Hey,
hab irgendwo gelesen das neuerdings nebelscheinwerfer die ab werk in der fahrzeugfront verbaut sind als Tagfahrlicht benutzt werden dürfen... stimmt das?
JA! Ist aber schon lange.. Nen Kollege hat das so.. da wo normal die Nebler sind hat er Tagfahrlicht drin!
Aber es sind 2 verschiedene Sachen also nicht beides auf einmal!
wie? also andere leuchten?
also ich meinte da sman ganz normale nebelscheinwerfer als tagfahrlicht anhat.....
Nein! Es gibt bei zb. Golf 3 die Möglichkeit die Dinger auf Tagfahrlicht umzurüsten..aber nicht beides!
Also das wäre mir NEU!
der harken an der sache ist ja, dass das tagfahrlicht einzeln gefahren wird, die nebelscheinwerfer müssen ja gleichzeitig mit standlicht + rücklicht laufen, sonst isset halt verboten...
also es geht nur entweder oder oder
hm also isses doch verboten? ich bligg nimmer durch ^^
ich hab halt was von einem neuen gesetz ab den 15.6. gelesen...
Entweder NEBEL oder TAGFAHRLICHT!
Du kannst auch beides haben aber das wird nich aussehen inner Stosi!
ah verstanden
hab mir da aber auch mal was rausgesucht im netz
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wenn ich das richtig versteh sind nebelscheinwerfer am tag also erlaubt, wunderbar ^^
[edit
Toll, Regelungen für Östrerreich helfen uns auch in Deutschland...
Wann wird das endlich in Deutschland umgesetzt? Und wieso muss ich 10€ zahlen wenn die Polizei mich mit Neblern stoppt, das is doch Käse
und ob nun NUR Nebler als Tagfahrlicht eingeschaltet sind oder ob noch die kleine Standlichtfunzel brennt is doch egal...
ja, ein sehr spannendes thema.
hab grad mal nen befreundeten fahrlehrer angerufen und der hat mir folgenden tipp gegeben:
man kann dieses ganze tagfahr/nebel geschwafel umgehen, indem man seine nebler mit einer doppel-schaltung versieht, dh man bräuchte 2 schalter. 1) für scheinwerfer ein / aus und 2) stromversorgung über +leitung vom standlicht / dauerplus-leitung
hört sich etwas kompliziert an, aber is im prinzip kein problem, weil damit hab ihr sowohl die bestimmungen für tagfahrlichter, als auch für nebelscheinwerfer erfüllt.
aber dann müsst der stom für das tagfahrlich auch begrenzt sein. die tagfahrlicher dürfen glaub ich blos 5W oder sowas in der richtung haben. die standlichtblinker sind ja auch dunkler als das blinklicht oder lieg ich da jetz falsch?
also was standlichter bzw "standlichtblinker" angeht, hast du mit 5 watt schon recht.
das tagfahrlicht hat genau wie die haupt- und nebelscheinwerfer 55 watt
ah ok danke, wieder was dazugelernt
gibt es für den 2f zufällig scheinwerfer in denen beides verbaut ist?
TagFahrlichter haben 21watt
also mein tagfahrlicht is jeweils mit einer h7 birne ausgestattet und hat 55 Watt
achso das war ja österreich ^^ ups
hm naja fragen über fragen..
was weiss ich ob meins so überhaupt rlaubt is
who cares?
mich ned
ich kann meine nebler ohne bzw unabhängig vom standlicht einschalten..
Da sieht das tagfahrlicht dann so aus
Du hast aber auch so Riesen Dinger da inner Stosi!
Ist bestimmt auch noch ne Kaffeemaschine drin oder?
ja aber ne vollautomatische saeco idea de luxe[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar=
aaaalso:
mit nebelscheinwerfern als tagfahrlicht fahren ist erlaubt.
[pause
ne kaffemaschiene....
Mhh das wär mal ne alternative zur Standheizung..
http://cgi.ebay.de/Hella-Tagfahrlicht_W0QQitemZ8076733176QQcategoryZ65242QQrdZ1QQcmdZViewItem&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
sry für leichenerweckung,
also fazit:
es ist nicht erlaubt, dass die nebler bei tag an sind, selbst wenn alles andere aus ist.
Richtig? wenn ja dann können wir des thema einmotten
MFG
Bolle
jap, außer es ist scheiß wetter ; )
habt ihr mal auf das Datum geschaut wann das letzte Posting war?
Zitat:
sry für leichenerweckung,
ich hab dazu jetzt aber nochmal ne frage!
wen ich meine Nebelscheinwerfer zum Tagfahrlicht umbauen will muss ich da auch andere Spiegel und so rein haben? andere Birnen ist kla nur das zerbricht mir echt den kopf...
würde mich über Hilfe freuen...
lg Tim
also ich hab dir schon das suchen abgenommen, lesen nehm ich dir jetzt auch noch ab
Zitat:
mit nebelscheinwerfern als tagfahrlicht fahren ist erlaubt.
[pause
ABER NUR IN OESTERREICH!
in deutschland geht das nicht.
egal, welche schaltung ihr euch ausdenkt.
die nebler-scheinwerfergehaeuse haben eine zulassung als nebler, aber nicht als tfl. deshalb: nicht legal.
ist eindeutig. ob nun standlicht mitleuchtet oder nicht, spielt auch keine rolle mehr.