man man man das darf echt alles nicht wahr sein ist schon was los in deutschland :(
Tut mir echt leid für dich :( !
Aber ich versteh das wirklich nicht du fährst doch zum tüv um den ganzen scheiss abzunehmen! Und wenn der tüv typ das genemigt ist es sozusagen im strassenverkehr tauglich also!
Wobei mein 6n ein 80/60 fahrwerk drin hat und eine scheinwerferkante von 46-47mm
Naja kopf hoch!
Noch was schaut euch doch mal ein Honda CRX an die dinger haben von werk aus eine scheinwerferkante die unter 50cm liegt! Wenn du den dann tiefer legst bist ja der oberkriminelle oder was
?
Bei sowas könnt ich echt kotzen
ich verstehs echt nicht wenn er zum tüv fährt und die sachen einträgt dann macht er doch alles richtig nur das man dafür das man sich mühe gibt und alles legal machen möchte noch ein auf den deckel bekommt das is echt unbegreiflich
und mal so nebenbei wie kann ein domlager runterrutschen es is doch am dämpfer befestigt oder versteh ich das falsch
hmm, 3cm bodenfreiheit gehoert aber auch aus dem verkehr gezogen.
da haben die polizisten meine vollste zustimmung.
wenns unter 50cm lichtaustrittskante ist, ebenso.
mit den schrotz-gurten usw. hast es ja wohl auch nicht sehr genau genommen...
also wenn ich polizist waer, haett ich dir die untuevige karre ebenso stillgelegt.
und ich bezweifel, dass ein tuev-pruefer das auto in dem zustand abgenommen hat. wenn doch, dann sollte der sich zu verantworten haben.
letztendlich musst aber du die folgen tragen, ist ja dein auto.
gruss,
tom
@t00i warum wegen den 3 cm und unter 50cm lichtaustritt aus dem verkehr ziehen das solltes du mir mal erleutern weil was ist denn mit den serienmäßigen autos unter 50 cm austrittskante willst die dann auch aus dem verkehr ziehen also ich sag mal jedem so wie er es schön findet zu tief ist eh mist weil wir ja auch ganz tolle strasen in deutschland haben
andere waren tiefer als meiner mit den gleichen reifen zb dotti....da hat auch niemand was gesagt
hab grade mal was gefunden zum thzema tieferlegen beim tüv
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Hm, ein Hindernis von 80cm Breite und 11cm Höhe sollte berührungslos überfahren werden können. Das klappt ja nur mit einem Serienfahrwerk.
Hi, das mit der Lichtaustrittskante bei zb. Porsche oder bei manchen Honda, zb: Civic is ganz einfach erklärt.
Die Hersteller haben für diese Fahrzeuge eine Sondergenehmigung erhalten und extra dafür bezahlt, also kann man das nicht mit unseren tiefergelegten Auto´s vergleichen.
Und es macht auch Sinn eine Mindestbodenfreiheit zu haben, denn ich habe es selbst schon gesehen, wie ein extrem tiefergelegtes Fahrzeug sich den Unterboden beschädigt hat, bzw die Ölwanne abgerissen/aufgerissen hat, wegen einem Stück Holz.
Und glaubt mir, das zu beseitigen, also die Öllache, wird teuer(Boden abtragen, Feuerwehreinsatz, Polizeieinsatz, Rechtsanwalt und was da noch alles kommt), denn das ist dann vorsätzlich, und bezahlt auch keine Versicherung.
Also gegen eine Humane Tieferlegung sagt auch keiner was, aber man kann es auch übertreiben.
Komfort sinkt.
Spaßfaktor steigt , aber meist nur von kurzer Dauer, denn dann merkst die Nachteile.
Der Rücken schmerzt, die Holperei geht Dir auf den Sa..,der Innenraum klappert mehr und mehr,Kopfsteinpflaster...wird vermieden, Umwegen werden in kauf genommen, um nicht aufzusetzen, usw.
Naja will hier nicht den Moralapostel machen, aber verstehen tue ich den Gesetzgeber schon(zum Schutz für uns)
In dem Sinne
High
Also lange Rede,kurzer Sinn die haben sein Fahrzeug willkürlich sichergestellt.
Man hätte ihm die Weiterfahrt untersagen können,und den Transport mit Trailer oder Schleppwagen nach hause anordnen können(nicht auf eigener Achse)!
Aber aus welchen Gründen auch immer,die Herrn der Schöpfung haben alle Register gezogen die sie kannten.
Jetzt kommt er da nur noch mit nem RA aus der Sache raus,oder halt er bezahlt sich dumm und dusselig.
