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80mm Bodenfreiheit? 500mm Scheinwerfer Unterkante?

Polo_ATS
  • Themenstarter
Polo_ATS's Polo 2F

Hallo ihr Lieben.

ich habe wirklich eine sehr wichtige frage an euch. ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war beim Tüv um mich zu erkundigen ob ich meine 7 & 8x13 ats classic auf 175/50er Bereifung eingetragen bekomme. also ich brauche erstmal hinten zwei neue reifen, nämlich 195/45er. das ist aber nicht das problem!

Ich brauche 80mm bodenfreiheit und 500mm abstand zwischen boden und scheinwerferunterkante :(. das problem ist das ich schon jetzt auf winterräder 155/70 einen abstand von 500mm habe. und mein polo kommt ja auf den ats mit 175/50 vorne noch ein bisschen runter. was kann ich da machen? oder bekomme ich die jetzt absolut nicht eingetragen

Könnt ihr mir weiterhelfen. irgendwie muss man das doch umgehen können. es gibt doch soviele die allgemein 13 zoll auf 175/50 eingetragen haben. ich habe ein 60/60 Fahrwerk.

wenn ihr etwas wisst, bitte sofort schreiben?!

Gruß
Kevin



Polo_ATS
  • Themenstarter
Polo_ATS's Polo 2F

kann mir keiner helfen?


die 80mm sind ein richtwert keine pflicht. die 50cm sind pflicht. heißt soviel wie auch wenn sie es dir eintragen kann dein auto jedertzeit stillgelegt werden. da du sie nicht erfüllst.

also eingetragen bekommst es bestimmt irgendwo



gelöschtes Mitglied

    Ich kann dir nur eins sagen: !75er sind genau dasselbe wie 195er d.h wirste da keine Änderung feststellen!

    Ich fahre 60/40 und bin vorne auch auf 48 cm Scheinwerferunterkante!

    Also entweder probierstes mit der guten alten "kasten bier im Kofferaum" Methode oder es geht nicht....

    Wenn der Prüfer sich an die Richtlinien halten will, dann wird ers dior net eintragen!

    Glaub kaum das du das irgendwie umgehen könntest!

    Zum Eintragen Originalfahrwerk einbauen vll...weiß aber net ob er dir dann die Rad Reifen Kombi einträgt mit der Auflage Original Fahrwerk!

    Sonst trägst du erst die Reifen ein mit Ori Fahrwerk, änderst dann das Fahrwerk und baust dir Winterreifen drauf und lässt es damit eintragen!
    und baust nachher wieder alles um!
    Ist aber nur ne Idee, hab ka ob das klappt und der dir beides unabhängig voneinander einträgt!

    Also ich würde lieber durch die Gegend fahren und versuchen nen kulanteren Tüver zu dfinden

    Hoffe das hilft dir ein wenig, bei mir hamse net mal ansatzweise gemessen


    Polo_ATS
    • Themenstarter
    Polo_ATS's Polo 2F

    danke erstaml für eute beiträge, das ist doch so eine scheisse. wenn man wüsste welcher prüfer das in der umgebung einträgt. könnte man nicht den wagen vorne hochbocken und dann federwegsbegrenzer drunterpacke do das er vorne ein bisschen höher steht?
    dann federt er zwar nciht mehr aber is ja nur fürn tüv?!

    gruß
    kevin


    oder anders. hier war letzens jemand der hat diese inpro scheinwerfer eingebaut. und meinte das er damit 2-3cm höher ist, also die lichtaustrittskannte!


    2cm federweg sind auch pflicht

    @srdeluxe

    Zitat:

    ch fahre 60/40 und bin vorne auch auf 48 cm Scheinwerferunterkante!


    kann ich kaum glauben. ich hatte 14er felgen und war mit meinem 60er fahrwerk bei 48-49cm vorn.


    hab nochmal geguckt 2f g40 hat die scheinwerfer! wenn nich schreib ihm mal ne pn, dann kann er dir nochmal genausagen wieviel man damit gut macht!


