Gerade war ich beim TÜV: Weil ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW bekommen habe, will der Prüfer sich nicht aus dem Fenster lehnen und den Motor eintragen. Er riskiert eine Abmahnung, wenn etwas schief geht - dafür habe ich sogar Verständnis. Die interne Qualitätssicherung muß denen gerade die Hölle heiß machen...
Auf seinen Rat habe ich beim Institut für Fahrzeugtechnik in Essen angerufen (die sind für Sondereintragungen zuständig) und habe dort die Antwort bekommen, daß umfangreiche Prüfungen für mehrere 1000€ nötig sind. Meinem Argument, daß das ein üblicher Umbau war und ich eine Briefkopie habe, wurde entgegnet, daß ich ja zu diesem Prüfer gehen kann... leider ist der am anderen Ende der Republik...
Wir können jetzt lange debattieren, daß das Scheiße ist, aber das hilft mir nicht.
Weiß jemand einen Prüfer im westlichen NRW, der eine solche Eintragung vornehmen würde, am Besten: in der jüngeren Vergangenheit vorgenommen hat?
Hey,
weshalb holst du dir nicht einfach die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei VW?
Grüße
Lies den ersten Satz in meinem Post. Gibt's nicht für Steilhecks. Hier die Antwort von VW auf meine Anfrage (Hervorhebung von mir):
Zitat:
Sehr geehrter Herr Dellen,
ein Motortausch kann verschiedene Vorteile bringen, darum verstehen wir sehr gut, dass Sie Ihren Polo umruesten moechten.
Ihr Vorhaben liesse sich allerdings nur in Absprache mit einer amtlich anerkannten Pruefstelle (etwa TUeV oder DEKRA)
realisieren (Einzelgutachten). Warum ist das so? Wenn ein Motor in einem bestimmten Volkswagen Modell zum Einsatz kommen soll,
muss sein Abgas- und Geraeuschverhalten geprueft sein. Abgas- und Geraeuschgutachten liegen aber nur vor, wenn ein Motor bislang
schon serienmaessig in einem Modell verwendet wurde. Auf den Motor, den Sie nennen, trifft das nicht zu.
Trotzdem ist es - wie erwaehnt - nicht ausgeschlossen, dass Sie den Einbau vornehmen koennen. Eine - entsprechend ausgeruestete
- anerkannte Pruefstelle kann Ihnen Einzelgutachten ueber Abgas und Geraeusch erstellen, den Umbau pruefen und die Aenderung in
die Fahrzeugpapiere eintragen. Diese Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und die Voraussetzung dafuer, dass der Wagen wieder
fuer den Verkehr zugelassen wird.
Zugegeben - das klingt aufwendig. Aber es ist tatsaechlich die einzige Moeglichkeit - und die wollen wir Ihnen natuerlich nicht
vorenthalten.
Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben!
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung
Hey,
die DEKRA darf sowass eigentlich nicht machen, das muss n Tüv sein.
Aber wenn das die einzige Möglichkeit ist wird dir wohl nicht viel anderes ürbig bleiben.
Grüße
so wenn es aber nur darum geht das die abgaswerte und geräusche geprüft sein müssen , wo ist dann das problem?
der steilheck ist nur eine kombiversion des coupés!
der motor und die abgasanlage sind die selben! auch dei achsen! das einzige was anders ist ist das da ein bisschen mehr blech vorhanden ist!
Die sollen sich mal nicht so anp***en wegen sowas!
gerade die leute von vw müssten bescheinigen können das da alles gleich ist und der umbau(wenn korrekt durchgeführt) unbedenklich ist!
aber das ist nun mal so! Regeln hier, Regeln da......und keiner will sich die finger dreckig machen!
mein Beileid....
wie ist es z.B. sls, können die sowas denn nicht?
weil die können ja auch viel eintragen....
gruß
dino
Eintragbar ist alles, das ist nur ne Frage des Geldes
Zitat:
die DEKRA darf sowass eigentlich nicht machen, das muss n Tüv sein.
Du kannst ihn ja mal fragen in wie wiet ihm ne Briefkopiue vom Steolheck mit eingetragenem G40 helfen würde, vielleicht findest sows eher
Grüße
Frag mal beim TÜV in Bitburg nach, die sind relativ kulant.
Zitat:
so wenn es aber nur darum geht das die abgaswerte und geräusche geprüft sein müssen , wo ist dann das problem?
