Nabend zusammen.
Weiß jemand ganz genau ob es zulässig ist, z.B. an einem 4-Türer alle Türen bis auf die Fahrertür zu cleanen? Mein Kollege wurde mit seinem Vento von den Sheriffs angehalten und die meinten, dass das net zulässig sei.
Es ist ja ein "heikles" Thema, denn der eine erzählt es so und der andere so...
Kann jemand Licht ins Dunkle bringen.
Mfg Dave
du kannst bis auf die fahrertür alles glätten!
aber dort muss ein griff für den notfall vorhanden sein!
mfg
Hier und da kannste aber auch noch glück mitem tüv haben, so das du keinen brauchst. aber die chance das gerade der tüv in deiner umgebung da nen auge zudrückt ist echt klein. ich kenne nur einen in hamburg und denn auch nur durch erzählung vom dekramann.
mfg jojo
Soweit ich weiß is einer Plicht so wie "funky6n" es sacht.Gruß Mathias
Mhhhmkay. Aber irgendwie ist das doch Kacke... Wieso beanstanden die Sheriffs irgendwelche Sachen, wenn sie selber kein Plan davon haben?
Das ist der gleiche Mist wie mit meinem Einarmwischer. Da wollten die Sheriffs mir 75€ Strafe und 3 Punkte aufbrummen (haben mich gefilmt, als der Einarmwischer in Mittelstellung war).
Bin zur Polizeistelle um mich schlau zu machen und die meinten nur, dass das net sein kann, denn wenn man ohne Scheibenwischer fährt, bekommt man 5 € Strafe und wenn man mit nem falsch installierten Wischer (also Mittelstellung) fährt, dann 75€ + 3 Punkte?!?
Bin im Endeffekt mit 25€ Strafe davon gekommen aber daran sieht man doch, wie kompetent einige Sheriffs sind...
find das mit den 75 euro ja schon komisch...wir müssen 50 zahlen.
ja einer ist pflicht aber in hamburg soll ein tüv sein der das nicht so genau nimmt.
Das mit dem TÜV ist kein Problem
Geht halt nur um die Geschichte mit den Sheriffs.
Trotzdem danke für's Feedback.
Es sind immer und überall 50 Euro und 3 Punkte (Fahren ohne Betriebserlaubnis), die 25 Euro kommen dann noch drauf wenn du nicht sofort zahlen kannst und sie es dir heme schicken (Bearbeitungsgebühr). Die meisten Bullen (zumindest die jungen) wollen sich nur wichtig machen und wollen Dich (vermutlich auch aus Neid) nur abzocken und somit ärgern. Zu dem Griff: Am Fahrzeug muss definitiv ein Griff zur "Notöffnung" vorhanden sein!
1 pro Seite.
Greetz
XBM
also es muss mindestens 1 handbetätigte öffnungsmechanissmus auf jeder seite vorhanden sein.
es gab mal welche die haben alle gecleant, und eingetragen, aber nach paar wochen später kahm die diskusion vom tüv das dies nicht mehr geht.
Da die gecleanten fahrzeuge zwar eine elektrische entriegelung eingebaut haben,
diese aber bei einen eventuellen Unfall versagen können, und dies kann für die Rettung und Sanitäter wertvolle minuten kosten, wenn dieses nur mit Schweren gerät ,das schön gecleante fahrzeug aufschneiden müssen.
Und deshalb trägt der tüv ein komplett gecleantes fahrzeug der griffe nicht mehr ein, auch wenn es in HH noch einen geben soll.
aber passiert was und es kommt raus, das dieser Prüfer es trotzdem gemacht hat, haftet dieser prüfer selbst auch mit.
zu denScheibenwischer in Mittelstellung ist zu sagen, das du den Einarmwischer eh EINTRAGEN musst, und meistens der zusatz im gutachten drinsteht :
Einarmwischer modell sowieso , Endstellung rechts unten.
dies sollte dann auch im prüfbericht eingetragen sein.
sollte dieser bei endstellung nicht in der erforderlichen stellung sein, erlischt die Betriebserlaubnis.
denn wenn der wischer in der mittelstellung steht , behindert dies dein sichtfeld.
Ich persönlich kenn sogar jemanden, der seine HU plakette bei ein 2türer nicht bekommen hat, weil der fahrersitz sich nicht nach vorne legen lies, weil das seil gerissen ist.
ist eben ein sicherheitsmangel.
so ich glaube das reicht erstmal zur info und zur weiteren Diskusion
@ D1sky: Nee, das stimmt net ganz. Der Einarmwischer (von Bonrath) muss net eingetragen werde, da war ne ABE bei (was mich vermutlich auch vor den 75€ und den 3 Punkten bewahrt hat).
