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Fahrwerk Eintragung 8cm Bodenfreiheit am Kat

Celta
  • Themenstarter

Hi, hoffe ihr könnt mir helfen.
Bin gestern beim Tüv gewesen um mein 60/40 Fahrwerk eintragen zu lassen. Hat laut Prüfer soweit auch alles gepasst, nur als der den 8cm Holzblock wegen Bodenfreiheit rausgeholt hat gabs Ärger.
Habe leider nur 7 cm unterm Kat :(.
Hab mich natürlich direkt bei den Kollegen von Polotreff.de schlau gemacht über die Suche, bin da auch auf 2 Lösungen gestoßen und hab dazu noch ein paar Fragen.

1. Krieg ich den 1cm wenn ich vorne auf den Reifen 3bar draufknall (Platzen die nicht?!)

2. Thema Federwegsbegrenzer, wäre das eine Lösung?


Hoffe ihr könnt mir helfen, bin n armer Azubi, meine Stoßis vorne waren hin und Schrauber hat mir n Fahrwerk empfohlen (hatte ich sowieso vor).
Nun dieser Mist, finanziell bin ich sowieso schon am Limit da an dem Wagen auch noch andere Sachen gemacht werden mussten.

Oder habt ihr noch andere Ideen wie ich diese 1cm Hürde überwinden kann? Brauche das Auto für die Arbeit.

Vielen vielen dank im Voraus, allen noch einen schönen Sonntag.

PS: Alufelgen, Sportlenkrad und 165/65 Schlappen sollten auch eingetragen werden, da gab es keine Probleme.



am kat? also ich hatte das problem das ich mit der tunnelstrebe ca 6,5-7cm habe mit 60/ 40 fahrwerkt und original bbs felgen mit 175 60er reifen ein tüver wolltes mir nich t eintragen nen anderer hatte es aber gemacht


gelöschtes Mitglied

    Auspuff versuchen höher zu bekommen . Federwegsbegrenzer bissl mehr luft auf die reifen . Oder anderen tüv



    Zitat:

    Auspuff versuchen höher zu bekommen . Federwegsbegrenzer bissl mehr luft auf die reifen . Oder anderen tüv


    Will ich seh´n wie du den Kat 1cm höher kriegst. Krümmer kürzen? Platt kloppen?
    Federwegbegrenzer schaffen keine Bodenfreiheit. Genauso wie mehr Luft im Reifen!

    Nochmal Geld für´n anderen TÜV-Prüfer

    Hast du wirklich ein neues Fahrwerk drin? Nicht nur Federn mit org. (ausgelutschten) Stoßdämpfer? Dann würd´s mich nicht wundern warum dir ein Zentimeter fehlt!


    Celta
    • Themenstarter

    Ja ich habe wirklich ein neues komplett Fahrwerk drin. Liege am Kat bei 7cm, der Rest passt alles! Wieso geht meiner so tief, Anscheinend bin ich hier einer der wenigen mit dem Problem, oder schaut da lange nicht jeder Prüfer nach?


    gelöschtes Mitglied

      Ich stelle immer auf federwegsbegrenzen kommt ja höher und es klappt


      Celta
      • Themenstarter

      Bekomme ich mit Federwegsbegrenzern wirklich mehr Bodenfreiheit unterm Kat? Wirken die nicht nur beim einfedern? Sprich helfen nur wenn es beim einfedern schleift oder so?


      hey hatte a ein problem mit der bodenfreiheit hatte aber n guten prüfer den hats nicht gestört.hab sogar den kommpletten auspuff aushängen müssen weil er sonst net zum rütteltest gekomm wär.wegen dein problem am kat.der kat ist doch nach obenhin mit einer strebe am getriebe fest.kürze die doch ein stück bzw verbieg sie einfach und nach der eintragung biegst se wieder grade.ps die fahrwerke stimmen nie so richtig hab ein 70/50 un maximal 5cm platz.mir sagte mal ein dekramann man bräuchte 8cm zu festen un 6 zu beweglichen teilen.der wahnsinn hab ich nie im leben hehe mfg


      Hi,

      ich hatte das Problem auch aber mit nem 40/30 Fahrwerk. Hatte gerade 8 cm. Aber als der Prüfer sich reingesetzt hat, nicht mehr.
      Das einzige was mir geholfen hat, ist ein anderer TÜV.

      Der Auspuff ist nunmal ziemlich besch*** verbaut und den höher zu bekommen, ist nachezu nicht möglich es sei denn du kürzt den Krümmer.

      MfG...



      Nur mal sone Idee.
      Kann man die Motoraufhängung nicht etwas unterlegen?
      Vielleicht hat es schon jemand versucht!?


      Das mit den Federwegsbegrenzern geht....musst nur halt so viele drunter legen das der höher kommt...Nur dann nach der Eintragung sofort wieder raus damit da die das Handling extrem verschlechtern...Ein Auto dessen Fahrwerk ausser Betrieb gesetzt wird ist nix für die öffentliche Strasse...
      Eine Bodenwelle und du bist weg vom Fenster...

      Desweiteren könntest du ihn mal fragen welcher Paragraf das mit der Bodenfreiheit besagt...Ansich kannste dein Auto nämlich so tief legen wie de willst so lange du 48cm (oder irgendwie sowas) zur Scheinwerferkante hast...

      Das mit der Motoraufhängung unterlegen wäre schwachsinn...Dadurch änder sich alles an winkeln oder passformen die für die Auspuffanlage und Antriebswellen gedacht waren


      § 50 STVZO Abs.3 Satz 2:
      Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200mm über der Fahrbahn liegen.


      gelöschtes Mitglied

        Ich hasse das gesetz . Da erriner ich mich gern an meinen 2er . War waren es lange keine 50cm


        wenn ich mein auto aufbocken will, mache ich 4 bar(winterreifen 155/70) rein und schon hab ich gut 1cm mehr bodenfreiheit und meine schürze vorne passt auf die hebebühne
        also probiers mit mehr luft,wenn nich dann halt zu einem anderen tüver/dekra...


        Hier nochmal einen Zusatz zu meinem vorherigem Beitrag.

        In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

        Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

        Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


        Das mit dem Luftdruck hört sich aber gut an könnte klappen.

        MfG...


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