BESCHLAGNAHMT! PICT0002.JPG
PICT0002.JPGAlso lange Rede,kurzer Sinn die haben sein Fahrzeug willkürlich sichergestellt.
Man hätte ihm die Weiterfahrt untersagen können,und den Transport mit Trailer oder Schleppwagen nach hause anordnen können(nicht auf eigener Achse)!
Aber aus welchen Gründen auch immer,die Herrn der Schöpfung haben alle Register gezogen die sie kannten.
Jetzt kommt er da nur noch mit nem RA aus der Sache raus,oder halt er bezahlt sich dumm und dusselig.
Sollte es mal einen von euch in einem vergleichbaren Maße erwischen,verweigert bzw. wiedersprecht der Sicherstellung des Fahrzeugs,es kann und darf euch daraus kein Nachteil entstehen!
Es ist das gleiche als wenn die vor eurer Wohnung stehen ohne Durchsuchungsbeschluß,und fragen "sie haben doch sicher nichts dagegen das wir uns hier mal umschauen"? wenn man dann einwilligt fühlen die sich wie zuhause und schauen alles nach !
Fazit: Zu jeder Sicherstellung gehört ein Grund,und der kann nicht sein das das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist,zumal wenn was mit den Domlagern nicht stimmte,bekommt man im Normalfall eine Mängelkarte,und wie oben geschrieben es wird die Weiterfahrt untersagt,aber wie bei Klopfer zur "Gefahrenabwehr" Sicherzustellen ist in diesem Falle WILLKÜR und sollte per Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnt werden.
P.S will jemand so ne Jacke :-) aber nur für Sammler etc.und sie darf öffentlich nicht getragen werden :-)
Dieses Bild wurde am 14.02.2006 von Opel Astra 2.2 hochgeladen.