Sollte es mal einen von euch in einem vergleichbaren Maße erwischen,verweigert bzw. wiedersprecht der Sicherstellung des Fahrzeugs,es kann und darf euch daraus kein Nachteil entstehen!
Es ist das gleiche als wenn die vor eurer Wohnung stehen ohne Durchsuchungsbeschluß,und fragen "sie haben doch sicher nichts dagegen das wir uns hier mal umschauen"? wenn man dann einwilligt fühlen die sich wie zuhause und schauen alles nach !
Fazit: Zu jeder Sicherstellung gehört ein Grund,und der kann nicht sein das das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist,zumal wenn was mit den Domlagern nicht stimmte,bekommt man im Normalfall eine Mängelkarte,und wie oben geschrieben es wird die Weiterfahrt untersagt,aber wie bei Klopfer zur "Gefahrenabwehr" Sicherzustellen ist in diesem Falle WILLKÜR und sollte per Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnt werden.
P.S will jemand so ne Jacke aber nur für Sammler etc.und sie darf öffentlich nicht getragen werden
hast damit jemand umgebracht oder was lol
Mensch das ne Bullen Jacke oder seh ich es falsch?
Ohne meine Advokart sag ich nichts
Mail an Golf4tdi@t-online.de
Hallo, hab jetzt nur die hälfte gelesen was hier steht, aber das reicht mir ehrlich gesagt schon!
als erstes mal mein beileid!
aber nun zum Thema Stilllegung obwohl alles Eingetragen ist ...
Ich kanns wirklich nicht nachvollziehen das
-> Eintragung schützt nicht ... `?
Ich bezahle jedesmal VIEL GELD für eine Eintragung, um von einem Technischen Überwacher bestätigen zu lassen das mein Fahrzeug "kein Sicherheitsrisiko" darstellt ...
Das ist ja eine leistung vom TÜV, die mir gewährleistet/gewährleisten soll, das mein Fahrzeug der StvZo entsprich und auf den Straßenverkehr "losgelassen" werden kann!
doch wenn ich darauf nichts geben kann wo kommen wir denn da hin `?
Das kommt mir mittlerweile vor wie reine willkühr ...
Auf was soll man sich denn noch verlassen wenn schon nichtmal mehr auf einen TÜV Eintragung ... Dazu felhen mir wirklich die Worte
Polizisten sollten in meinen Augen eine Art "Vorbildsfuntion" darstellen da sie Autoritätsfunktion haben...
"Dein Freund und Helfer"
Sie Sorgen für Recht und Ordnung, deshalb erfahren sie von mir auch den angebrachten Respekt ihnen gegenüber!
Doch das gleiche sollte wiederum der TÜV IN GEWISSER WEIßE auch sein ...
doch wenn nun sowas passiert, verleirt sich etwas die Autorität dieser "Einrichtungen", da die eine die andere untergräbt ...
Ich muss auch dazu sagen das ich bis jetzt mit Polizisten keinerlei schlechte erfahrungen gemacht habe! Was mich freut ... nur kann man im Endeffekt ohne Eintragung fahren, und bekommt den pobbes voll aber mit kann einem das gleiche auch passieren!
Mir fehlen da die Worte
Greetz, und sry für den langen verwirrten Text
@opel astra 2.2:
nein, es war keine willkuer.
allein die lichtaustrittskante von unter 50cm reicht als stilllegungsgrund, dieser mangel kann auch nicht an ort und stelle behoben werden.
und polizisten sind geschult, bei einer bodenfreiheit von 3cm kann dir -jeder- polizist mit der begruendung "gefahr im verzug" die karre vorlaeufig stilllegen lassen. die endgueltige entscheidung spricht dann der herbeigezogene gutachter.
aber in diesem fall ist alles klar. schuldig im sinne der anklage. spar dir den anwalt.
@derpologott:
wie schon weiter vorn geschrieben, wenn ein auto serienmaessig unter 50cm lichtaustrittskante besitzt, dann wurde dafuer beim kba eine ausnahmegenehmigung erstellt. dies muss aber bauartbedingt nicht anders machbar sein.
beim polo ist dem nicht so und hier gelten die normalen gesetze.
und 3cm bodenfreiheit ist ein witz, sowas hat auf oeffentlichen strassen einfach nix zu suchen.
und nein, das ist nicht sache des einzelnen.
stvo §1 absatz 2:
"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
gruss,
tom
ich denke mal du hast den Unterschied zwischen Weiterfahrt untersagen und Stilllegen nicht begriffen! in seinem Fall ists keine Gefahrenabwehr die bestand,da das Fahrzeug auf einem Parkplatz sichergestellt bzw. überprüft wurde!
da hätte eine Untersagung der weiteren Inbetriebnahme und eine Anordnung zur Überprüfung durch einen Sachverständigen gereicht.Punkt!