Zitat:
Du kannst ihn ja mal fragen in wie wiet ihm ne Briefkopiue vom Steolheck mit eingetragenem G40 helfen würde, vielleicht findest sows eherHabe ich in der Hand gehabt; Antwort: "Dann wenden Sie sich an diesen Prüfer." Der ist aber leider 600 km von mir entfernt.
@Dellen.
Bitte schön kein Problem.
In Bitburg hat ein guter Kollege von mir seinen 1,4er 16v aus dem 6n in sein 2f QP eintragen lassen.
Da müsste ein G40 in einen Steilheck auch machbar sein.
@R-Line
Damit war nicht gemaint das er solch ein gutachten machen lassen soll.
ich meinte das es für den coupé ja sowas gibt, sonst gäbe es den motor nicht!
und der steilheck ist nur eine kombiversion devon!
motoren, getriebe, achson und sogar die karosse bis zur B-Säule sind ja gleich!
ist ja nur 1 zu 1 umbauen!
der einzigste unterschied ist das der dann einen größeren kofferraum hat!
@ Dellen, letzten Sommer hat mein Onkel seinen Steili auf G40 Umgebaut und eintragen lassen, kann ja mal fragen wo das war!
Aber wenn du pech hast kannst dafür bis nach S.A.T fahren!
Zitat:
letzten Sommer hat mein Onkel seinen Steili auf G40 Umgebaut und eintragen lassen, kann ja mal fragen wo das war!
aaalllllssssoooooo.......
ich habe vor ca 4 wochen meinen g40 eintragen lassen,in meinen steilheck..
ohne bedenken oder sonstiges per vollabnahme von der dekra für 350 €
kann dir höchstens eine briefkopie zukommen lassen
habe meine 86C auf g40 umbauen lassen und letztes Jahr abwracken lassen.
Gesamte Technik vorher raus und neue Karosse ebenfalls steilheck nur mit SSD geholt und bei meinem TüV vorab eine Sprechstunde genutzt, weil ich evt. einen Steilheck mit großem Faltdach dazu nutzen wollte.
Dort erhielt ich im Nov die Auskunft, dass nach Eonbau das Fahrzeug zu VW muß, um über die die Identifizierung der verbauten Teile zu bestätigen!
Soll heißen: Bremsanlage, Achse des G40 usw., was ja alles technisch aufeinander abgestimmt ist, muß auch von VW als solches sein.
Diese Bestätigung wird dann als Grundlage genutzt, um die Eintargung vorzunehmen.
Vllt. meint der Prüfer ja das...
Briefkopie und alles habe ich noch vom alten, ebenso wie die Erstabnahme.
Allerdings glaube ich nicht, dass meine 175/50/13er ATS noch eingetragen werden...
Also nicht unterkriegen lassen.
Gruß
Wolfpelz
Zitat:
Abgas- und Geraeuschgutachten liegen aber nur vor, wenn ein Motor bislang
schon serienmaessig in einem Modell verwendet wurde. Auf den Motor, den Sie nennen, trifft das nicht zu.
das ist ja die Frage....
Wenn die Karosse vorher keinen Kat hatte, braucht man doch wahrscheinlich auch kein Abgasgutachten, weil man sich ja nicht verschlechtern kann.
Ich denke aber dass man jenachdem welche Norm man eingetragen haben möchte, doch eins braucht. (fällt beim G40/60 wohl nicht so ins Gewicht, aber wenn jemand n 1,8t mit D3 oder so haben will)
Bleibt nur das Geräuschgutachten...
bei mir ging es leider auch nur mit tuner eintragen mit dem g40 im derby ich bin 300km gefahren und hab 350euro bezahlt... :'(
das mit dem steilheck ist ganz große sch...., hoffe du bekommst die eintragung noch irgendwie!
sorry wollt kein neues thema eröffnen und hab in kürze auch nen umbau vor, aber im coupe.
was kann ich tun/was kann passieren wenn ich nach dem umbau innerhalb der 2 tage zwischen umbauende und eintragung, in denen ich den wagen fahre, angehalten werde und somit die umbaueintragung noch nicht vorzeigen kann?
gruß
ich kann wirklich nur dazu raten, den tüv-leuten klar zu vertehen zu geben, wo die gesetzlichen pflichten liegen. er ist sachverständiger und ist der einzige, der was abnehmen darf. wenn der dann nich einlenkt ist es der falsche.
