehler gemacht und nicht derjenige der zur Polizei ging oder derjenige der einen blauen Tacho hat....
Allerdings schreibst Du irgendwo was von einem Schreiben das die Polizisten aufgesetzt haben als du in umgebautem Zustand da warst. Was war das genau?
richtig, für sowas hab ich kein interesse, ich bau mir nix blau blinkendes anne scheibe damits verwechselt werden kann mit blaulicht von einsatzfahrzeugen. punkt 1
ich lasse mir nicht alles gefallen! bin jetzt auch keine rechenschaft schuldig hier, aber wenn ich wegen soetwas erwischt werden würde und die rechtslage eindeutig ist, dann muss ich nunmal für mein fehler/vergehen bezahlen. punkt2
und punkt 3:
Zitat:
finds bissl kacke 1. dachte im stand kannst du am auto machen und haben was du willst?!.....
Meine Fresse, hättest das Ding umgebaut, vorgeführt wärs gut gewesen.
Jetzt hast Einspruch eingelegt und kriegst richtig auf die Fresse!
Hast noch Probezeit?Wenn ja kannst dich schonmal freuen dann kommt eventuell noch ne Nachschulung, das sind dann auch wieder 400 Euro.
Und das alles nur weil du dich so aufregst dass die dich wegen deinem Fehlverhalten bestrafen.
Such den Fehler nicht bei anderen , es ist nunmal verboten und basta!
@[MSRS
Machen wir mal etwas Butter bei den Fisch, damit sich die Gesetzeslage endlich mal darstellt:
In § 52.3 der StVZO steht:
Zitat:
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Zitat:
Hast noch Probezeit?Wenn ja kannst dich schonmal freuen dann kommt eventuell noch ne Nachschulung, das sind dann auch wieder 400 Euro.
Und eine verlängerung der probezeit
Bei einem aus unsrem Club hat die Endstufe von Haus aus blaue led's einmal war die Ablage hinten Wegen ner groesseren Lieferung ab, und da haben die cops auch gesagt, "Blau ist die Königs Farbe und die duerfen nur die selbst und die Notdienste haben" nur musste er keine Strafe zahlen.
tsja man kann sich aufregen wie man will die bekommen trotzdem "Recht"
Zitat:
die bekommen trotzdem "Recht"
Zitat:
ich 123€ Strafe + 3 Punkte...
Zitat:
#70 - heute - 16:58:09
Zitat:
die bekommen trotzdem "Recht"
Und zwar zu recht..
Habe mir grad mal den ganzen Thread durchgelesen...
@ Threadersteller: Hattest du die LED ausgebaut wo du zu den grünen bist?
Oder hast du ihn so vorgeführt?
Aber Recht haben die grünen leider dass muss ich leider auch sagen.....
Hättest besser mal rote LED`s genommen.
Also Strafe bezahlen in die Zunge beissen und durch..
Und rote LED einbauen..
Was auch noch zu sagen währe,der Threadersteller fährt den Polo garnicht mehr
Die Led war im alten roten Polo,jetzt fährt er den blauen
Zitat:
aber bei einer led die zur zv gehört würde ich persönlich angehen!
Ganz ehrlich, ich bin zwei geteilt.......
Auf der einen Seite ist das maßlos übertrieben und ich finde es lächerlich wegen einer im Stand betriebenen LED so ein AUFRISS zumachen, da hätten auch eine 5 Euro Verwarnung und ein 'tausch die bitte in eine ROTE LED ' locker ausgereicht.
AUF DER ANDEREN SEITE, hasse ich diese Kirmes-scheiße.
Ist nich persönlich, eine LED ist was anderes!
Aber egal, ob
im HIMMEL, im FUßRAUM, unterm AUTO, IN DEN SPIEGELN, IN DEN WISCHDÜSEN, KENNZEICHENLEUCHTEN, FERNLICHTERN oder STANDLICHTERN .
ES gehört DA nich hin.
Tacho oder Radio, ok von mir aus ,wenn sein muss auch in den Endstufen als Einschalt LED oder im Ladegerät vom NAVI, aber dann langts auch.
Diese Spinner die Tags und Nachts mit Nebellecuhten fahren, weil sie ja so cool sind oder Nachts mit TAGFAHRLEUCHTEN (NACHTS.... )
statt Nebelleuchten, ist ja jetz der aktuelle TREND!
rumfahren , denen gehört der Lappen weggenomm, solche Spinner sind die die die ganze Szene in Verruf bringen.
Muss man jeden Trendscheiß mit machen?
Was ist an blau so cool?
Ich hatte auch mal blaue Fußraumbeleuchtung, aber fahr mal nachts durch ein Wald, die scheiße speigelt in den Scheiben und du siehst weniger.
Hat schon sein GRUND das es verboten ist....
SO genug gekotzt, krieg jetz sicher 451661671 Droh PNs von Leuten die sich da persönlich angesprochen gefühlt haben, aber das ist Pech.
Wenn einer Kirmes will, sicher findet bald in der Nähe wieder ne Dorfkirmes umme Ecke statt, kann man sich an Autoscooter stellen und feststellen wie uncool doch alle anderen sind.
Ich wünschte echt es hätte nicht DIch getroffen, gibt sicher Leute die es durchaus mehr verdient hätten, aber verboten ist leider verboten.
Hier ein paar Fakten:
- CE Bezeichnung hat was mit der Betriebsicherheit der LED zutun, nicht
aber mit der BE des Autos!
