Grüßt euch,
Da mein kleines Möppel den nächsten Tüv besuch nicht überstehen würde, will ich es diesem Erspahren. Jedoch noch so lange wie möglich damit fahren.
Tüv ist vorhanden bis Mai 2015
Abmelden wollte ich das Auto im Anfang Juni 2015
Nun weiß ich jedoch nicht ob ich da Probleme bekommen könnte, da der Wagen ja nicht mehr Verkehrstüchtig ist. Gefunden und gehört habe ich von Ordnungswiedrigkeit bis hin zur Nachuntersuchung bezahlen...
Kann mich da jemand mal bitte aufklären?
Gruß, Ali =)
Im ersten Monat passiert garnichts. 2-4 Monate überziehen kostet 15 Euro verwarngeld, bis 8 monate 25 Euro, darüber 60 Euro und 1 Punkt.
Was natürlich nicht heißt dass du ein Verkehrsuntüchtiges Fahrzeug im Straßenverkehr benutzen darfst!
Zitat:
Im ersten Monat passiert garnichts. 2-4 Monate überziehen kostet 15 Euro verwarngeld, bis 8 monate 25 Euro, darüber 60 Euro und 1 Punkt.
Was natürlich nicht heißt dass du ein Verkehrsuntüchtiges Fahrzeug im Straßenverkehr benutzen darfst!
Noch ein kleiner Tip:
Ohne TÜV bekommst Du den Wagen nicht mehr angemeldet.
Auch wird der Preis, wenn Du ihn verkaufen willst, unangemeldet und ohne TÜV deutlich nach unten rutschen.
Unter Umständen kann es sich lohnen, das Auto bis zum Verkauf angemeldet zu lassen.
Übrigens kannst Du wegen des abgelaufenen TÜV nur einmal aufgeschrieben werden, dann hast Du eine Frist (ich glaube vier Wochen), um eine Untersuchung durchführen zu lassen.
Wirst Du doch (z.B. beim Parken) nochmal aufgeschrieben, kannst Du die Verwarnung mit einer Kopie der ersten Verwarnung als Anlage erfolgreich anfechten.
Zitat:
Noch ein kleiner Tip:
Ohne TÜV bekommst Du den Wagen nicht mehr angemeldet.
Auch wird der Preis, wenn Du ihn verkaufen willst, unangemeldet und ohne TÜV deutlich nach unten rutschen.
Unter Umständen kann es sich lohnen, das Auto bis zum Verkauf angemeldet zu lassen.
Übrigens kannst Du wegen des abgelaufenen TÜV nur einmal aufgeschrieben werden, dann hast Du eine Frist (ich glaube vier Wochen), um eine Untersuchung durchführen zu lassen.
Wirst Du doch (z.B. beim Parken) nochmal aufgeschrieben, kannst Du die Verwarnung mit einer Kopie der ersten Verwarnung als Anlage erfolgreich anfechten.
Na, dann kannst Du ihn ja noch bis zum geplanten Termin fahren und gut ist.