kommt drauf an wie die tusse aussieht die nackisch hinter lenkrad sitzt oder!?
sind wir uns doch alle einig oder?!
Ich will jetzt nicht wieder den KLugscheisser spielen und beleidigt werden ,weil wieder einer Unrecht hat, aber ich hab hier was:
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."
Zum Tatbestand gehört also:
- Öffentlichkeit.
Das sehe ich im Auto nicht unbedingt als erfüllt an. Natürlich kann man in ein Auto hineinsehen, aber das kann man ins Badezimemrfenster auch. Ich denke, das Auto gehört zum persönlichen Entfaltungsraum.
- sexuelle Handlung
Wenn hier jamend das bloße Nacktsein als sexuelle Handlung ansieht, sollte er sich ernsthafte Gedanken über seine Sexualmoral machen.
- Erregung eines Ärgernisses
gut, möglicherweise gegeben, kommt ganz auf den "Erreger" an
- absichtlich oder wissentlich, also Vorsatz
Gemeint ist hier nicht der Vorsatz, nackt zu fahren, sondern der Vorsatz, ein Ärgernis zu erregen. Wer also nackt fährt, weil es ihm zu heiß ist, weil er allergisch gegen Kleider ist oder weil es zur Erfüllung seiner Religion gehört, dem ist das nicht anzukreiden. Er muß sich aber anziehen, wenn er bemerkt, daß er ein Ärgernis begeht (wenn die anderen Voraussettzungen erfüllt sind).
Alles in allem passt der 183a (Erregung öffentlichen Ergernisses) hier hinten und vorne nicht.
§ 183 StGB wird da schon interessanter:
"(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Hier wird a) nicht mehr von Öffentlichkeit und b) nicht mehr von "sexueller Handlung" gesprochen. Diese Straftat wird aber nur auf Antrag verfolgt. Wenn Dich also keiner anzeigt, darfst Du nackt fahren.
Interessant ist aber: Nur MÄNNER können hier bestraft werden. Da drängt sich die Frage nach dem Warum auf. Offizielle Version: Das strafbare Verhalten nach § 183 StGB ist bei Frauen kaum zu beobachten, sodaß kein Regelungsbedarf besteht.
Inoffizielle Version: Na ja, Großteil der Gesetzgeber hier wird männlich gewesen sein...
Zu den Schuhen: Es ist nicht direkt verboten, ohne Schuhe zu fahren, es können sich aber im Falle eines Unfalls zivilrechtliche Probleme und Ärgereien mit der Versicherung ergeben, wenn man keine an hat.
Mach was draus, was is mir egal :P
Grüße
1. fahren ohen schutz hohes vergehen-->nachschulung + probezeit verlängerung, da du aber berite einmal verlängert ahst wird auf dich wahrschienlcih ne mpu auhc idiotentest genannt zukommen! ne geldstrafe + anzeige kommt auch.
2. aldi ist nciht öffentlcih da das gelände nciht "abschließbar" ist oder?
sollte wiederrum, was amnchmal der fall ist, bei der einfahrt eine schranke sein oder zumidnest iwas sein, womit der parktplatz "geschlossen" werden kann, so kommt weniger auf dihc zu, den da war es privat gelände udn da könn dir die polizei so eifnahc nix. dann kann aber wiederrum der besitzer von dem gelände sagen hausfriedensbruch udn dann kommst du deswegen dran.
also eig steckst du in einer leicht blöden situation
grüße
ich dreh durch
hört ihr jetzt wohl auf?! ihr habt eindeutig zuviel langeweile
hier ich hab da was damit ihr wieder runter kommt!
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Toll
Saugeil
Die sieht geil ais die kleine -> Download läuft
du penner ich bin vom Stuhl gefallen das finde ich jetzt nicht lustig
mensch verrat doch ned alles! änder das mal um damit die anderen auch noch was von haben!^^
Zitat:
@ Poloteufel: Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses!
Scheiße der war echt gut! Hab mich auch erschrocken.
kannst von Glück reden das ich nicht gegen die wand bin habe voll die Tastatur mit genommen
p.s. ihr müsst kans nahr an die Bildschirm sonst sehr ihr das nicht
und die volle lautstärke nehmen sonst klappt es nicht
poloteufel, nicht motzen! schau dir lieber den link von mir mal an
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lol ich liebe diese Forum... da macht das arbeiten gleich viel mehr spass
der kleine war ja nicht schwer zu finden, aber das der einen so überraschen muss xD
sry für's OT
als ich das bekommen hab, hab ich ja schon mit sowas gerechnet weil ich den trailer schon kenne aber ich hab mich trotzdem erschrocken!
Ob das Privatgelände ist oder nicht tut gar nichts zur Sache, denn es wird als öffentliches Gelände gehandelt solange es noch für andere zugänglich ist.
Wenn der Hof abgesperrt ist und keiner mehr drauf kann, dann sieht die Sache wieder anders aus.
Denke mal da bekommst halt eine Geldstrafe und gut ist...
...ahja und zum Marktleiter würde ich erst gar nicht gehen, nicht dass es noch heißt von wegen "Landfriedensbruch"....
