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nebler als tagfahrlicht?

Entweder NEBEL oder TAGFAHRLICHT!

Du kannst auch beides haben aber das wird nich aussehen inner Stosi!



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ah verstanden

hab mir da aber auch mal was rausgesucht im netz
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  • wenn ich das richtig versteh sind nebelscheinwerfer am tag also erlaubt, wunderbar ^^

    [edit
  • habe noch was gefunden...

    Bisher galt: Die Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) darfst du bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schneetreiben einschalten. Bei klarem Wetter ist das Einschalten verboten. Ausgenommen sind enge oder kurvenreiche Freilandstraßen bei Dunkelheit – der Fahrbahnrand wird so besser beleuchtet.
    Mit der 26. Novelle des KFG wurde diese Bestimmung gestrichen - das bedeutet: Ohne jede spezielle gesetzliche Regelung darf man seit Inkrafttreten der 26. KFG-Novelle die Nebellichter Tag und Nacht einschalten.


    heisst das jetz das man auch bei nacht die dinger anhaben darf? immer dieses beamten deutsch :(

    [/edit

  • gelöschtes Mitglied

      Toll, Regelungen für Östrerreich helfen uns auch in Deutschland...

      Wann wird das endlich in Deutschland umgesetzt? Und wieso muss ich 10€ zahlen wenn die Polizei mich mit Neblern stoppt, das is doch Käse
      und ob nun NUR Nebler als Tagfahrlicht eingeschaltet sind oder ob noch die kleine Standlichtfunzel brennt is doch egal...



      gelöschtes Mitglied

        ja, ein sehr spannendes thema.

        hab grad mal nen befreundeten fahrlehrer angerufen und der hat mir folgenden tipp gegeben:

        man kann dieses ganze tagfahr/nebel geschwafel umgehen, indem man seine nebler mit einer doppel-schaltung versieht, dh man bräuchte 2 schalter. 1) für scheinwerfer ein / aus und 2) stromversorgung über +leitung vom standlicht / dauerplus-leitung


        hört sich etwas kompliziert an, aber is im prinzip kein problem, weil damit hab ihr sowohl die bestimmungen für tagfahrlichter, als auch für nebelscheinwerfer erfüllt.


        gelöschtes Mitglied

          aber dann müsst der stom für das tagfahrlich auch begrenzt sein. die tagfahrlicher dürfen glaub ich blos 5W oder sowas in der richtung haben. die standlichtblinker sind ja auch dunkler als das blinklicht oder lieg ich da jetz falsch?


          gelöschtes Mitglied

            also was standlichter bzw "standlichtblinker" angeht, hast du mit 5 watt schon recht.

            das tagfahrlicht hat genau wie die haupt- und nebelscheinwerfer 55 watt


            gelöschtes Mitglied

              ah ok danke, wieder was dazugelernt
              gibt es für den 2f zufällig scheinwerfer in denen beides verbaut ist?


              TagFahrlichter haben 21watt


              gelöschtes Mitglied

                also mein tagfahrlicht is jeweils mit einer h7 birne ausgestattet und hat 55 Watt



                gelöschtes Mitglied
                • Themenstarter

                achso das war ja österreich ^^ ups

                hm naja fragen über fragen..


                gelöschtes Mitglied

                  was weiss ich ob meins so überhaupt rlaubt is


                  gelöschtes Mitglied
                  • Themenstarter

                  who cares?


                  gelöschtes Mitglied

                    mich ned


                    ich kann meine nebler ohne bzw unabhängig vom standlicht einschalten..

                    Da sieht das tagfahrlicht dann so aus


                    Bild 28.jpg
                    Bild 28.jpg

                    Du hast aber auch so Riesen Dinger da inner Stosi!

                    Ist bestimmt auch noch ne Kaffeemaschine drin oder?


                    gelöschtes Mitglied

                      ja aber ne vollautomatische saeco idea de luxe[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

                    • =


                    • aaaalso:

                      mit nebelscheinwerfern als tagfahrlicht fahren ist erlaubt.
                      [pause


                    • ABER NUR IN OESTERREICH!

                      in deutschland geht das nicht.
                      egal, welche schaltung ihr euch ausdenkt.
                      die nebler-scheinwerfergehaeuse haben eine zulassung als nebler, aber nicht als tfl. deshalb: nicht legal.
                      ist eindeutig. ob nun standlicht mitleuchtet oder nicht, spielt auch keine rolle mehr.