Somit auch keine NW33A o.ä nötig !
aus diesem Grund ists nichtmal im Ermessensbereich sondern WILLKÜR
hmmmm, gut ... 3cm find ich auch krass ... und wenn was fleigt hat der hinterman das nachsehen, das seh ich noch ein ...
aber kommen wir nochmals auf die lichtunterkante zurück...
also zB der Civic hjat sich diese ausnahme der Lichtunterkante gekauft ...
aber ich hab ein anderes Prob., und zwar ist das dann WENIGER gefährlich weis ein Civic ist, oder wie `?
Sprich, Honda hat gezahlt, und darf deshalb drunter ... ein schmarn, entweder haben wir gesetzte, oder eben nicht! wo kommen wir denn sonst hin ?
entweder ALLE 50cm, oder KEINER! das ist meine meinung ... und wenns mir ein prüfer einträgt hat dieser auch die verantwortung dafür zu übernehmen, und nicht ein "leihe" !
Mfg
ich lass mich gerne belehren ...
nur soetwas kann ich halt weniger verstehen ...
weil in diesem fall die "großen" sich alles erkaufen können ...
verstehst was ich meine `?
ist nur weil sich honda die genehmigung gekauft hat weniger gefährlich (in welcher hinsicht auch immer) oder was `? des halb bleibts doch imme rnoch unter 50cm ...
hin oder her
Gut...eure Argumente sind einleuchtend, aber nehmen wir mal ein Beispiel....Hmmmm....Lamborghini, Lotus oder Porsche oder wie Sie alle heißen.
Wie sieht´n das aus, wenn die ihre Scheinwerfer "anheben" müssen, nur weil das Gesezt es verlangt.
Noch nie was von Ausnahmen gehört?
LG High
Ne das ist ne andere Welt,sowas will man nicht Wahr haben,und diese Hersteller haben für die Freigaben auch angeblich mal viel bezahlt !so wurde es zumindest hier schon erwähnt,aber was solls,ändern kann mans eh nicht mehr
Greetz
Jens
Geld Regiert die Welt, so wars schon immer, und wird es immer sein ...
Gleichberechtigung wird es wohl nie geben ...
ich will ja nicht das alle Lambos ihre lichtunterkante anheben müssen, sondern ich will nur auf die selbe tiefe DÜRFEN ...
Whatever ...
hast recht, ändern kann man eh nichts!
so ...
tom keine ahnung ob du einer von den gruen weissen bist..aber ich nehm es mal stark an...
(nein das war nicht zum diskriminieren das musst ich nur mal loswerden..)
und deinen spruch: "polizisten sind geschult!" Den kannste auch knicken...vielleicht geschult was nen Reifen und was das dach ist aber auch nicht viel mehr!
3cm hat der bulle gesagt...DAS GEHT NICHT HALLO?
schaut mal aufn zollstock...3cm da kann ich nedmal ueber gepflasterte strassen fahren...
und das mit honda, porsche selbst opel tigra liegt scho gaaanz knapp an der 50er den darfste gar ned tieferlegen...
die anderen davon sind alle UNTER 50 cm und da in deutschland doch eigentlich GLEICHES RECHT für alle gilt ist es einfach nur SCHWACHSINNIG und wie Jens schon sagte WILLKÜR!
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Ich habe mittlerweile mit einem RWTÜV, anderen Polizisten sowie meinem Anwalt gesprochen...
soviel dazu.
Alles weitere wird sich zeigen.
50cm finde ich immer wieder Klasse ...
Wie kriegt man dann bei einem Civic da alle davon sprechen Sportfahrwerke genehmigt ?
Wie kriegt man dann bei einem 3er Polo ein Sportfahrwerk genehmigt als Verkäufer / Hersteller ?
Da steht doch drin das und das muss gegeben sein dann kriegt man es eingetragen ...
Egal wie man es sieht es ist immer ein gewisses Risiko ,
ich bin zb. mit 3 cm Bodenfreiheit gefahren und es gab nie Probleme mit der Polizei da es noch nicht so aktuell bei der Polizei mit der Scheinwerfer Unterkante .
Eingetragen war mein Gewindefahrwerk ohne Höhenangabe ,nichts ...
