Also muss man einfach ein wenig schwarz zum Klarlack dazugeben und von aussen lackieren? kk
richtig so wird lasiert
ist aber illegal
hab aber gehört das es mittlerweile bis zu einem gewissen töniungsgrad eintragbar ist wenn professionell gemacht
alle angaben sind wie immer ohne gewähr
ne wie gesagt aber schonn öfters gehört jetzt
Ja das hab ich auch mal gehört, dass man die eingetragen bekommt. Aber da würd ICH vorher nochmal beim Tüv vorbeifahren und ein wenig rumfragen, anstatt mich auf Aussagen in Foren zu verlassen.
Im übrigen hab ich das mal bei nem 3er Golf gesehen, der hatte aber auch Katzenaugen dran!
Da du dir ja bewusst bist, dass es illegal ist, würde ich dir empfehlen die Leuchten nicht so tief schwarz zu machen. Eher dezent wie original beim Coupe. Fällt erstens kaum auf, sieht besser aus und man sieht auch noch die Lichter!
Wenn ich mir manche lasierten Rückleuchten im Straßenverkehr anschaue, dann sieht man das Bremslicht echt erst kurz vor knapp!
LG Basti
Es werden auch immer wieder lasierte Leuchten mit "Gutachten" oder "Eintragungsfähig" angeboten. Alles Schmu. Leuchten dürfen weder geändert noch abgedeckt werden. Ein seriöser Prüfer weigert sich, sowas einzutragen. Ein Gutachten geht schon deshalb nicht, weil das Färben weder prozesstauglich noch alterungsbeständig ist.
Wenn es die schwarz-roten Leuchten geben soll, hätte ich gern ein Foto davon und zwar so, dass man die Schrift auf den Gläsern lesen kann.
auf den zu lasierenden rückleuchten ist doch ein E-zeichen drauf oder ? wenn man die dohc nur ganz dezent macht wem fällt das den auf , angenomen man lasiert ohne nasen zu machen , obwohl beim polo 9n die originalen schwarzen rückleuchten sehr oft nasen haben
gruß
Zitat:
wem fällt das den auf
Also...basteln ist angesagt...zwar auch nicht grad legal,aber wenn mit den originalen vom Coupe gearbeitet wird...
Immer wieder das selbe Thema.
Benutzt doch einfach mal die Suche ,die wird helfen!
Lasieren ist eine Veränderung der Lichtechnischen Einheit.
Jegliche Veränderung durch zusätzliche Leuchtmittel in Blinker zb., Lasieren egal ob Front/Seiten oder Heck so wie jegliches Umschliessen der beleuchtungeinheit. führt zum Erlischen der Betriebserlaubnis und somit auch KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ.
An meiner Ratte hatte ich von Beginn an Lasierte und hatte genauso solches Gerede vom Vorbesitzer .Siehe Profil!
Von wegen fällt keinen uf und er fährt ewig rum hatte etliche Kontrollen und nie war was.
Als ich das Teil dann überführte, wurde ich dann angehalten.
und was war? Richtig veränderung der Lichttechnischen Einheit!
Gott sei dank wurde das Fahrzeug zu dem Zeitopunkt über Rote Nr bewegt.
somit blieb es bei einer müdlichen Verwarung.
Jedliche Eintraguing ist ILLEGAL und heisst auch keinen Freifahrtschein!
Eine Veränderung der Lichttechnischen Einheit muss abgenommen sein anhand eines Lichttechnischen Gutachtens.(dies kostet um die 1400&euro
Desweiteren ist bei einer Veränderung der Lichtanlage egal ob nun gebaut oder lasiert auch das bereits ausgegeben E zeichen hinfällig !
naja ich so nen quatch eh nicht bruach ich auch nicht bei meinem coupe
können wir nichtmal irgendwo so einen stvo thread aufmachen
in dem dann die orginal gesetztestexte zu einzelnen themen kommen
damit immer auf den thread verwiesen werden kann
und jeder mal nachgucken kann
damit es keine unklarheiten gibt was darf was nicht und was darf eingetragen werden