@ Konsdi hier mal ein pic von einem 86c mit Golf2 GL Stoßstange. Ist zwar kein Streetcar aber Kool schauts trotzdem aus...
also müssen 6n2 rückleuchten bei einem 6n auch nicht eingetragen werden oder wie?
hat jemand schon mal ärger mit der polizei bekommen wegen roten rücklichtern am 6n?
*altes thema nochmal aufgreif*
Ich denke nicht. Wenn Du von zweiteiliger Stoßstange auf einteilige umbaust mußt Du auch nichts eintragen laßen.
jo aber das is ja von 6n zu 6n. das geht ja... aber das ist dann ja von 6n2 auf 6n1
Der Unterschied ist so gering.
hast recht... ich belass es jetzt dabei. drin is drin
schönen abend noch!
Da hab ich ja eine heftige Diskussion ausgelöst
Also ich glaube meine Frage ist beantwortet