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Wie tief darf das Auto sein?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Ich habe vor mir ein komplett neues Bodykit zu kaufen. Allerdings würde ich gerne mal wissen, wie tief ich überhaupt gehen darf bei Schürzen...
Kann mir da jemand helfen?!



es war da ne richtlinie bei 8cm aber ich glaub tiefer kannste trotzdem gehen is nur doof wenn die feuerwehr die schlauchbrücken auf die strasse legt die sind 6,5 cm hoch dann haste da probleme rüber zu kommen und dann gibst diese abbrems hügel kommste da denn noch drüber


gelöschtes Mitglied

    ja ich glaub 8cm stimmen, klar kannst du tiefer gehen, kommt halt drauf an was dein tüv mensch dazu sagt! und je nach dem auch die polizei wenn du mal angehalten wirst! wenn die sich damit auskennen, können sie dir dein auto still legen!

    mfg!




    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • da sind die gesetzesrichtlinien


  • gelöschtes Mitglied

      hol dir dazu ncoh ein gewindefahrwerk...dann kannste solange schrauben bis es so ist wies gerade passt...beste möglichkeit in meinen Augen...


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Also über diese Abbremshügel komme ich noch so grade drüber. Habe eine Unterbodenfreiheit von 6cm.
      Wenn ich mich nicht vermessen habe dürften die Schürzen etwa bei 7-8cm liegen.
      @Schnabbi: Das soll danach auch kommen, da ich meinen Polo vorne schon mit einem Spring Distance Kit habe höher legen lassen müssen^^ (hatte 4,5cm Bodenfreiheit)


      also mein prüfer meinte

      das auto muss 10cm hohen hinderniss überfahren können ohne beeinträchtigungen,
      also darf nirgendwo hängenbleiben so dass man die kontrolle verliert.

      die plastikteile dürfen bis 8 cm vom boden sein da es die beisten nicht enteresiert ob man sich was abreist, man darft nur nicht irgendwo hängenbleiben und ins schläudern geraten und dabei andere gefährden,

      so habe ich das verstanden


      In der STVO steht da genau.
      Musst auch Beachten die Nummernschildhöhe, Höhe Fahrzeug, Höhe Lichtaustritskante Scheinwerfer und so weiter!

      Wenn man es genau nimmt.
      Aber jeder prüfer sagt was anderes, aber die Politur hat das letzte wort und die handelt nach STVO.


      Für zu geringe scheinwerfer höhe gibt es auch sonder eintragungen



      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      es geht mir nur um die Bodenfreiheit...die Scheinwerferunterkante muss 30cm über dem Boden sein aber das dürfte der Fall sein....


      gelöschtes Mitglied

        ------Zitat------
        Scheinwerferunterkante muss 30cm über dem Boden sein aber das dürfte der Fall sein....
        -----------------

        cool, dann kann ich ja noch 15cm tieferlegen, hab ja 45cm

        spass beiseite, du meintest sicherlich die lichtaustrittskante muss 50cm betragen.
        scheinwerferunterkante ist peng...


        am besten wäre 'n lowrider fahrwerk! dann kannst immer vor den abbremshügeln dein polo "höherlegen" und es passiert nix...!


        hier mal was aus.. Tuningtips.de:

        "[...

      • Da ich mit meiner Bodenfreiheit ein bisschen gesunken bin (5,5 cm) wollte ich mich mal erkundigen wie tief ein Auto sein darf. Also habe ich mich bei der Verkehrspolizei gemeldet. Die haben mir folgende Auskunft gegeben:

        Es gibt keine fest definierte Angabe darüber, wieviel Bodenfreiheit die vordere Stoßstange haben muß. Nach Angaben des TÜV Freiburg wird nach dem VdTÜV Merkblatt 751 eine Mindestbodenfreiheit von 110 mm gefordert.
        Diese Mindestbodenfreiheit kann unterschritten werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Gefahr auf andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Ein Fahrbahnkontakt muß unter betriebsüblichen Bedingungen ausgeschlossen sein*. Eine Bodenfreiheit unter 80 mm (70 mm bei gummielastischen Teilen) kann laut TÜV unter keinen Umständen positiv begutachtet werden.

        Ungeachtet der Bodenfreiheit der Stoßstange darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Auch ein Restfederweg muß vorhanden sein.

        Bevor Sie die neue Stoßstange anbauen, empfehle ich Ihnen, sich nochmals mit Ihrem TÜV in Verbindung zu setzen.
        *Nach § 19 (2) Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

        Mit freundlichen Grüssen

        PHK Bernd Martin
        Regierungspräsidium Freiburg
        Landespolizeidirektion
        "


      • so tief...


        autopixx-de-11187707
        autopixx-de-11187707

        hi also mein tüvprüfer sagt des des ok is solang ich durch den bremsenprüfstand komme bei mir sind 7 cm platz und im prüfstand ca noch 3 mm dann hehe also reicht dem das


        gelöschtes Mitglied

          moin

          also ich hab zwar noch keine richtigen felgen (nur meine standard 13" mit radkappen :( ) aber bei mir wurde das mit gewindefahrwerk zu tief. scheinwerferunterkante muss 50 cm hoch sein, hatte nur ca. 45 cm also wieder hochgeschraubt auf ca. 48-49cm, dann hat der prüfer nen auge zugedrückt.... aber hab gestern ma nachgemessen, der hat sich innerhalb von nem guten monat schon ca. nen halben cm gesetzt aber ich hatte nur knappe 4 cm zum querlenker... hätte ich das so gelassen, hätt ich kein tüv bekommen u der querlenker wär schon kaputt... also warten bis im frühjahr meine felgen kommen :'(


          Generell gilt auch für Anbauteile die mindeste Bodenfreiheit von 11cm; für ECHT elastische und ganz weiche Front- oder Heckschürzen (welche beispielsweise aus PUR mit geringer Dichte gefertigt sind) gelten 8cm (mittiges und berührungsfreies Überfahren eines 80cm langen, 11cm hohen, quer zur Fahrtrichtung liegenden Staffels).

          Is der Auszug aus den Vorlagen für Österreich, (Eu Recht), also sollt es so auch für Deutschland gelten...


          polotreff.de
          #18 - 28.09.2005wie tief kann ein auto sein
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