hab gestern meine felgen drauf bekommen
hatte aber keine zeit mehr zum tüv zu fahren
und heut gings net weil die nur bis 12 offn ham und ich bis 12 gearbeitet hab
und nächste woche so ziemlich der gleiche scheis weil tüv bis 5 offn hat und ich bis 5 arbeit
so jetzt meine frage wie oben schon genannt
was muss ich blechen und punkte mässig mit uneingetragenen felgen?
hab allerdings den wisch im auto den ich dem tüv vorzeigen muss das die erlaubt sin für mei auto
(glaub des nennt sich teilgutachten kp
)
Wenn du noch nicht aufgefallen bist normalerweiße 3 Punkte + 50 Euro + Bearbeitungsgebühren, etc.
hey, wenn du noch inner probezeit bist dann kannst du ne nachprüfung machen... da kommen dann höhere kosten auf dich zu....bei mir waren es glaub ich so an die 400€ mit bearbeitungsgebühren!
gruß kevin
also bei mir waren es 103,50€ und 3 punkte plus nachschulung
die punkte fallen ja durch die nachschulung wieder weg ! achso, und 2 jahre probezeit wird verlängert , ganz schön mies^^
Also erstmal hängt das ganz davon ab welche Laune der Polizist hat der dich anhält. Und auch wieviel Ahnung er hat. Wenn du einen alten, gemütlichen Polizisten hast dann kannst du Glück haben und nur einen Mängelschein bekommen. Wenn du Pech hast wird dein Auto stillgelegt. Denn rein rechtlich fährst du ohne Versicherungsschutz ! ! ! Das heißt, du und dein Fahrzeug sind nicht versichert. Kannst ja mal bei www.bussgeldkatalog.de nachschauen was das macht.
Und es ist auch egal ob du dein Teilegutachten mit hast. Die Felgen müssen eingetragen sein. Alles andere zählt nicht.
Ich hab mich mal schlau gemacht und das hier gefunden:
§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn man es ganz genau nimmt begehst du eine Straftat. Denn du hast kein Versicherungsschutz wenn die Räder nicht eingetragen sind. Wie gesagt, wenn du an die falschen Polizisten gerätst dann hast du ein echtes Problem! Noch schlimmer.....wenn du ein Unfall hast ( du musst nicht mal selbst dran schuld sein ). Deine Versicherung wird sagen, dass dein Fahrzeug nicht den Bestimmungen des Straßenverkehrs entspricht und deswegen kein Versicherungsschutz besteht. Und dann kannst du alles schön allein bezahlen.
hast keine überstunden? und dann morgens gleich hin und gut ist!
und dann musts ja noch in de fahrzeugschein eintragen! sonst können dir die bullen auch noch was!
Nein man MUSS das nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen. Auf dem Gutachten von TüV steht dann nur drauf "...bei der nächsten Gelegenheit sollte man die Fahrzeugpapiere ändern lassen.....".
Und wenn sich keine Gelegenheit bietet brauch man es auch nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen. Dann reicht es wenn man das Gutachten vom TüV mit sich führt.
alta des is ja ma voll hart ey
bin grad scho am überlegen ob ich überhaupt noch fahren soll
kann ja frühestens am MO hin
son scheis aber auch
danke für die schnellen antworten
mfg
p0L0 LL
kommt auf die eintragzúng drauf an, wenns ne einzelabnahme ist dann must dus sovort in den schein eintragen
Hast du ein Sportlenkrad und Fahrwerk drinne?
wenn ja ziehen sie dir dann dein auto ein. das sind dann 3 punkte und jede menge geld. ansonsten bekommst du nur einen Mängelschein. vorrausgesetzt du hast die ABE von den Felgen bei.
MFG
ich hab nur felgen im moment
fahrwerk kommt nächsten monat
und den schein von den felgen hab ich im auto liegen
Zitat:
das voll die scheiße dregst bullen
Zitat:
Hast du ein Sportlenkrad und Fahrwerk drinne?
wenn ja ziehen sie dir dann dein auto ein. das sind dann 3 punkte und jede menge geld. ansonsten bekommst du nur einen Mängelschein. vorrausgesetzt du hast die ABE von den Felgen bei.
MFG
mal ne frage ... wenns keine felgen sind sondern eine stoßstange ... kriege ich dann die selben strafrechtlichen folgen? ... ich meine meine stoßstange ist 1.) kein tragendes teil, 2.) kein wirklich relevantes teil für die fahrdynamik oder fahrsicherheit, sondern ist nur zur zierde da ... meinte ihr, dass die rennleitung dann sagt ja nachschulung und geldstrafe? ... ich meine die ABE habe ich dafür... nur die Zeit zum tüv zu fahren nicht wegen Schule ...
Also nochmal für alle....wenn man Teile am Fahrzeug verbaut die eintragungspflichtig sind und nicht eingetragen sind dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das heißt, man fährt ohne Versicherungsschutz. Das heißt, man darf das Auto auf deutschen Straßen nicht bewegen. Und da ist es absolut egal ob es tragende Teile oder sonst was sind. Müsste aber eigentlich jeder in der Fahrschule gelernt haben.
ja klar ^^ nur is das bissle gravierender, mit sagen wir mal nicht eingetragenen rädern, die du evtl nich fahren darfst, weil sie weiß ich was ... schief sind oder so zu fahren, als mit etwas geschnörkeltem, das dem fahrverhalten nicht im geringsten etwas tut zu fahren... deshalb h ab ich gefragt ... aber gut=) dann muss ich schauen, wie ich das mache =)
aber man muss die sachen SICHER nicht in den Fahrzeugbrief übertragen lassen? also wenn man das tüv papierchen und die ABE hat.. reicht das?