der prüfer muss sachverständig sein. eine abwälzung auf vw ist unsinn, da die leute definitiv keine bestätigungen rausgeben können und dürfen (die vw-leute wären ja damit dekra/tüv-hilfsscherrifs, oder was?). es steht in der vw-freigabe drin, dass die abnahme durch einen anerkannten sachverständigen der dekra oder des tüv erfolgen muss - also nicht durch irgendwen sonst. die richtigkeit der teile muss der prüfer selber erkennen können, sonst ist er schlichtweg nicht sachverständig. wenn man an einen gerät, der vw nich kennt und auch den polo nicht, dann muss man sich einen anderen suchen.
ich hab den spaß durch, mit der eintragung eines 3f in ein steilheck. alles vollkommen banane. der prüfer kannte nur opel. und opel hat ein umbaubuch, in dem alle gängigen motorumbauten detailliert beschrieben sind. das gleiche wollte der natürlich vom vw auch sehen. da es sowas nich gibt, meinte er: freigabe holen (da sollten dann, seiner meinung nach, alle erforderlichen teilenummern drinstehen), damit zu vw - teile identifizieren lassen und dann zu ihm. er wollte dann nurnoch stempeln und kassieren.
alles blödsinn!
freigabe von vw geholt - diffus, wie seit jeher. generelles okay, allerdings keine details zu konkreten teilen, sondern die alte liste, dass man unter umständen alles mögliche umbauen muss. beim freundlichen hab ich dann auf granit gebissen: "wir bestätigen nix - wir sind eine werkstatt und nich das VW-konstruktionsbüro oder die dekra" - die sollen gefälligst selber ihre arbeit machen, war also der tenor.
damit also zurück zum prüfer. der hat dann widerwillig losgelegt und dabei nichmal mein werkstatthandbuch sehen wollen, in dem ja alle details ersichtlich sind, die die modelle unterscheiden. die identifizierung der teile erfolgte im vorbeigehen. den interessierte vielmehr, dass noch keine polkappe auf meiner batterie drauf war. nachdem der motor anstandlos ne au bestanden hat und auch sonst alles in ordnung war, hat er ohne murren alles umgetragen. auch die g40-bremse, die ja nie im steili serie war. es geht dabei nicht um das bissl blech am heck, was anders aussieht - der brauchte nur die daten zum genauen identifizieren der teile, die ich im werkstatthandbuch und zusätzlich in der vw-freigabe hatte (die daten hatte ich per mail zusätzlich zur freigabe angefordert und problemlos erhalten).
die entscheidung, den g40 auch im steili einzutragen, ist für einen ingenieur eine leichte. will der prüfer darüber nicht entscheiden und lehnt die eintragung mit der begründung ab, es müssten wegen der unterschiede zwischen coupe und steili komplett neue abnahmen gefahren werden, hat er seinen beruf verfehlt. ein ingenieur kann das entscheiden - beamte nicht. ich musste noch keinen prüfer damit konfrantieren, aber einer der sich auge in auge mir gegenüber so verhält, wird sich das irgendwann mal von mir als ingenieur ins gesicht sagen lassen müssen.
fazit:
wenn du nich zu einem erfahrenen vw-kundigen prüfer gehen kannst, gebe denen was zum kauen. eine grundlegende freigabe zum umbau von VW ist der erste schritt. egal ob coupe oder steili - das bissl blech ist praktisch irrelevant.
solange die kiste vorzeigbar, ordentlich gebaut und nicht voller ATU-radau-tuning steckt, wirst du mit mehr oder weniger gejammer eine eintragung erreichen können.
ein prüfer mittleren alters ist eine gute wahl - die sind sicher im sattel, wenn es um eigenes ermessen gilt, haben noch keine so schlimme verknöcherung und können unter umständen selber mit dem polo geschichte haben. zu junge prüfer dürfen nix und zu alte haben wegen der ganzen eu-richtlinien-ka**e den überblick verloren und machen einfach zu.
viel glück, und nicht unterkriegen lassen. gute autos kommen auch auf die straße.
ich muss e-moog recht geben
besonders mit dem jung und alt prüfern
schwegenheim (pfalz) wäre auch noch eine adresse, wird dir aber zu weit weg sein denk ich mal
trotzdem viel glück