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Habe mein Xenon grade eingebaut ; )

gelöschtes Mitglied

    Ist doch klar das dieser Thread zur Diskussion sorgt und für Sprüche .

    Ich spar mir mal " heute " meine sprüche aber Leute die mich kennen Wissen was ich genau über Leute denke die es alles Verharmlosen .

    Würde aber wirklich mal so gerne sehen ob alle Eintragungen mit rechten Dingen zugegangen ist .

    Welche Grundlage dafür gewählt wird , es wird nun immer nur gesprochen das die Scheinwerfer zugelassen werden müssen für Xenon und ich kann mir im besten Fall nicht Vorstellen das gerade die Doppellinsen dafür geeignet sind .

    Wer hat ein Gutachten für die Scheinwerfer hier erstellt bekommen ?



    nachher haben wir die zivil bulln im thread.. was is denn mit den doppellinsen?


    gelöschtes Mitglied

      Joa Stephan, ich könnt es mir vorstellen wenn du jetzt loslegst!

      Echt KIndergarten was hier abläuft!



      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Ist doch klar das dieser Thread zur Diskussion sorgt und für Sprüche .

        Ich spar mir mal " heute " meine sprüche aber Leute die mich kennen Wissen was ich genau über Leute denke die es alles Verharmlosen .

        Würde aber wirklich mal so gerne sehen ob alle Eintragungen mit rechten Dingen zugegangen ist .

        Welche Grundlage dafür gewählt wird , es wird nun immer nur gesprochen das die Scheinwerfer zugelassen werden müssen für Xenon und ich kann mir im besten Fall nicht Vorstellen das gerade die Doppellinsen dafür geeignet sind .

        Wer hat ein Gutachten für die Scheinwerfer hier erstellt bekommen ?



        falls du mit den doppellinsen auf mich anspielst und auf mein vorhaben mit den hofeles zielst...
        doch doch, da geht was.
        die scheinwerfer sind einzeln, quasi aus nem baukastensystem von hella. und hella hat im zubehör eben auch einzelne xenonscheinis im programm, welche man gegen die in den hofis tauschen kann.

        sprich: geprüfte funzel und mit dem zubehör wie alwr und swra zulässig und somit keine wackeleintragung sondern gesetzeskonform.


        Zitat:

        Und wegen Reinigung hin oder her, ja oder nein:
        Es Stimmt, die ganz alten brauchen keins. Der Unterschied besteht darin, dass sie es so vom Werk abgenommen bekommen haben, weil die KBA Auflagen damals anders waren. Da du die Xenonbrenner aber HEUTE einbaust, gelten die Bestimmungen von HEUTE

        Zitat:
        Hi, falsch

        nix falsch, genau so ist es!
        autos die bis 2000 IN DEN VERKEHR kamen, brauchten keine swra.
        alles, was JETZT umgeruestet wird, braucht swra und alwr, egal welches baujahr.
        und dazu xenonzugelassene scheinwerfer oder mit lichttechnischem gutachten legalisierte scheinwerfer.

        ueber einige aussagen schuettle ich nur den kopf hier im thread.
        ich ich ich, nach mir die sintflut. ich schiebe diese behaemmerte denkweise mal auf die unreife und das alter. ansonsten waere es echt schlimm. schlimm genug, dass solche leute den fuehrerschein haben!

        gruss,
        tom


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Zitat:
          Ist doch klar das dieser Thread zur Diskussion sorgt und für Sprüche .

          Ich spar mir mal " heute " meine sprüche aber Leute die mich kennen Wissen was ich genau über Leute denke die es alles Verharmlosen .

          Würde aber wirklich mal so gerne sehen ob alle Eintragungen mit rechten Dingen zugegangen ist .

          Welche Grundlage dafür gewählt wird , es wird nun immer nur gesprochen das die Scheinwerfer zugelassen werden müssen für Xenon und ich kann mir im besten Fall nicht Vorstellen das gerade die Doppellinsen dafür geeignet sind .

          Wer hat ein Gutachten für die Scheinwerfer hier erstellt bekommen ?



          falls du mit den doppellinsen auf mich anspielst und auf mein vorhaben mit den hofeles zielst...
          doch doch, da geht was.
          die scheinwerfer sind einzeln, quasi aus nem baukastensystem von hella. und hella hat im zubehör eben auch einzelne xenonscheinis im programm, welche man gegen die in den hofis tauschen kann.

          sprich: geprüfte funzel und mit dem zubehör wie alwr und swra zulässig und somit keine wackeleintragung sondern gesetzeskonform.



          Nein das hat nichts mit Dir zu tun ,
          mich interessiert es einfach wie es funzen soll und vor allem wer das Lichttechnische Gutachten für so etwas erstellt .

          Ich weiß es gibt da so viele wenn nicht sogar Tausend Threads über Xenon im Netz aber trotzdem sagt ein Tüvprüfer zu mir das ich ein Lichttechnisches Gutachten brauche , nur wer hat es von Euch ?

          Hella sagte damals zu mir das es nicht möglich ist Legal ein Gutachten für einen Scheinwerfer für den Polo 6n zu bekommen und Hella selber würde nie so etwas anbieten , deswegen bin ich etwas Irritiert .

          Ich habe hier im Forum selber schon eintragungen gesehen im Schein .



          gelöschtes Mitglied

            im Prinzip sind das Hella Scheinwerfer wie die Dinger, die man sich früher als fernscheinwerfer auf die stossstange gesetzt hat beim Käfer. Völlig eigenständige Teile halt.

            Wo du die einbaust ist doch egal, Hauptsache du änderst nichts am Scheinwerfer selbst. Und das tust du bei den Hofele Teilen nicht. Denn da sind quasi auch 2 seperate Scheinwerfer eingebaut.

            Du nutzt quasi nur die Plastikverkleidung der Hofele als Halterung, das wars. Die Xenonscheinwerfer selbst bleiben völlig unangetastet.

            Alles andere: Illegal. Das kann man drehen und wenden wie man lustig ist. Sobald du irgendwas am Scheinwerfer veränderst, muss das neu abenommen werden. Und Linsenscheinwerfer ist nicht gleich Linsenscheinwerfer... Xenon und H1/H7 Versionen unterscheiden sich sehr wohl. Selbst zwischen H1 und H7 unterscheiden die sich z.T. nicht unerheblich innen.


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