Auch wurde meine DB Zahl der Auspuffanlage nach dem Tunen neu eingetragen .Standgeräusch 98DB und auch das soll ja nicht erlaubt sein ...
Egal um was es geht man kriegt immer Probleme mit den Gesetz wenn man sein Auto Aufbaut ...
Nimm Deine Gutachten und Eintaragungen mit zum Anwalt. Wenn alles vorschriftsmässig eingetragen ist, solltest Du keine Probleme bekommen. Und für schlechte Polizisten gibt es die Dienstaufsicht. Die können auch nicht machen was sie wollen.
Da fällt mir noch ein: Hatte mir gerade den Auspuff abgerissen und der hing nur noch an dem Flexstück, ansonsten hab ich den hinterhergeschluffen. Auf einmal standen die Bullen neben mir und meinten dass mein Auspuff ab sei. Ich hab gesagt dass ich gerade zur Werkstatt fahre (was wirklich stimmte) und sie sind dann einfach weiter gefahren. Ich hab echt damit gerechnet dass sie meine Karre stilllegen. Aber da sind die halt alle anders.
zitat opel astra 2.2:
#da hätte eine Untersagung der weiteren Inbetriebnahme und eine Anordnung zur Überprüfung durch einen Sachverständigen gereicht.Punkt!#
das wurde doch gemacht.
aber eben auf dem polizei-hof, damit zwischenzeitlich nicht weitergebastelt werden kann. beweissicherung nennt man das glaub ich.
zitat klopfer:
#tom keine ahnung ob du einer von den gruen weissen bist..aber ich nehm es mal stark an...#
ich kann dich beruhigen, eher das gegenteil. auch ich stehe oefters mit den freunden und helfern auf kriegsfuss.
hab auch schon ne erloschene be kassiert, die man auch anders haette werten koennen.
ich kenne aber einige polizisten und befasse mich auch sehr gerne mit den grauzonen des legalen tunings.
aber das mit den 50cm gilt. und das sollte man wissen, wenn man tuning betreibt. es ist auch richtig, dass man autos, die knapp an diese grenze kommen, nimmer stark tieferlegen kann.
und die ausnahmen gibt es nunmal bauartbedingt. in so einem fall prueft das kba aber ganz genau, was zugelassen wird.
und das mit dem geschult meine ich wirklich so. mittlerweile gibt es hier in der region (pol.rev. sinsheim) ne eigene "tuning-streife", die koennen dir fast besser sagen, was an dein auto gebaut wurde als du selber.
nichtsdestotrotz wuensche ich dir viel erfolg im weiteren fortgang, auf dass du da einigermassen gut aus der sache rauskommst.
gruss,
tom
ps: im anhang mal eine liste verschiedener mindesthoehen.
--> scheinbar klappt das file hier nicht. in einem anderen thread ging es aber. also bitte hier auf seite 3 nachschauen: http://www.polotreff.de/html/forum.../36827.html
1. Es gibt nirgendswo ein verbindliches Maß der Bodenfreiheit, kein Gesetz und kein Gerichtsurteil, nur die Richtlinie mit den 110 mm. Wobei aber bereits erläutert wurde, dass eine Richtlinie keine gesetzliche Wirkung hat, somit diese 110 mm besser als Empfehlung bezeichnet werden sollten.
2. Es gibt ein Haufen anderer Höhenmaße, die eingehalten werden müssen, dass sind zB. beim Fahrscheinwerfer (nicht Zusatzscheinwerfer) 500mm bis Lichtaustrittskante bei Reflektorscheinwerfern oder die Linsenmitte bei Linsensystemen, oder auch 200 mm für das vordere Kennzeichen oder 250mm für sonstige Leuchten (nebels), gemessen bei SERIENBEREIFUNG !
3. Die Eintragung durch den Sachverständigen:
Da keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, kann auch der Sachverständige nicht auf einer gesetzlichen Grundlage eintragen, sondern ausschließlich aufgrund seines Sachverstandes.
Wer kennt den Satz: "2 Sachverständige sind 3 Meinungen" ? Ziemlich alle.
Somit hat jeder einen etwas anderen Sachverstand und hält Dinge für gut, den ein anderer Sachverständiger nicht mehr für gut hält und beide haben logische und nachvollziehbare Argumente. Im Endeffekt: ohne gesetzliche Grundlage oder bindendes Gerichtsurteil (OLG oder höher) nicht allzu viel Wert.
