Moin, hast du etwa auch nen 30Liter Druckkessel und ein Kompressor der das Volumen auch füllen kann im Auto?
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Drucklufthörner als ZUSÄTZLICHE Signalanlage müssen weder zugelassen noch eingetragen werden. Die werksseitig eingebaute Hupe muss funktionstüchtig bleiben, da die Drucklufthörner nur außerhalb geschlossenener Ortschaften eingesetzt werden dürfen.
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