- Blau in die Welt zu strahlen ist verboten ausser Polizeiliche..... Fahrzeuge
- IM Betrieb ist ein Fahrzeug auch wenns geparkt ist AUSNAHME;
auf PRIVATGELÄNDE, denn da endet die STVO und STVZO
auf dem Parktplatzz vom PENSI zb ist wieder verboten weil die Ausdrücklich die STVO und STVZO ausgeschildert haben....
Aber igrendwie kann ich die blaue LED verstehen,
weil nachher kommen so assis und klauen was aus der karre
so eine LED hilft da schon mehr
Zitat:
weil nachher kommen so assis und klauen was aus der karre
stimmt hast recht
war ein nicht ganz korrektes argument von mir
hast ein danke verdient
hab mir das grad ma mit knirschenden zähnen durchgelesen, seid ihr schonma in nem dorf annem fenster vorbeigefahren wo blaue lichterketten im fenster hängen? die blinken nichtma un trotzdem denkst plötzlich dir sten die cops in der seite. ist absolut störend sone blaue beleuchtung egal ob das ne kleine led oder ne flutlichtanlage ist, unter den richtigen umständen (regen oder andere reflexionen) sieht das immer aus wien krankenwagen o.ä.
es gibt im straßenverkehr nunmal farben, die ne bestimmte bedeutung haben und deshalb nur dort verwendet werden dürfen.
rupp den scheiß raus oder wenns unbedingt sein muss bau ne rote led ein, die stört nicht ganz so und vorallem bevor du dich wegen dem nächsten ding bei den cops beschwerst erkundige dich erstma nach der rechtslage hättest du das nämlich getan müsstest jetz keine 123euro zahlen und dein punktekonto wär auch leichter
hab ich mich jetzt auch mal durchgelesen.
ist ja interessant was für eine heiße Diskussion deswegen ausgebrochen ist
also ich sehe die Sache so:
ich finds auch durchaus übertrieben gleich so zu reagieren, denn Verwarngeld bzw. Mahnung und die Bitte es zu ändern hätte ja wohl auch gereicht.
Wie dem aber auch sei, dann aber auch noch darauf zu pochen - sorry, aber spätestens da haste selbst schuld... hättest es hingenommen, dich geärgert, es umgebaut und gut.
so hast dich jetzt echt noch tiefer reingeritten, ganz ehrlich.
und das aus so einer kleinen Sache dann nicht nur Strafe und Punkte, sondern wegen deiner Sturheit dann auch noch Nachschulung und somit noch mehr Kosten auf dich zugekommen sind / zukommen werden, tja dazu kann man dann wohl echt nix mehr sagen....
ist scheiße gelaufen, musst jetzt halt durch.
aber bist jetzt schlauer und nächstes mal weißte bescheid
meine FFB hat auch so eine blinkled auch in blau
hab sie jedoch nicht verbaut,wegem kurzen kabel
auf der packung steht aber alles sei legal?
alles sei vom tüv abgesegnet und soo?
ist dann,die led auch erlaubt?
das ist wie mit den rentnern die den ganzen tag ausm fenster glotzen und falschparker aufschreiben.. einfach lächerlich, aber typisch deutschland eben
nun wird auf böse blau leuchtdioden jagd gemacht und die dicken gesetzbücher rausgekramt um nach einem passenden paragraphen zu wühlen und dem andern eins auszuwischen.. schadenfreude ist ja bekanntlich die schönste freude
Zitat:
alles sei vom tüv abgesegnet und soo?
ist dann,die led auch erlaubt?
kann man den kram hier zumachen?
dess is leider Gottes so ein: "Ich reg mich über alles was gegen mein Polo geht auf!"
Jeder hat mal Bock von den Grünen bekommen Ja und? was solls? Beschweren bringt nie was weil die immer zu zweit sind und im klaren Vorteil!
Hey
Also ein bekannter von mir hatte nen Passat und hatte auch so ne blaue LED an der frontscheibe.....(hat auch geblinkt)
Waren auch damals damit beim tüv weil die grünen auch was sagten....
Aussage vom tüv: Darf verbaut werden.... DARF aber NICHT in einem Scheiben bereich sein so das es Spiegeln könnte
Der Tüv meinte mann könnte die in die mittel konsole machen, Vobei leute die das Auto aufbrechen wollen auch hin schauen also würde sie da auch voll ausreichen
lg Mario
die LED war mit der ZV dabei...
und vorher hatte ich auch 3 Punkte wegen meinem Fahrwerk kassiert aber bis heute nix von einer Nachschulung gehört.
Ich dacht,man mus sogar bei einem Punkt in der Probezeit,sofort Nachschulung machen.
Also ein guter freund wurde mit abgefahrenen Reifen erwischt,war auch probezeit,er durfte dannach Nachshculung machen.
Dann hast ja jetzt 6Punkte. blinggggggg jackpot
mein gott..
bau die blinke-kirmes aus, falls notwendig bezahl was und gut.
warum baut man sich ne blinkene blaue led ein,..?
die auch noch blinkt wenn man nicht an der karre ist..?
bestimmt nicht um diebe abzuschrecken - die werden damit nur angelockt.
wenn man doch bedenken hat,dass sowas nich legal sein könnte - dann bau ich mir son schmarn nich ein.. fertig aus
Zitat:
Dann hast ja jetzt 6Punkte