Wie Ihr seht ist das wirklich ein heikles Thema... Der eine sagt dass ein Türgriff reicht, der andere sagt dass einer pro Seite sein muss... Aber ganz genau weiß es keiner oder?
Hat denn noch niemand ungewollten Kontakt mit der dritten Art ähhhmm ich meine natürlich den Sheriffs bezüglich der Türgriffgeschichte gehabt?
Also ich habe mich vor wochen erkundigt beim TÜV und die haben mir gesagt.
Hinten müssen keine dran sein und an der Beifahrerseite auch nicht.
Aber an der fahrertür muss eine möglichkeit sein die tür von aussen zu öffnen.
@Polo-Dave:
Du hast Recht, dieses Thema ist selbst bei den Cop´s und unter Prüferkreisen nicht wirklich eindeutig. Mein DEKRA-Mann meint, EIN Griff (irgendwo) am Fahrzeug (und wenn´s der Griff der Heckklappe ist) reicht vollkommen aus, der TÜV-er besteht auf einen Griff (bzw. mechanische Notentriegelung) direkt an der Fahrertür. Jeder behauptet, so ist´s rechtens - aber keiner weiss was genaues. ´n Kumpel von mir fährt schon einige Jahre komplett clean rum, inkl. Eintragung und bei der HU bekam er auch noch keine Mängel dafür - die Cop´s haben ihn bislang auch noch nicht "belästigt". Aber so richtig sicher ist selbst er sich nicht - ich denke mal, das Auge des Gesetzes braucht in diesem Fall echt mal eine klärende Brille aufgesetzt...
Was jedoch eindeutig ist, dass Du beim 5-Türer locker Heckklappe UND hintere Türen cleanen kannst - ohne jegliche Probleme. Wie gesagt, das grösste Problem taucht erst beim Cleanen der vorderen Türen auf.
MfG René.
@Polo-Dave:
ja gut wenn da den eine ABE bei ist, dann ist es was anderes, aber ich kenn diese ABE ja auch nicht, aber ich denke mal das in der ABE wohl eine Anbauanleitung bei ist, und dort die Endstellung drinne steht, dieses muss natürlich auch eingehalten werden, ansonsten erlischt selbst diese ABE.
ja und das mit den griffen ist wirklich ein heikles thema, was keiner genau weiss.
hi .
also bei mir hat der tüv nord bei den hinteren türen gesagt, habe da keine griffe mehr, das das nicht erlaubt ist und ich auf zweisitzer umtragen muss. das war mir eig auch egal da ich eh die rückbank rausbauen wollte. Aber laut dem Tüv wo ich war ist das überhaupt nicht erlaupt zu cleanen... es gibt aber ja so ein systam das sitzt dann irgendwie in der fensterdichtung und damit kann man die tür dann öffnen. Die Tür muss irgendwie von aussen mechanisch zu öffnen sein. So wurde es mir gesagt. Aber wie ich sehe weicht das ja auch schon wieder sehr ab von dem was ihr so erlebt habt... Ist das nicht schön hier in Deutschland.
glaub sls baut da ein system zum notöffnen der türen. aber hat auch mal wer nachgedacht was ist wenn die karre auf der seite liegt, und da "der Eine" Griff ist. Denke das es schon wichtig ist nachdem man sich um baum gewickelt hat gerettet werden zu können. unabhängig von irgendwelchen unübersichtlichen tüv aussagen.
Man kann sie ganz cleanen mit dem System von sls da dann kleine schwarze winkel aus der dichtung der scheibe hervorschauen zum öffnen der tür.Und das öffnungs System innen liegt...Von aussen sieht man den Griff kaum und es gibt sogar Gutachten dafür.
glaubts mir es ist wie gesagt so das du alles cleanen darfst bis auf den griff an der fahrertür bzw. muss dort einer vorhanden sein!
da können dir die bullen nichts erzählen und nen prüfer von wegen cleanen darfste nicht, auch nicht!
ist sowieso quatsch! entweder ist die tür noch heile dann kann die feuerwehr die scheibe einkloppen und so die tür öffnen, oder die tür ist so matsche und verbogen da hilft dann auch kein griff mehr!
aber naja deutschland eben....
mfg
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dave, das erste bild von deinem polo ist echt wahnsinn.... respect
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