Hallo Polotreff Community,
da bei meinem Polo 6R die linke Rückleuchte beschädigt ist (Riss aus ungeklärter Ursache), möchte ich diesen nun ersetzen, weil sich dort Feuchtigkeit sammelt. Bin nun auf schwarze Rückleuchten gestoßen. Sind diese erlaubt? Google hab ich schon benutzt, allerdings treffe ich da auf unterschiedliche aussagen. Was ist nun erlaubt? Es handelt sich um diese hier: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar.
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe
Ja, die legal, da die schon so abgedunkelt hergestellt sind.
Haben auch eine E Nummer, so das sie eintragungsfrei sind.
Nur nachträglich veränderte (abegdunkete / lasierte) Teile der Beleuchtungseinrichtung sind illegal nicht erlaubt.
MfG
Ah ok, danke. Also kann ich sie mir einfach so bestellen und anbringen?
Klar
Moin, ich hatte mal am 2er Golf schwarze Rückleuchten. Beim TÜV wurde ich darauf hin gewiesen, das ich rote reflektoren zusätzlich anbringen muss. Da das Fzg bei Dunkelheit von hinten erkennbar sein muss. Die Rückleuchten hätten damals auch ein E Prüfzeichen. Waren also auch zugelassen.
Stimmt so fern die Reflektoren in die Rückleuchte integriert sind, müssen zusätzliche rote Reflektoren montiert werden, da diese, bei den schwarzen Rückleuchten entfallen.
Der 6R müsste die eh schon getrennt haben, von der Rückleuchte und dann brauch man nichts weiter machen.
Wenn man die doch benötigt, sollte es dazu ein Hinweis bei den neuen Rückleuchten geben, sind ja neue.
MfG