aloha...
hab eben mal die Suche gequält und auch mal so durchgeschaut aber ihr habt mir zuviel Ahnung wenn mal ne Antwort halbwegs passt dann blick ich nich ganz durch...
also ich fang mal an...
Ich möchte meinen 2F (NZ Motor) tieferlegen... dank gelungenem Geldmangel, kommt (denke ich mal) ein supersprint 60/40 Fahrwerk rein...
dann möchte ich aber in naher zukunft auch andere Felgen/Reifen drauf haben... ich dachte da so an 185/50 R13 oder sowas in der richtung... (nur do ein Gedanke) ich möchte ja auch die lippe vom 2er golf drunter rammeln noch dazu....
meint irh passt dann so alles auch eintragungsfähig...?
gruß
das passt.nur die lippe würd ich vorm tüv abbauen.ich hab die auch dran,die is zu tief.kannst ja nachm tüv wieder ranschrauben
ja aber beschwert sich der tüv nich eigentlich nur bei teilen die sich absolut nicht rumbiegen und sowas.. also meiset wirklcih der trägt die nich mit ein?
weil wenn cihw riklich wo drüber fahre dann biegt die ja weg oder bricht weg.. ohne das sonst irgendwas am auto kaputt geht oder so...
hab nämlich shconmal gelesen das es hierw elche gibt die diese lippe eingetragen haben..... wollte halt m,al fragen ob das dann mit fahrwerk imme rnoch geht...
aber dnake für deine antwort wenigstens einer...
heir mal ein auszug aus einem anderen forum:
Bei uns muß man 7 cm bei dauerelastischen Formteilen und 8 cm an festen Bauteilen.
Diese Richtlinie steht auch in den meisten neuen Gutachten. Gilt eigentlich Bundesweit, siehe HP vom KBA.
also mit 7 cm bodenfreiheit bist du dabei
hmm wie hoch ist denn die lippe vom golf?...
alsow enn er 60/40 tiefrr kommt rechne ich vorne mal so grob 6,5 - 7 cm tiefer ein (oder?) soo da dann die lippe die hat auch so 4 - 5 cm oder?
das könnte ja fast knapp werden.. oder was meint ihr?
die lippe hat auf jeden fall mal 7 cm.könnte also knapp werden.bau sie doch einfach fürn tüv ab