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Abschleppharken vorne

Pololimit
  • Themenstarter

Hi,
eine kurze frage :
ist der abschleppharken vorne pflicht oder darf man den weglassen.
beim bekannten ist nämlich beim 6n2 der harken beim abscheppen verbogen und er will wissen ob er sich das geld für einen neuen sparen kann.
mfg, pololimit



gelöschtes Mitglied

    hi,

    ist pflicht!

    mfg


    kanner machen was er will aber es müssen vorne und hinten abschlepphaken sein!



    Pololimit
    • Themenstarter

    danke , sag ich ihm
    hat zufällig einer die Teile nr. vom 6n2 abschlepphaken?


    gelöschtes Mitglied

      Also die Nummer für Baujahr 2003 ist

      6K0 803 615 C

      Ca. 15 Euro

      Geld für einen neuen Sparen kann er indem er das Ding in nen Schraubstock spannt und mit nem dicken Hammer seine Agressionen an dem Teil auslässt...

      Müsste man doch normal wieder richten können...

      mfG


      Hinten ist nicht Pflicht.So wie Rock-Polo meinte.Man ist ja nicht verpflichtet jemanden anderen abzuschleppen.
      Es ist aber Pflicht vorne ein zu haben da man ja z.B. mal auf der Autobahn liegen bleibt und dann zu sieht das man dort weg kommt.
      mfg


      man kann beide austragen lassen, das problem ist nur; wenn man mal liegen bleibt und muß abgeschleppt werden und hat vorn den haken nicht mehr, viel spaß beim warten auf dem abschleppwagen


      ich sach ma so viel spass eher beim bezahlen des abschleppwagens


      hmm naja hab damals mal beim tüv nord nachgefragt per e-mail und das zurück bekommen:
      Sehr geehrter Herr Boekhoff,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Seit dem 01.10.1974 müssen an Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden, vorn und hinten Einrichtungen zum Abschleppen vorhanden sein. Diese müssen auf ebener Fahrbahn ohne Werkzeug für Erwachsene zugänglich und erreichbar sein.



      Hmmm.Dann hab ich mich wohl geirrt.
      Ich hab zumindestes hinten keinen mehr.Wieder eine illegale Sache


      Also n Kumpel hat seinen 3er Golf komplett gekleant... aht davor beim Tüv nachgefragt wegen den Öffnungen in der Motorhaube... Der Prüfer hat gesagt, dass man das such nicht mit ner Einzelabnahme regeln kann.... die müssen immer da sein... auch hinten ... vorne ist klar und hinten hat er gesagt wegen der Helferpflicht....


      Natürlich nicht die Öffnungen in der motorhaube.... in den STOßSTANGEN

      Motorhaube? *grübel*


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