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Scheiben

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

hi leute
ma ne frage wie sieht das aus mit scheinbentönen.
wollte mir das überlegen aber wenn dann wollt ich alle scheiben tönen weiss nur nicht ob das so zulässig ist weiss einer in wieweit man auch die vorderen scheiben tönen darf.
greetz Hugo



gelöschtes Mitglied

    Die vorderen eigentlich gar nicht... ich glaub 0,1m² oder so sind zulässig... ansonsten ist nur farblose Folie erlaubt... Oder du hast nen guten Optiker/Augenarzt, durch so ein Attest ist es möglich eine Ausnahmebestätigung zu bekommen, damit darf man dann sogar die Frontscheibe bis zu einem gewissen Grad tönen... aber ansonsten... lass es lieber, gibt nur Ärger mit den Bullen, hab schon mal gesehen, wie einer auf der Straße die Folie runter machen mußte!


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    jo des hab ich auch schon mal gesehen wollte mir aber wenn auch keine folien reinmachen sondern die scheiben richtig eintönen werd mal schauen.
    wie sieht es denn mit den seitenscheiben vorne aus darf man da irgendwas machen oder sind die auch "sperrgebiet" in deutschland?



    gelöschtes Mitglied

      bei den Seitenscheiben vorne bis zu einem gewissen Grad ja. Das Rund-Um-Fluten da ist ne Firma dran, das beim Tüv durchzukriegen, das die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Wöllte mir auch gerne alles Scheiben fluten lassen.


      bei den vorderen müssen glaub ich 70 % noch mindestens frei sein.


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