Lasierte Rückleuchten sind verboten, egal ob eingetragen oder nicht. Punkt fertig aus. Wer damit rumfährt soll es tun, aber sich nicht wundern wenn er einen vor den Latz bekommt.
und solche Eintragungen sind für den Arsch, das Geld kannst du auch verbrennen!
kurze bitte, könnte wer mal welche für steili in g40 Optik posten
Danke
MfG Sid
Diese unbedenklichkeits Erklärung ist quatsch...hab mich da vor ein paar Jahren selbst zu schlau gemacht und der einzig legal weg geht über ein Lichttechnisches Gutachten der Rückleuchten, in dem nachgewiesen wird das die Leuchtkraft und die Leuchtfarbe ausreichend sind.
Das ganze gilt dann auch nur für die überprüften Rückleuchten und gilt nicht als Freifahtsschein für andere
Dieses Gutachen kostet doch sichlerlich 600€ , wenn nicht noch mehr :( :'(
Ich wollt ja jetz auch nich ne große disskusion losreißen damit...wollt nur mal erwähnen das die sache hier bei uns mit der lasierung nicht so streng ist,und das auch noch keine größeren probleme aufgetreten sind...bei mir selbst,umd den leuten die ich kenne..
Zitat:
und das auch noch keine größeren probleme aufgetreten sind...bei mir selbst,umd den leuten die ich kenne..
Dazu brauch ich nicht hinfahren nur um rauszufinden was er sagt,das kann ich dir auch so sagen...
nur mal mal als bsp:
wenn dir eine hinten reinballert der nen plan von der lage hat.
dann freut der sich sogar noch das du seine dummheit bezahlen darfst.
@cyberathlete
danke wäre echt super!
Kann durchaus geschehen...aber ich hab sie ja nichtmehr verbaut,ging jetz auch nicht um die,die beim mir im profil zu sehen sind,sonder um die die ich an meinem alten dran hatte...am meinem neuen hätt ich gern welche vom 6n2..