4. Nun wird man mit 70mm Bodenfreiheit auf "freier Strecke", also ebener Straße angetroffen, Fahrwerk und begrenzende Teile (Spoiler) sind eingetragen.
Da dürfte nach meiner Einschätzung nicht viel passieren, denn die Teile sind eingetragen und ein Aufsetzen kann nur konstruiert werden (wenn sie da vorn in die Hoppelstraße einbiegen, und was wenn nicht? ).
In dieser Situation halte ich es für durchaus ungefährlich und mit einem guten Anwalt und einem Sachverständigen, der sich mit dieser Problematik auskennt, wird man vor Gericht auch rauskommen müssen.
5. Nun wird man beim Langsamfahren auf einer Holperstrecke angetroffen, hier sieht das völlig anders aus. Es wird sehr langsam gefahren, weil der Wagen aufsetzen könnte und damit klappt die Falle zu:
Aufsetzten bedeutet Gefahr und bei Gefahr in Verzug hat man auch eine Gefährdung.
Würde man den Straßenverhältnissen angemessen fahren (nicht Fahrzeugverhältnissen, also mit einem Serienfahrzeug), dann würde man sehr wahrscheinlich aufsetzen, somit besteht eine konkrete Gefährdungssituation.
Und wenn man nun in die StVZO §19.2 (2) reinschaut, dann erlischt die BE des Fahrzeugs, wenn eine konkretet Gefährdung vorhanden ist.
Auch wenn dieses Fahrwerk und Spoiler eingetragen sind, oder besser: gerade, weil diese Teile vorhanden sind.
Es kommt immer auf die aktuelle Situation an, wird wegen Tieferlegung langsam gefahren, langsamer als ohne Tieferlegung, also man mit einem Serienfahrwerk fahren könnte, dann ist das eindeutig ein Erlöschen der BE, auch ohne dass das Fahrzeug illegale Teile angebaut hat.
Es hat nichts damit zu tun, dass man irgend jemand behindert (das kommt noch hinzu), es geht um das Erlöschen das BE.
Soviel zum Thema tieferlegung.
Nun noch was aus eigener Erfahrung:
Ich wurde damals mit meinem alten Polo auch angehalten. Fazit: zu tief und eine stilllegung erfolgte (fahrzeug war 2 wochen vorher beim TÜV).
Ich bin dagegen angegangen, mit Erfolg. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, die sich zu meinen Gunsten entschied (dauerte übrigens nur 10minuten)
Ich kam mit der begründung, das es in Deutschland kein Gesetz gibt, was eine Mindestbodenfreiheit vorschreibt (abgesehen bei Geländewagen, die müssen 21cm min. haben).
Desweiteren habe ich begründet, das Porsche, etc. von Werk aus eine Lichtaustrittskante unter 50cm haben und so ausgeliefert wurden.
darauf bekam ich als Antwort, das diese Firmen eine Sondergenehmigung haben.
Aber da wir in Deutschland leben, und egal, ob kleiner Bürger, Firma oder ein Hersteller, es gilt hier : gleiches Recht für alle !
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erste (der die Genehmigung bekommen hat) viel Geld dafür gezahlt hat oder nicht. Fakt ist, der Erste hat sie bekommen und somit steht sie jedem zu.
(Neues Beispiel für gleiches Recht für alle:
Dieter Bohlen darf per Gerichts-Urteil jetzt jeden Polizisten DU-zen. somit darf es jeder, weil jetzt jedes Gericht so entscheiden muss. Den im Grundgesetz steht : Gleiches Recht für alle ! Und wenn einer das Recht bekommen hat, steht es jedem zu.)
Was diese schönen Gutachten angeht für Fahrwerke, find ich sowiso lustig.
Beispiel mein Fahrwerk :
Es ist ein 85/70, was DIREKT nach dem Einbau eine Lichtaustrittskante von 47cm (mit Serienbereifung) ergab. Das muss also auch beim erstellen des Gutachtens aufgefallen sein. Trotzdem steht in dem Gutachten für diese Fahrwerk, das auf 50cm Lichtaustrittskante zu achten sei.
Wie bitte schön kann man denn ein solches Gutachten erstellen, solch einen Satz reinschreiben, obwohl das Maß bereits ( 3 CM ! ) drunter lag ?
Danke für den Text dom!
Ich hab "es" wieder
171,49Euro genau.
Nun erwecke ich das "Monster" wieder zum leben!
GENAU DAS WOLLEN WIR HÖREN
hoffe das das alles für dich gut ausgeht...
und die netten Herren die dafür verantwortlich sind einen drüber bekommen...
mfg markus