oh gut das dus sagts dann muss ich meine seriensitze auch noch in kofferaum packen neben den brinen
Dann musste aber erstmal Platz schaffen,der originale Auspuff muss ja auch noch mit...
Und am besten noch nen paar Blendgranaten,man muss sich ja nen bissel Zeit verschaffen,um den Wagen nach dem Unfall schnell herzurichten.
So 30 Sek. dürften da reichen,denke ich...5 Sek. für die Lampen,25 Sek. für den Rest...
So genug geblödelt. Entweder back to topic oder hier ist Ende!
Okay^^.. ich dachte das wäre der ich packe meinen polo thread
Zitat:
Und wegen Reinigung hin oder her, ja oder nein:
Es Stimmt, die ganz alten brauchen keins. Der Unterschied besteht darin, dass sie es so vom Werk abgenommen bekommen haben, weil die KBA Auflagen damals anders waren. Da du die Xenonbrenner aber HEUTE einbaust, gelten die Bestimmungen von HEUTE
ich weis das ich immer ein fahrzeugschein mit hab wo alles legal eingetragen is
Ist doch klar das dieser Thread zur Diskussion sorgt und für Sprüche .
Ich spar mir mal " heute " meine sprüche aber Leute die mich kennen Wissen was ich genau über Leute denke die es alles Verharmlosen .
Würde aber wirklich mal so gerne sehen ob alle Eintragungen mit rechten Dingen zugegangen ist .
Welche Grundlage dafür gewählt wird , es wird nun immer nur gesprochen das die Scheinwerfer zugelassen werden müssen für Xenon und ich kann mir im besten Fall nicht Vorstellen das gerade die Doppellinsen dafür geeignet sind .
Wer hat ein Gutachten für die Scheinwerfer hier erstellt bekommen ?
nachher haben wir die zivil bulln im thread.. was is denn mit den doppellinsen?
Joa Stephan, ich könnt es mir vorstellen wenn du jetzt loslegst!
Echt KIndergarten was hier abläuft!
Zitat:
Ist doch klar das dieser Thread zur Diskussion sorgt und für Sprüche .
Ich spar mir mal " heute " meine sprüche aber Leute die mich kennen Wissen was ich genau über Leute denke die es alles Verharmlosen .
Würde aber wirklich mal so gerne sehen ob alle Eintragungen mit rechten Dingen zugegangen ist .
Welche Grundlage dafür gewählt wird , es wird nun immer nur gesprochen das die Scheinwerfer zugelassen werden müssen für Xenon und ich kann mir im besten Fall nicht Vorstellen das gerade die Doppellinsen dafür geeignet sind .
Wer hat ein Gutachten für die Scheinwerfer hier erstellt bekommen ?
Zitat:
Und wegen Reinigung hin oder her, ja oder nein:
Es Stimmt, die ganz alten brauchen keins. Der Unterschied besteht darin, dass sie es so vom Werk abgenommen bekommen haben, weil die KBA Auflagen damals anders waren. Da du die Xenonbrenner aber HEUTE einbaust, gelten die Bestimmungen von HEUTE
Hi, falsch
Zitat:
Zitat:Ist doch klar das dieser Thread zur Diskussion sorgt und für Sprüche .
Ich spar mir mal " heute " meine sprüche aber Leute die mich kennen Wissen was ich genau über Leute denke die es alles Verharmlosen .
Würde aber wirklich mal so gerne sehen ob alle Eintragungen mit rechten Dingen zugegangen ist .
Welche Grundlage dafür gewählt wird , es wird nun immer nur gesprochen das die Scheinwerfer zugelassen werden müssen für Xenon und ich kann mir im besten Fall nicht Vorstellen das gerade die Doppellinsen dafür geeignet sind .
Wer hat ein Gutachten für die Scheinwerfer hier erstellt bekommen ?
falls du mit den doppellinsen auf mich anspielst und auf mein vorhaben mit den hofeles zielst...
doch doch, da geht was.
die scheinwerfer sind einzeln, quasi aus nem baukastensystem von hella. und hella hat im zubehör eben auch einzelne xenonscheinis im programm, welche man gegen die in den hofis tauschen kann.
sprich: geprüfte funzel und mit dem zubehör wie alwr und swra zulässig und somit keine wackeleintragung sondern gesetzeskonform.
im Prinzip sind das Hella Scheinwerfer wie die Dinger, die man sich früher als fernscheinwerfer auf die stossstange gesetzt hat beim Käfer. Völlig eigenständige Teile halt.
Wo du die einbaust ist doch egal, Hauptsache du änderst nichts am Scheinwerfer selbst. Und das tust du bei den Hofele Teilen nicht. Denn da sind quasi auch 2 seperate Scheinwerfer eingebaut.
Du nutzt quasi nur die Plastikverkleidung der Hofele als Halterung, das wars. Die Xenonscheinwerfer selbst bleiben völlig unangetastet.
Alles andere: Illegal. Das kann man drehen und wenden wie man lustig ist. Sobald du irgendwas am Scheinwerfer veränderst, muss das neu abenommen werden. Und Linsenscheinwerfer ist nicht gleich Linsenscheinwerfer... Xenon und H1/H7 Versionen unterscheiden sich sehr wohl. Selbst zwischen H1 und H7 unterscheiden die sich z.T. nicht unerheblich innen.