    Polo_ATS
    • Themenstarter
    Polo_ATS's Polo 2F

    , ist ja alles schön und gut, aber sich jetzt extra klarglas zu kaufen für teuer geld....das wäre natürlich eine möglichkeit , ich denke das ist die teuerste



    gelöschtes Mitglied

      Das heist doch 50cm Lichtaustrittskante,

      und nicht 50cm scheinwerferkante,

      oder irre ich mich da.


      Du irrst dich nicht, aber beim Polo macht das vllt ein oder zwei Zentimeter aus.
      Und die zwei Zentimeter Federweg beziehen sich auf den voll beladenen Zustand (bzw 30% Überladung). Also nix mit Begrenzer rein für den TÜV damit er höher kommt.


      Polo_ATS
      • Themenstarter
      Polo_ATS's Polo 2F

      testen die den federweg denn, habe sowieso kaum federweg so hart is das fahrwerk?


      Klar wird das geprüft. Im Normalfall wird das Ding auf Rampen diagonal verschränkt, wenn er da schon nicht mehr federt kannst gleich wieder abtraben.


      Polo_ATS
      • Themenstarter
      Polo_ATS's Polo 2F

      also bekomme ich die dinger nciht eingetragen?


      Legal mit deinem Fahrwerk nicht. :(


      Polo_ATS
      • Themenstarter
      Polo_ATS's Polo 2F

      F***, was heisst legal ?


      heißt du bekommst es bestimmt irgendwo eingetragen. nur wenn du kontrolliert wirst legen sie dir die karre still.


      Polo_ATS
      • Themenstarter
      Polo_ATS's Polo 2F

      eingetragen ist eingetragen, dann können die mir aber ncihts....


      FALSCH

      auch wenns eingetragen ist, und es entspricht nicht der STVO is es absolut scheiß egal ob eingetragen oder nicht. hast du die 500mm nicht gehst du zu fuß


      Polo_ATS
      • Themenstarter
      Polo_ATS's Polo 2F

      ich versteh das nicht, die meisten polos haben 13 zoll, und 60er fahrwerk, manchmal sogar 80er. dann müssten die ja alle unterm wert sein. kann die felgen jetzt schlecht wieder verkaufen, habe ich nicht gerade viel für geblecht, mist.... :(


      Polo_ATS
      • Themenstarter
      Polo_ATS's Polo 2F

      ich meinte wenig....


      Tja so ist das Leben!
      Hatte auch so einen Kombination eingetragen, sieht zwar geil aus ist aber erstens illegal und zweitens nicht grad tauglich.
      Aber da kommst vllt auch noch hin.


      Polo_ATS
      • Themenstarter
      Polo_ATS's Polo 2F

      naja vllt findet sich ja noch eine lösung....


      gelöschtes Mitglied

        Stichwort >GEWINDEFAHRWERK< ! ODER airride LOL


        Wie die anderen schon gesagt haben. Tüv und Grün sind zwei paar Schuhe. Ich denk mal das du sicherlich jemand findewn wist ders dir einträgt, da nicht jeder Tüvprüfer nach den 50 cm schaut. Was wohl die sinnvollste lösung ist sind sicherlich die andern Scheinwerfer, da du dann auch wenn se dich anhalten bei dein 50 cm bist.

        Mein Prüfer hat mir sogar damals alles eingetragen, obwohl ich mit meiner Achse nicht über die grube gekommen bin... Die haben dann links und rechts Holzlatten hingelegt.

        Also wie gesagt, kommt immer auf den Prüfer an.


