Hallo Polofreunde!
Mein Liebling ist jetzt nach langer und anstregender Arbeit endlich soweit das er zum TÜV kann! Nun habe ich folgende Probleme!
Ich habe ihn damals mit gekauft und angefangen mit Umbauen und Anbauen von Teilen (Stoßstangen, Felgen, Bereifung, Tieferlegung, Lenkrad, Sitze und Gurte). Der TÜV ist aber 6.05 abgelaufen und AU ist 2.06 abgelaufen.
Jetzt wollte ich halt wissen ob ich da Probleme kriege beim TÜV bzw. Dekra wegen der Überschreitung der Untersuchungen!
Was wäre sinnvoller TÜV oder Dekra und sollte ich hinten die alte Stoßstange dranbauen bevor ich zum TÜV fahre weil das komischer Weise der tiefste Punkt bei meinem Auto ist!
Ich denke mal ich brauche ein Vollgutachten, oder? Was würde das kosten?
Bitte helft mir!
also ich war mit meinem derby auch vor kurzem auf dem TÜV, bzw bei der KÜS. er ist auch schon seit august 2005 abgemeldet.
gab bei mir eigentlich keine probleme.
würde dir aber raten wenn du nicht alle Gutachten zusammen hast (und diese auch noch alle gültig sind, sind wenn sie über 10 Jahre alt sind nämlich ungültig) gleich zum normalen TÜV zu fahren, da die KÜS zum beispiel keine einzelabnahmen machen darf.
zu deiner stoßstange kommt drauf an wie weit sie von der straße noch weg ist. aber wenn du mit der alten hin fährst, haste die neue ja nicht eingetragen und wenn du angehalten wirst wird es teuer.
kosten für das ganze kann ich dir leider auch nicht sagen. wie schon gesagt würde ich auf jedenfall erstmal versuchen möglichst von allem ein gültiges gutachten zu haben damit werden die eintragungen auch billiger.
gruß
Der war ja nicht abgemeldet nur der TÜV und die AU sind abgelaufen!
wenn er immernoch angemeldet war dürfte es eigentlich garkein problem sein. probleme gibts ja nur wenn der brief abgelaufen ist.
was sie ja aber zum glück auch geändert haben
wie gesagt war noch angemeldet! Der Brief? Wie erkenne ich ob der abgelaufen ist?
War da net irgendwas mit 8 Monaten Toleranz bei der HU oder vertausch ich da nu irgendwas?
Das kann ich dir nicht sagen ob du da was vertauscht?
na der brief ist die heutige zulassungbescheinigung 1. beim brief galt bis vor kurzem, wenn er länger als 18 Monate abgemeldet war, mußte anstatt einer normalen HU eine komplettabnahme vom fahrzeug gemacht werden.
wenn es aber noch vor diesen 18 Monaten beim TÜV vorgeführt wurde, war nur eine normale HU fällig. soweit bei abgemeldeten Fahrzeugen. denke mal da deiner ja noch angemeldet war ist es wohl mit ner normalen HU + Eintragungen getan.
übrigens hat sich die regel mit den 18 Monaten seit april geändert. wenn ein fahrzeug nun abgemeldet wird ist der brief erst nach 7 Jahren verfallen.
gruß
Wenn der Wagen die ganze Zeit angemeldet war brauchst nur die HU und AU machen so wie sonst auch. Mein alter Wagen war auch angemeldet und der TÜV 2.5 Jahre abgelaufen. Musste wohl die HU doppelt zahlen.