                      tagfahrlicht hat unterschiedliche wattzahlen. aber nicht mehr als 55w.
                      im audi a3/a4 mit xenon plus sind 21w lampen als tagfahrlicht verbaut, die auf 18w gedrosselt werden.
                      im audi a6 sind sogar led-streifen als tagfahrlicht integriert.

                      gruss,
                      tom


                    • sry für leichenerweckung,

                      also fazit:
                      es ist nicht erlaubt, dass die nebler bei tag an sind, selbst wenn alles andere aus ist.
                      Richtig? wenn ja dann können wir des thema einmotten

                      MFG
                      Bolle


                      jap, außer es ist scheiß wetter ; )


                      habt ihr mal auf das Datum geschaut wann das letzte Posting war?


                      Zitat:

                      sry für leichenerweckung,


                      lesen ist der schlüssel zur macht.

                      gut jetze können mirs einmotten

                      MFG Bolle


                      ich hab dazu jetzt aber nochmal ne frage!
                      wen ich meine Nebelscheinwerfer zum Tagfahrlicht umbauen will muss ich da auch andere Spiegel und so rein haben? andere Birnen ist kla nur das zerbricht mir echt den kopf...

                      würde mich über Hilfe freuen...

                      lg Tim


                      also ich hab dir schon das suchen abgenommen, lesen nehm ich dir jetzt auch noch ab

                      Zitat:


                      mit nebelscheinwerfern als tagfahrlicht fahren ist erlaubt.
                      [pause

                    • ABER NUR IN OESTERREICH!

                      in deutschland geht das nicht.
                      egal, welche schaltung ihr euch ausdenkt.
                      die nebler-scheinwerfergehaeuse haben eine zulassung als nebler, aber nicht als tfl. deshalb: nicht legal.
                      ist eindeutig. ob nun standlicht mitleuchtet oder nicht, spielt auch keine rolle mehr.



                    • jo alles kla danke...

                      ich werde mich bemühen nächstes mall besser zu forsten...

                      eigentlich könnte ich ja auch immer anschriben wen ich was habe oder!?!

                      danke lg Tim


                      gegen eine kleine gebühr für den aufwand, immer gerne!

                      so, denke mal


                      Nebel scheinwerfer sind, man glabt es kaum, eigentlich nur bei Nebel zu benützen.

                      Genau wie man mit dem Rückwärtsgang nur Rückwärts fährt.

                      Edit: Rockefella war ma wieder schneller, bzw. Ich zu lahm, ein paar stunden, jetz hier echt


                      Ich hätte dazu auch noch mal ein Frage.

                      Und zwar habe ich durch ein bisschen suchen eine Schaltung gefunden, die die Nebelscheinwerfer automatisch beim starten der Zündung einschaltet (gedimmt). Und die Nebelscheinwerfer automatisch ausschaltet, sobald man Standlicht, Abblendlicht usw. einschaltet. Also parktisch wie es sich für ein TFL gehört.

                      Hier ist der Link:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



                    • Kann man das machen, zumal das noch eine ECE /R 87 Zulassung haben soll?

                      Schönen Sonntag


                    • dachte eigentlich nach 2 mal ~closed~ wäre die Sache hier gegessen

                      nun zu deiner Frage:
                      Ich gehe einfach mal davon aus, du hast einen 6n2?
                      Weil zumindest nur der, auf der Seite gelistet ist für das Modul. (6n also mit dem Modul eher gar nicht)
                      Nur - dadurch das dieses Gerät die Zeichen hat, haben es die Nebelscheinwerfer immer noch nicht und eigentlich kommt es ja darauf an (muss also auf dem Glas stehten!)

                      in wiefern das nun mit so einem Modul dann doch erlaubt ist, da sollte man mal einen Fachmann (Tüver) einfach mal Fragen, denn 100% kann ich es zumindest nicht sagen.
                      Nur aus den genannten Punkten, würde ich sagen - Nein, sind nicht erlaubt, da immer noch nicht die Nebler dafür zugelassen sind....


                      Danke für die schnelle Antwort.

                      Ich habe keinen 6N2 sondern einen 9N3 und auf der Liste steht 9N Bj ab 10/2001 bis 08/2009, also müsste es doch theoretisch auch für den 9N3 gehen, da er in diesem Zeitraum gebaut wurde.

                      Also ist es relevant, dass die Zulassung auf dem Glas steht.
                      Aber ich werde mich mal kundig machen, ob das dann erlaubt ist mit dem Modul und NSW.


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