ähm, dann irrt sich dein TÜV-Prüfer aber ganz gewaltig! Es steht sogar so in der STVZO das von der Lichtaustrittskante gemessen werden muss! Und natürlich muss der Prüfer alle Aspekte der Tieferlegung beachten! Allerdings kann man eine Ausnahmegenehmigung erwirken! Das ist zwar sehr teuer aber dann bekommt man auch keine Probleme mehr! Machbar wäre das, hat man mir zumindest am Telefon so gesagt! Hab ma beim TÜV Nord in Hannover angerufen und mich wegen dieser Sache bei denen erkundigt!
meinen haben se auch stillgelegt..
habe das gutachten mittlerweile...
ich zitiere:
"Die scheinwerferhöhe war mit ca. 480mm (unterkante scheinwerfer) noch im Bereich des gesetzlichen Toleranzkataloges."
Hab jetzt nur deinen ersten Beitrag gelesen aber wenn du Rechtsschutz hast zieh vor Gericht.