Hab mal ne fragen.
hab ein Sportfahrwerk mit Nutenverstellung an der hinterachse.Ich möchte das Fahrwerk jetzt verstellen.Zur Zeit ist es 60/40 ich möchte jetzt 60/60 einstellen.Jetzt meine Frage wenn ich das mache muss ich dann wieder zum TÜV die änderung abnehmen lassen?
ja
ist das ein sportfahrwerk mit nutenverstellung on der HA ?
wenn ja eigentlich nicht.
Denn deine ABE bezieht sich ja über die Tiefe und du hast es doch schon eintragen lassen.
Dein Fahrwerk ist ja mit der ABE eingetragen worden und somit kannst dus auch runter machen !
Beim Gewindefahrwerk kannst du ja auch hoch und runter wie es im Gutachten steht alles was tiefer wäre müsste dann nach geTüft werden.
Aber ich denke so nicht.
Gruß
Nein es sei den die nutenhöhe wurde vermerkt
die nutenverstellung ist an der hinterachse.bei der abnahme wurde festgehalten wie die nutenstallung ist
ABE fürs Fahrwerk? Das ist mit Sicherheit mit nem Gutachten eingetragen worden!
Wenn einfach nur drin steht "... tiefer gelegt um ca. 60/40" würde ich nicht nochmal hinfahren, wenn allerdings drin steht "...auf 2ter Nut" dann würde ich nochmal beim freundlichen vorbei fahren.
mfg
Zitat:
Beim Gewindefahrwerk kannst du ja auch hoch und runter wie es im Gutachten steht alles was tiefer wäre müsste dann nach geTüft werden.
Zitat:
Beim Gewindefahrwerk kannst du ja auch hoch und runter wie es im Gutachten steht alles was tiefer wäre müsste dann nach geTüft werden.
das ist totaler quatsch
Nur weil im Gutachten steht, dass du es von 30-70 verstellen kannst, heißt es noch lange nicht, dass auch bei jeder dieser Tiefen die Freigänigkeit der Rad/Reifen Kombination gegeben ist...
Im Gutachten steht lediglich, in welchem Bereich ist problemlos möglich ist Verstellungen vorzunehmen.
Und meist wird ja der Abstand "Radmitte" "Bördelkante" eingetragen und somit muss man nach dem verstellen wieder hin...
mfg
Ich hab noch keine abe für nen fahrwerk gesehen. Und wenn es sowas geben sollte steht immer drin das es nur in verbindung mit der orginal rad reifen kobination gefahren werden darf. Wenn du nen gewinde nach ganz oben dedrehst hast und es schleift nix musst das nich heissen das es auf der untersten(geprüften stufe) acuh der fall ist.
Zitat:
Zitat:
Beim Gewindefahrwerk kannst du ja auch hoch und runter wie es im Gutachten steht alles was tiefer wäre müsste dann nach geTüft werden.
das ist totaler quatsch
Das höre ich so zum ersten Mal.
okay leutz,
vielleicht irre ich mich ja auch !
Ich fahre halt momentan noch die ori felgen.
muss sowieso zum tüv wenn meine felgen kommen dann kome ich noch tiefer dann lass ich sowieso meine tiefe noch eintragen
aber vielleicht liege ich ja auch falsch
Zitat:
aber vielleicht liege ich ja auch falsch
Also bei meinem ersten 6N hatte ich das Glück das die Tiefe nicht eingetragen wurde, aber bei meinem jetzigen is das es mit eingetragen worden.
Aber mal ne andere Frage: Wie is es eigentlich wenn man sich ein neues Fahrwerk kauft, es dann eintragen lässt (wenn das Mass mit eingetragen wird) und es sich dann wie üblich noch setzt?
Weiß es ja nicht weil beim ersten Mal das Mass nich mit eingetragen wurde und ich das Fahrwerk jetzt in meinem neueren 6N hab...
Nuten verstellung an der hinterachse , wird zu 90 prozent nicht eingetragen .
So ist es zumindest bei uns in münchen so, bei dem gewinde von meinem vater seinem passat , ist nur eingetragen worden gewindefahrwerk, Tieferlegung 25-85 mm ,firma suppersport und dann nix mehr.
hab mein gwinde letztens auch eintragen lassen. jede einzelne Feder inc. Vorspannfeder und die Dämpfer wurden eingetragen. Dazu kommt dann noch die Tiefe nämlich von Radmitte zu Unterkante Kotflügel
Bei meinem Fahrwerk mit Nutenverstellung wurden lediglich die Federn eingetragen. Demnach 60/60, obwohl ich auf 60/50 eingestellt hatte. Im Prinzip sollte man bei Nutenverstellung nicht zum TÜV müssen.
ABER: Es ist zu berücksichtigen, dass ausnahmslos alle Fahrwerkteilegutachten in Kombination mit der Serienbereifung gelten. Theoretisch bedeuten neue Felgen ein Erlöschen des Teilegutachtens. Es muss also beim Eintragen der Felgen die Tieferlegung berücksichtigt werden und dann darf die Höche nicht mehr verstellt werden. So müßte es auch bei Gewindefahrwerken sein. Hast du Serienbereifung, die im Teilegutachten des Fahrwerks stehen, bräuchtest du nicht zum Tüv, hast du ne andere Reifenkombi= dumm gelaufen..
Nun hoffe ich, nicht zu viel Blödsinn geschrieben zu haben. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann ab zur nächsten kompetenten Prüfstelle