Zunächst mal Hallo zusammen,
bin seit heute neu hier und habe gleich mal die eine oder andere Frage.
Wir haben gestern unseren 2. Polo 6N2 GTI gekauft, 4 Türer, 175tkm für echt schmales Geld.
Getriebe ist defekt aber soll kein Problem sein...
Im Nachgang haben wir jetzt gesehen das der Polo ein Reimport aus der Schweiz ist, sollte doch kein Problem sein oder gibt es irgendwelche Nachteile ?
Außer das die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht fungieren habe ich nichts weiter feststellen können zu unserem anderen Polo 6N2 GTI...
Grüße
Stefan
Schweizer Ppaiere sollten vorhanden sein, als Eigentumsnachweis.
Und man sollte sich kundig mchne, ob der schon verzollt wurde.
Ansonsten Tüv Termin machen und mit den Paieren und Auto zum Tüv bzw vorher mal nachfragen dort ob man noch weitere unterlagen benötigt.
MfG
Nsw als Tagesfahrlicht gab es nicht in der Schweiz oder so .
Da die auch keinen Zulassung haben dafür .
Ist bestimmt gebastelt worden .
Es gibt nur das bei Zündung das Abblendlicht an geht obwohl der Lichtschalter auf 0 ist .
Ich habe ne gti als Österreich und hatte mal ne anderen auch Belgien.
Finde das die be bessere Grundausstattung haben als die Deutschen .
Getriebe defekt kann teuer werden da die etg oder FFW sehr selten werden .
Wenn das Getriebe soweit defekt ist das schon beschädigte Zähne und so hat .
Verzollt etc. ist er schon da er schon seit 94 in Deutschland zugelassen ist.
Getribe FFW habe ich schon gefunden, Generalüberholt, muss es nur noch ausbauen zum Tausch.
Zur Ausstattung muss ich auch sagen das der jetzt besser ist als mein anderer.
Alarmanlage
Leder
Schiebedach
Zur allgemeinen Info, ich habe 2 6N2 GTI, beide Bj 2001 silber und schwarz jeweils 4 Türer
Suche jetzt gerade Teile für den silbernen, hat die eine und andere Dalle etc.
Die Frage ist : was ist die Frage LOL
Wenn das Getriebe schon liegt
Zu den Nebelscheinwerfern die als tagfahrlicht fungieren.
Wenn das Auto schon so lange in d unterwegs ist, waren die tüv Prüfungen für den popo.
Fakt ist: man muss in der Schweiz nach Gesetz immer das Licht anhaben.
Bei Autos die keine leuchten haben, muss das Abblendlicht angeschaltet sein.
Bekannte haben des Öfteren Probleme gehabt, wenn bei einem alten Auto die nebellampen an waren aber die normalen Scheinwerfer aus.
Des fand dä Zoll und poli‘zei nit so hure lässig
Da kann aber was nicht passen, 6N2 GTI und seit 94 in Deutschland zugelassen ?
Und wo ist jetzt das Problem wenn der Wagen ursprünglich aus der Schweiz ist und seit 94 in Deutschland angemeldet, dann sind doch deutsche Papiere vorhanden zum anmelden.
MfG
Naja, wenn die Fahrgestellnummer genullt wurde kann es da schon Probleme mit Anbauteilen mit ABE geben, da die ja daran gebunden sind.
Da hat mich mal der Tüvprùfer bei meinem Spanier drauf hingewiesen.
Zitat:
seit 94 in Deutschland angemeldet
Gibt scheinbar auch bei VW nur eine Stoßstange, egal ob GTI oder nicht.
Möglich das es aber auf der Innenseite eine MArkierung gibt, um die Löcher für die SWRA zu machen.
Jetzt wäre die Frage ist es ein Fahrzeug was für den deutschen Markt gefertigt und verkauft wurde oder ob es für den schweizer Markt gefertigt und dort verkauft wurde.
Aber macht das beim 6N2 GTI was aus, ob das einer für den deutschen oder schweizer Markt war ?
Ich würde da eher auf den Zustand achten, als auf das Verkaufsprogramm bzw. wo der verkauft wurde.
MfG
Ich habe ihn eigentlich zum Ausschlachten gekauft aber nachdem ich gesehen habe welche Ausstattungsmerkmale er hat habe ich mir das anderweitig überlegt und möchte ihn jetzt wieder herrichten, Original auf jeden Fall.
Wie gesagt, Zulassung in Deutschland wurde schon gemacht, NSW wäre auch geklärt, jetzt geht es um Blechteile und Schönheitsreparaturen. Eine Stange Geld wird natürlich der Austausch des FFW Getriebe sein...
Ist es nun nen 6n gti oder 6n2. Da du schreibst der ist seit 94 in D.
Zitat:
Sorry, mein Fehler, meinte 2004
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