Hallo,
ich habe mir eine richtige Druckluft Fanfare von Hardley heute zugelegt. Läuft zwischen 3,5 und 8 bar. Nun ist diese aber ziemlich leise noch. Eine andere alte LKW Fanfare von mir ist um längen lauter. Nun wisst ihr, ob sich die Hupe ersteinmal eintröten muss, bis sie lauter wird, oder bleibt sie immer so?
Die Mebran muss sich ja wohl erstmal richtig einspielen oder.
kennt sich jemand damit aus?
zu den Gesetzen braucht ihr mir nichts sagen, kenne ich, und wird nicht als Standarthupe verwendet. Wie und wo ich sie anwenden darf, hab ich in einem Gesetzesblatt stehen.
Danke Grüße
"eintröten" wird die sich warscheinlich nicht. Der klang kann sich verändern aber die lautstärke wird warscheinlich nicht zunehmen.
Moin, hast du etwa auch nen 30Liter Druckkessel und ein Kompressor der das Volumen auch füllen kann im Auto?
Die Dinger sind nicht umsonst für Luftdruckanlagen für LKW gebaut.
Ich wollte mein TGV-Horn , was ich in Frankreich gekauft hab und nach LKW/Firmenwechsel auch bei mir anbauen aber diese schrottigen Minikompressoren schaffen einfach nicht das Volumen , was so ein Horn braucht.
Aber nichts für ungut, ab und zu wünscht man sich so´n Horn
Zitat:
Moin, hast du etwa auch nen 30Liter Druckkessel und ein Kompressor der das Volumen auch füllen kann im Auto?
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Drucklufthörner als ZUSÄTZLICHE Signalanlage müssen weder zugelassen noch eingetragen werden. Die werksseitig eingebaute Hupe muss funktionstüchtig bleiben, da die Drucklufthörner nur außerhalb geschlossenener Ortschaften eingesetzt werden dürfen.