# - heute - 17:50:31Bei meinem Fahrwerk mit Nutenverstellung wurden lediglich die Federn eingetragen. Demnach 60/60, obwohl ich auf 60/50 eingestellt hatte. Im Prinzip sollte man bei Nutenverstellung nicht zum TÜV müssen.
ABER: Es ist zu berücksichtigen, dass ausnahmslos alle Fahrwerkteilegutachten in Kombination mit der Serienbereifung gelten. Theoretisch bedeuten neue Felgen ein Erlöschen des Teilegutachtens. Es muss also beim Eintragen der Felgen die Tieferlegung berücksichtigt werden und dann darf die Höche nicht mehr verstellt werden. So müßte es auch bei Gewindefahrwerken sein. Hast du Serienbereifung, die im Teilegutachten des Fahrwerks stehen, bräuchtest du nicht zum Tüv, hast du ne andere Reifenkombi= dumm gelaufen..
Nun hoffe ich, nicht zu viel Blödsinn geschrieben zu haben. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann ab zur nächsten kompetenten Prüfstelle