Zitat:
...ahja und zum Marktleiter würde ich erst gar nicht gehen, nicht dass es noch heißt von wegen "Landfriedensbruch"....
Zitat:
poloteufel, nicht motzen! schau dir lieber den link von mir mal an
alter hab ich ein schock bekommen...hab immer noch volle pulle adrenalin...puh
und ich hatte den sound gottseidank aus sonst hätt ich jetzt n herzstillstand...
zurück zum thema
denk auch dass du nur n idiotentest machen musst, geld zahlen musst und probezeit verlängerung oder fahrverbot kriegen wirst
und zum thema moral...
ich toleriere so ein "petzen" überhaupt nich
man muss natürlich immer die umstände betrachten...
wenn ich sehe wie auf der straße jmd verprügelt wird oder ähnliches dann würd ich es auch mindestens der polizei melden.
auch wenn es einem der beiden wahrscheinlich spaß gemacht hat
aber wenn niemand in gefahr ist, dann nenn ich das petzen und in diesem fall versient das auf jeden fall rache
da wir ja alle erwachsen sind ist gewalt natürlich keine lösung aber du kannst ja einfach mal seinen wagen melden wenn der illegale sachen dran hat
dann hat er die selbe klage am arsch wie du
obwohl der typ bestimmt schon mit sich selbst gestraft genug ist...langeweile muss man haben
oder vlt ein aufmerksamkeits-defizit syndrom...
hoff das du da irgendwie raus kommst
Zitat:
das ist ja schlimmer wie ein Stasispitzel
Zitat:
Poloteufel: Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses!
klar is stasi übertrieben aber wo seht ihr die begründung warum man bei sowas die bullen rufen muss?
und sagt jetzt nich: weils verboten is...
weil, wenn man wie blöde rumdriftet und mal kurz die kontrolle verliert man schnell jmd die beine abfahren kann und dann zahlt bis zum lebensende (weil es versicherungstechnisch nicht abgesichert ist)
Ich glaube du hast es nicht ganz gelesen oder verstanden Es war abends 10 Uhr also Ladenschluss. und soviel Verstand hab ich noch, das ich nicht fahre wenn da Leute unterwegs sind. Da war niemand auf dem PArkplatz..... gegen+berliegend ist ein anderer Parkplatz auf dem durch MC bedingt verkehr ist. Aber der eine hat ja nicht mit einem andern Parkplatz zu tun. Ich hätte ja auch verständniss für diesen Hobbysherrif gehabt, wenn ich grob fahrlässig gehandelt hätte,aber hab ich nicht. Ich hab wenn überhaupt mein eigenes Leben aufs Spiel gesetzt. Und da ich Lederkombi und Helm aufhatte, und von mir behaupten kann mein Kart unter Kontrolle zu haben selbst das noch nicht mal. Der Penner war einfach nur neidisch oder hat wirklich ein leichtes defiziet in seinem kleinen Hirn....
Mich regts einfach auf..... da war wirklich nichts schlimmes dabei, haben niemand durch Lärm belästigt, weil da im Umkreis von nem Kilometer niemand wohnt, und belästigt haben wir auch keinen. Eine verwarnung hätte meiner Meinung nach dicke getan.... aber gut da geh ich jetzt einfach durch und fertig. Ich steh ja dazu, deswegen bügel ich das jetzt aus, und vllt noch den ein oder andern glatt
Hi,
sorry bin grad leider etwas faul und hab mir nicht alle Seiten durchgelesen
Also mein Freund hatte dummerweise mal was ähnliches gemacht...
...und das hat ihn folgendes gekostet :
6 PUNKTE - bleiben für 5 Jahre, weil es eine Staftat im Stv.ist !
1200 € Bußgeld
Fahrverbot hat er keins bekommen, da er nicht mehr in der Probezeit war.
(Er ist nur einmal mit nem Pocketbike die Straße hoch & runter gefahren)
Hab auch nit alles gelesen, aber habe morgen ne Anhörung wegen fahren ohne versicherung, und werde dir berichten was mich erwartet , allerdings bin im im Strassenverkehr gefahren (Ich idiot-.-*) aber auch nit mehr in der probezeit, dafür allerdings am auto führerschein dran -.-*
LG
Also ich kann die Wut vom Themenstarter verstehen,hab auch schon sowas mitgemacht.Ob der Parkplatz voll oder leer ist interesiert im Endeffekt gar keinen,du hättest auch quasi um 2Uhr mittags da rumheitzen können.Die Strafe wäre dieselbe.Ich gebe Dir Recht,man sollte da echt unterscheiden ob es fahrlässig war,oder so wie in Deinem Fall.Beim nächsten mal nimm Dir absperrband mit,für die Parkplatzeinfahrt,dann wird`s nicht ganz so schlimm
Zitat:
Die Strafe wäre dieselbe.Ich gebe Dir Recht,man sollte da echt unterscheiden ob es fahrlässig war,oder so wie in Deinem Fall
So falls es dich intressiert, mir wurde gesagt das es bei mit fallen gelassen wird da ich noch keine vorstrafen habe...
LG
nur das in dem besagten fall hier bereits die probezeit verlängert wurde...
Zitat:
nur das in dem besagten fall hier bereits die probezeit verlängert wurde...