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Generelle Frage zur Felgen-Tragfähigkeit

Morgoth81
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Morgoth81's Polo 2F

Wie ist das eigentlich, wenn die montierten Felgen eine leicht geringere Traglast haben, als die original mit dem Fahrzeug ausgelieferten?

Mein Vater hatte mit seinem A4 das Problem, daß die Alu-Felgen wegen Korrosion Luft verloren haben. Der Reifenladen hat ihm dann gute gebrauchte originale Audi-Felgen drauf gemacht, wobei die gleichen Reifen wieder drauf kamen. Jetzt ist auch alles dicht.

Es wurden also 16 Zoll Audi-Felgen gegen 16 Zoll Audi-Felgen getauscht und die Reifen einfach umgezogen.

Nun möchte ich halt nicht, daß mein Vater (84) dann beim TÜV steht und wegen der Felgen Probleme bekommt. ABE gibt es ja bei Original-Felgen nicht. Daher habe ich mal recherchiert und festgestellt, daß die neuen gebrauchten für einen neueren A3 bestimmt waren (wobei interessanterweise das Felgengewicht der neuen um 1 kg höher ist, als das der alten, die ja etwas mehr Last tragen können.).

Ich habe also Audi mit den Teilenummern von den alten und neuen Felgen angeschrieben und als Antwort bekommen, daß die Traglast von den alten originalen bei 625 kg lag und die von den neuen gebrauchten bei 600 kg.

Nun frage ich mich, ob das ein Problem ist. Was sagen diese Werte eigentlich aus? Darf ich das Höchstgewicht des Autos von 2050 kg nun einfach durch 4 Räder teilen? Damit läge man ja in jedem Fall unter den 600 kg.
Oder zickt der TÜV da wahrscheinlich rum, sobald der originale Wert unterschritten wird?

Oder anders gefragt: Ist das sicherheitsmäßig bei 25 kg weniger pro Rad überhaupt relevant, sollte man also überhaupt die Felgen eintragen lassen oder besser die Klappe halten, weil die Unterschreitung in der Praxis eh nicht relevant ist?



Einfach durch 4 Teilen ist nicht ganz…
Weil sich das Gewicht im Verhältnis vorne und hinten ja nicht immer gleich verteilt.
Da müsstest du jetzt die Achslasten nochmal ansehen.

Wenn es diese Felge ab Werk nur auf dem A3 gab, dann sind die für den A4 nicht freigegeben und müssen daher per Einzelabnahme eingetragen werden.

Solange du mit der Traglast der Felgen über den nötigen Achslasten bzw. zulässigem Gesamtgewicht liegst, brauchst du aus technischer Sicht nichts zu befürchten.
Also du brauchst dir jetzt da keine Sorgen um die Fahrtauglichkeit des Autos deines Opas machen.

Streng genommen muss es eingetragen werden.
Aber ich wage stark zu bezweifeln, dass da jemand bei einem (ich nehme an) sonst serienmäßigen A4 mit Original Audi-Felgen bei einem 84 Jahre altem Herrn überhaupt ein Auge drauf wirft.

Gruß Basti


Ganz ehrlich?

Unzulässige Felgen zurück an den Reifenladen inkl. Rückerstattung der unnötig entstandenen Montagekosten oder den Reifenladen vor die Wahl stellen, stattdessen, entsprechende Eintragungskosten (inkl. Ablastung) zu übernehmen.

Sorry, aber es kann nicht sein, dass ein Fachhändler seinem Kunden einfach irgendwelche Felgen anbietet, die nicht für ein Fahrzeug geeignet und so auch nicht zugelassen sind.

Was denkst du denn, wer im Falle eines Falles die Verantwortung dafür übernehmen muss?

Der Reifenladen wird behaupten, dass der Kunde darüber aufgeklärt wurde bzw. diese Felgen selbst ausgesucht habe. Und spätestens im Versicherungsfall, wird sich auch die Versicherung quer stellen und man bleibt auf den Kosten sitzen bekommt noch eine Teilschuld (falls unverschuldet).

Das ist es nicht wert.



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