        Zum Thema Stilllegen!
        Gerne kann die Truppe in Grün das auto stillegen, aber spätestens mit ner guten rechtschutz überlegt sich das der Polizist 2mal! Denn: Stillgelegt werden darf nur wenn eine grobe Gefährdung akut ist, soll heissen, Bremsen nicht intakt, reifen schleifen im Radhaus, Auspuff geht auf etc. Weil ein Auto angeblich zu tief ist, darf normalerweise nicht stillgelegt werden!(Solange es nicht die Fahrbahn beschädigt)
        Auf jedenfall dürft ihr nichts unterschreiben! weiterhin ist ja wohl der Ingenieur der studiert hat der Fachmann und nicht der Polizist. Grundsätzlich sollte jeder der Tuning betreibt eine gute Verkehrsrechtschutz besitzen.
        aber das thema Lichtaustrittskante ist natürlich gerne genommen bei kontrollen, das ist leider wahr!


        Selbst wenn nicht stillgelegt wird, gibt es zumindest nen Mängelschein. Damit hast dann ne Woche Zeit alles i.O. zu bringen, sprich entweder SW wechseln oder Fahrwerk oder Räder wecheln. :(


        Zitat:

        Selbst wenn nicht stillgelegt wird, gibt es zumindest nen Mängelschein. Damit hast dann ne Woche Zeit alles i.O. zu bringen, sprich entweder SW wechseln oder Fahrwerk oder Räder wecheln. :(



        Vorrausgesetzt man lässt sich erwischen... Ich persönlich habs bisher bei uns noch nie erlebt das einer die Lichtaustrittskante gemessen hat. Waren wenn dann nur so sachen ob alles eingetragen ist usw.

        Wobei ich damals eh Glück hatte... BB, Sitze, 2-Sitzer umbau, ESD, Gurte, Felgen und Fahrwerk nicht eingetragen und bemängelt wurden dann nur die Spiegel... haben zwar auch 3 Punkte gebracht, aber hätte schlimemr kommen können... Kommt halt immer drauf an wieviel ahnung die Herren in Grün haben...


        Also ich hatte da noch nie ein problem. (hab aber auch nen Tüv-Menschen der richtig fit ist) Bei mir wurde zusätzlich zum Fahrwerk und Felgen immer die neue Höhe der Lichtaustrittskannte eingetragen!

        Das mit den 50cm wird nämlich von vielen Herstellern schon ab Werk unterschritten (stellt euch mal nen Porsche vor der das einhält, säh ja schei... aus). Mit dieser Begründung wird das bei mir geändert, und siehe da schon ist es legal und kein Männlein in Grün der Welt kann noch was sagen!


        gelöschtes Mitglied

          Und wenn alles nix hilft kannst dir immer noch das Höherlegungskit holen, kostet pro Achse um die 60 Euro, gibt´s von Weitec glaub ich. Das hab ich nämlich auch drin weil sonst bei mir auch alles net gepasst hätte..
          LG Janne


          Alle Fahrzeuge mit EZ VOR dem 01.01.1988 können so tief runter wie man will: Erst ab 01.01.1988 kam der Vermerk in der StVZO dazu dass die Frontscheinwerfer nicht weniger als 50cm über der Fahrbahn zu sein haben.


          Zitat:

          Erst ab 01.01.1988 kam der Vermerk in der StVZO dazu dass die Frintscheinwerfer nicht weniger als 50cm über der Fahrbahn zu sein haben.


          Und wie schon gesagt, selbst nach 1988 gibt es Ausnahmen schon ab Werk aus..
          Stellt euch die ganzen Supersportwagen mal vor wo die ihre Lichter haben müßten
          Und aufgrund dieser Ausnahmen kann der Tüv euch das eintragen!


          Das ist definitiv falsch, dazu haben die kein Recht.
          Maximal das Regierungspräsidium darf Ausnahmegenehmigungen erteilen und das werden die für einen tiefergelegten Polo sicherlich nicht machen.
          Wenn dein Prüfer dir das einträgt bist du fein raus, aber er darf es nicht.


          Also mir wurde das beim Tüv so erklärt und es gab auch noch nie irgendwas deswegen. Hab auch schon von öfter von anderen Prüfern gehört die das mit genau dieser Argumentation eintragen...


          Zitat:

          Das ist definitiv falsch, dazu haben die kein Recht.


          Rüchtüch....

          Kein Prüfer oder Sachverständige darf sich über die STVZO hinweg setzen.

