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vergleich im dunkeln xenon gegen normal

gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    leute ist doch easy. einfach von ebay xenon holen und dann lwr von[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
  • und gibts auch reinigungsanlage.kostet zusammen ca.230 euro
    dann dürfte tüv gehen


  • Genau das geht eben nicht da diese Sachen verboten sind .

    Auch ist es egal ob E Zeichen oder nicht , es müssen Scheinwerfer sein die schon Serie Xenon verbaut haben .



    polo_steve
    • Themenstarter

    @ Disco_Stu
    es geht mir ja in erster hinsicht um eure meinung und nich umdie rechtslage die kenn ich ja selber...
    und zu deiner frage der satz: erst denken dan posten!
    der satz stört mich zb da man den so verstehen kann das du mich blöd darstellst aber das das so nicht ist ist ja alles ok will dir nur sagen das man es falsch verstehen kann unda das habe ich
    egal viel spass noch
    steve


    k, ham was gelärkt, sorry wegen des mißverständnisses



    ...also ich habe festgestellt dasss es immer mehr so "Spezis" unter der Rennleitung gibt, die sich auf gemachte Autos spezialisieren und diese gezielt rausziehen. Wie z.B hier im Kreis Mettmann: Der gute Mann fährt sogar mit dB-Messgerät rum. Und wenn dann Dein Auto zu laut ist oder die Scheinwerfer vorn auf 49,4cm stehen, dann legt er Euch stehenden Fußes die Kiste einfach still.
    Dann könnt Ihr Euch sicherlich auch leicht vorstellen, was passiert, wenn er Euch bittet die Motorhaube zu öffnen und er ein Steuergerät für einen Xenon-Brenner findet...

    Und was das dann Arbeit und Geld ist, um zum TÜV zu kommen (Fahrzeugtransporter etc.) My dear Mr. Singing-Club!

    Auch in Bamberg und anderen Städten und Landkreisen soll es inzwischen solcherlei "Profis" geben. Und teilweise haben die sich dann sogar einiges an Wissen angelesen und kennen dann entsprechend auch die neuesten Tricks. Die schauen sogar per Endoskop in den Auspuff! *nochmal

    Also ich werde mich mit solchen Beamten nicht anlegen - die haben zu viel Zeit, sich auf den Schei.. vorzubereiten.


    > Und was das dann Arbeit und Geld ist, um zum TÜV zu kommen (Fahrzeugtransporter etc.) My dear Mr. Singing-Club!

    Wie schaut's da eigentlich mit dem kostenlosen ADAC-Abholservice aus? Holen die mich auch ab, wenn mein Wagen stillgelegt wurde?


    klar, bist ja trotzdem noch mitglied und zahlst deine beiträge,...

    aber da würd ichs trotzdem nicht drauf anlegen..
    immer arg vorsichtig mit sowas bleiben


    Hab grad nochmal die Gesetzte ein wenig studiert und dabei nen paar nette klauseln gefunden;

    §49 stvzo
    (4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

    würde mal sagen, das die auch so nicht an ort und stelle wegen de sonstigenverkehrslärm messen dürfen


    und hier nochwas leckeres:

    §49a stvzo
    (4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein ( bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche ), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtunen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.

    das heißt für mich so viel wie: "messen an ort und stelle ist auch kritisch, weil ein fahrzeug im altagsbetrieb nur selten unbeladen ist und der wagen bei nem älteren Fahrwerk kurz nach dem aussteigen eh tiefer ist als wie im paragraph genannten `unbeladenen` zustand"!

    also denke ich mal das man eine stillegung wegen ner lautstärke-, oder ner Höhenmessung am straßenrand anfechten kann!


    Einen netten Punkt hab ich auch noch gefunden:

    §50 stvzo

    3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

    die rennleitung misst doch immer die Unterkante des scheinwerfers, oder?
    der unterstepunkt des reflektors liegt aber noch nen ganzes stück darüber




    nochmal ich "nervensäge"

    nochwas interessantes zu xenon;

    §50 stvzo

    (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

    - einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

    - einer Scheinwerferreinigungsanlage und

    - einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

    ausgerüstet sein.


    ... den punkt kannte ich auch noch nicht,..
    solltest du vieleicht auch noch umrüsten.. oder?


    für was ist eigentlich die reinigungsanlage ist es das wo vorne auf die scheinwerfer wasser spritzt.


    ...die soll wegen der weitaus höheren Lichtausbeute bei Gasentladungslampen den Dreck, Staub und ähnliches schneller von den Scheinwerfern spülen, damit es zu weniger Streulicht (unkontrolliertem Licht) und damit zu weniger Blendung des Gegenverkehrs kommt.


    @Disco_Stu:
    DU hast echt den Titel "Klugschei..er des Monats" verdient....!


    thx


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