@ Chr1s ; du solltes es schon in den schein eintragen lassen, ich meine wenn du es eintragen lässt beim tüv und nach einer woche halten dich die grünen an , dann kann man noch den beleg vom tüv vorlegen, ich denke das reicht aus.
aber wenn dich die polizei anhält und du zeigst denen ein beleg vomo tüv vom letzten jahr, ich denke damit wären die auch nicht so glücklich....
ihr werdet ja wohl 13€ für den fahrzeugschein übrig haben
gruß kevin
hehe =D .. die eintragung von felgen und schürze kostet mich allein schon 80 ... ich bin schüler ^^ ... die schürze allein war billiger ... dann kommt da noch lack zu und reparatur ... 100 €ca ... also 13€ sind schon happig für mich =) *g ... aber ich mach das mal im laufe des jahres ^^
PS: was tragen die bei felgen dann im fahrzeugbrief dann ein? ... einfach die größe oder auch die marke, die ich so fahre ... weil wenns nur die größe wäre, dann würd ich ja einfach alle felgen in der größe und breite fahren können, die ich möchte oder?
, so einfach stellst du dir das vor.... der tüv trägt die marke ein, die größe, einpresstiefe, reigengröße...so dass du gar keine andere möglichkeit hast etwas anderes zu fahrn^^, gruß
ich hab jez dezent typ c 7x15 195/45 R15 ET 25 glaub ich ... so da gibt es sicherlich auch borbet x8 z.B. in der Größe ... ich meine was der tüv einträgt weiß ich, hab ich ja schon machen lassen (die haben übrigens statt dezent ham se decent geschrieben) ... aber wenn ich z ur zulassungsstelle oder so fahre .. und das in den fahrzeugbrief übertragen lasse ... dann steht da doch nicht mehr die marke oder?
auf dem schreiben vom tüv haste ein feld wo der prüfer reingeschreiben hat wie es im fahrzeugschein stehen soll/muss! im normalfall wird auch noch die KBA nummer von denn felgen mit eingetragen! und wenn die mit drin steht dann darfste nur die felge fahren die im fahrzeugschein drin! andere sind dann absolutes no go!
is doch absoluter schwachsinn, dann muss ich ja bei jedem felgenkauf alles neu eintragen lassen -.- doll xD
joar so is das aber nunmal in deutschland! hier in amerika is das viel geiler^^ hier fahren autos um da stehn die felgen 10cm ausm radkasten und die bullen interessiert es nich!^^ das einzigste was hier funzen muss is licht und bremse alles andere is egal
mhhh ich sag dann einfach mal nur kurz
ICH MUSS ZUM TÜV mein Motor muss endlich eingetragen werden und ich glaub das noch en bissi schlimmer als Felgen
Zitat:
mhhh ich sag dann einfach mal nur kurz
ICH MUSS ZUM TÜV mein Motor muss endlich eingetragen werden und ich glaub das noch en bissi schlimmer als Felgen
und so schlimm is das eintragen auch ned.. ich freu mich jedes mal wieder wenn die Polizei mich aufhällt und die 3 zettel vom fashrzeugshein sieht und dann noch den haufen ABE.. dann verlieren die eh immer die lust=D
aber kurzes beispiel.. die Polizeit hat "normal" kein recht das auto srill zu legen. solang keine gefährdung des straßenverkehrs besteht..
bei mir wars auch ma so.. ich meinte dnan nur das mein fahrzeugschein weg is und ich den ned mehr finde..
das war beim alten golf so da war leider auch nichts eingetragen.. naja wollte den eh wegschmeißen daher hätte sich ne eintragung auch ned gelohnt..
somit.. naja.. war ned ganz ok aber hatte mir damals geholfen=D
Also ich bin der Meinung, dass die Polizei das Recht hat ein Fahrzeug stillzulegen wenn es ohne Versicherungsschutz fährt. Und das ist der Fall wenn irgendwas nicht eingetragen ist.
Nur weil manche Polizisten ein Auto nicht gleich stilllegen heißt es noch lange nicht, dass sie kein Recht dazu haben.
Es gibt solche und solche Polizisten und man weiß nicht an welche man gerät. Das sollte man sich immer vor Augen halten.
Und nochmal zu dem Thema mit dem Felgen eintragen......natürlich muss auch der Hersteller eingetragen werden und nicht nur die Größe.
Sonst könntest du dir ja z.B. Felgen mit der gleichen Größe anbauen wo aber vielleicht die Achslast nicht stimmt. Und dann fährst du Felgen die für deine Achslast gar nicht ausgelegt sind. Und dann bau mal einen Unfall. Dann bist du ein armer Mann
Die Entscheidende Frage die sich mal jeder Verdeutlichen sollte und stellen sollte wäre.. was passiert wenn ich mit Uneingetragenen Sachen nen Unfall baue? Völlig egal wer daran Schuld ist..
Macht euch mal gedanken....
Erst denken dann den Schlüssel rumdrehen sag ich da nur..