          Zu der Scheinwerfergeschichte: Die Automobilhersteller erwirken eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Zulassung.
          Bestes Beispiel ist das selbstleuchtende Nummernschild vom Phaeton...
          Und die Ausnahmeregelung wird dann nach belieben verlängert...
          alles eine Frage des Geldes...


          Also ich äusser mich jetzt auch mal zwar als Polo 2 Fahrer.

          Fahre seit letzten Samstag 70/50 Fahrwerk und nen 175/50 R13

          War am Montag beim Tüv. Bin Rückwärts auf die Grube,er hat sich alles von unten angeschaut. Hat dann ne Probefahrt gemacht mit so komischen Sandsäcken im Auto. Hat meine Scheinwerfer gemessen,ist in sein Büro und ich hatte die Eintragung.


          Also alles eine Frage des Prüfers!


          [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


        • Naja da geht es um die Bodenfreiheit, das ist ja auch bekannt das es da eigentlich keine Gesetze zu gibt.


          Polo_ATS
          • Themenstarter
          Polo_ATS's Polo 2F

          guuuten taaaag. hat sich ja viel getan hier im thread. also mir bleiben jetzt 2 möglichkeiten richtig.
          1. klarklasscheinwerfer von inpro oder....
          2. einen prüfer suchen der großzügig ist

          ?


          gelöschtes Mitglied

            zu punkt 1 . das wäre dann legal !
            zu punkt 2 . das wäre dann illegal :( (mängelkarte ...und was machst du dann ? )

            dann kommst du zwangsläufig auf punkt 1 . zurück !
            kannst dir also überlegen .......


            Polo_ATS
            • Themenstarter
            Polo_ATS's Polo 2F

            richtig illegal, wenn es ein richtiger tüv prüfer ist und ich weiss nichts von den normen , dann könnte ich ja ncihts dafür, eskommt gerade oft vor das man oft angehalten wird und wenn dann bekommt man keine strafe...

            ich komme aus NRW, müsste dann natürlich wissen wo man einen solchen prüfer findet der das einträgt...?

            vielleicht könnt ihr mir dabei ja helfen?

            gruß
            kevin


            Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


            für die Tieferlegung kommt auch noch eine 3. selten beachtete Regelung in Frage:
            Für Fahrzeuge die vor dem 1.1.1988 erstmalig angemeldet worden sind, gelten die 50cm Mindestabstand der Lichtaustrittskante an den Frontscheinwerfern nicht.
            Wissen zwar nicht die meisten und ist auch beim Tüv eher unbekannt, aber stimmt.
            Hat mir schon mehrfach über Eintragungen geholfen-
            Gott lob gibts noch alte Autos.......


            gelöschtes Mitglied

              oder wie gesagt dritte möglichkeit höherlegungskit kaufen is dann auch legal


              Polo_ATS
              • Themenstarter
              Polo_ATS's Polo 2F

              ja aber wie sieht das dann aus mit nem höherlegungskit, voll den großen radkastenabstand....


              Hallo ,

              Ich weiß net aber mit sowas hab ich noch nie Probleme gehabt weder beim Tüv noch in unzähligen Polizei kontrollen ! erst letzte woche war ich wieder in einer verkehrskontrolle ohne beanstandung obwohl mein polo schweine laut ist da ja kein MSD und untern spoiler max zwei Finger drunter passen und ich beim ranfahren 2x aufgesetzt habe was dem beamten auch auffiehl , im gegenteil die waren sogar so gut drauf das sie mich auf einen ebeneren halte platz gelotzt haben

              gruß Patrick


              versuchs doch mal bei mehreren TüV Prüfern !?


              gelöschtes Mitglied

                tja seid froh dass ihr nur auf so super polizisten trefft!
                also mit höherlegungskit klar hast da wieder mehr radabstand aber dann kann man vielleicht immer noch weng nach unten ziehn den radkasten? dann schauts auch wieder gut aus. aber es ist halt wenigstens legal..


                polotreff.de
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