geht zwar nicht um nen Polo, aber dennnoch:
Auto vom Händler gekauft, dieses Jahr; mittlerweile waren schon das ZMS sowie der AGR-Kükler und Bremsen defekt; immer wurde Garantie bzw. Gewährleistung abgelehnt...; also schon ca. 3000.-€ aus eigener Tasche bezahlt.
wie ist das nun; für was "haftet" der Händler, wenn nur der Kaufvertrag existiert?
Wenn extra ne Gebrauchtwagen garantie abgeschloßen wurde ist das ja im "Kleingedrucken" festgehalten, mehr oder weniger...
Gleiche habe ich auch, Schaltung ist schwer ist auch kein polo und wenn der Motor warm ist quietscht es sobald man Kupplung tretet ist es weg.
Auto vom Händler ggekauft Garantie auch aber er meint ich sei doof und könnte nicht sein und alles.
Weiß nicht was ich da machen kann.
Ihm mit Anwalt drohen,denn er kann sich nicht aus seiner Händlerverantwortung stehlen.1Jahr gewährleistung MUSS er geben.Es sei denn,er war nur der "Vermittler",oder er hat den Kaufvertrag mit dem Vermerk "Privatverkauf"aufgesetzt.Am besten zum Anwalt in dieser Sache!
Wobei ich denke das die Beweislastumkehr das etwas erschweren wird..
Zitat:
Am besten zum Anwalt in dieser Sache!
wusst ich doch, das ich nicht alleine bin, und daß das ein "heißes Eisen" ist.
Mir geht´s vor allem darum, was unter die Händler Gewährleistung alles drunter fällt. bzw. wieviel muss der Kunde / Händler übermehmen?
Also das mit Bremse sehe ich ja noch ein, ist Verschleießteil, obwohl die Kontrolle vor Verkauf auch in die Verantwortung des Händlers fallen würde...
andersrum: hätte der Händler mir eine Gebrauchtwagengerantie aufgeschwatzt (die nur bis zu bestimmten KM soundsoviel % von der Rep-summe übernimmt), wäre er dann "fein raus" aus seiner Gewährleistungs-Verantwortung?
P.S. Anwalt: dachte ich könnte den mir erst mal sparen, da keine Privat RS.
Tja Gewährleistung und Sachmängelhaftung ist so eine Sache.
Zunächst einmal ist die Frage (wie schon angedeutet wurde) die Beweislastumkehr:
- bist du noch innerhalb der 6 Monate nach dem Kauf in der Dir der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon während dem Kauf vorhanden war? Denn das Gesetz geht hier vom Fall aus, dass dieser Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
- oder bist du schon über 6 Monate Besitzer des Wagens, denn dann musst Du dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war (in dem Fall viel Spaß dabei)
Allerdings ist die Pointe bei dem ganzen die Tatsache, dass der Händler nicht für Mängel einstehen muss die in Anbetracht des Fahrzeugalters und des KM-Standes als Verschleiss zu erachten sind.
Das heißt wiederum für dich: Wenn deine Karre nun leider schon 20 JAhre alt ist und 250.000 km auf dem Buckel hat ist mit "Wartungen" zu rechnen - somit wird dir das niemand übernehmen.
Für weitere und genauere Infos musst wirklich mit einem Rechtgelehrten reden.
Ich habe mit dem Händler auch schon email Kontakt aufgenommen und ihn darauf hin gewiesen, was er meinte das es von dem kupplungsseil kommt und ich dieses fetten solle.
Darauf hin eins nach dem anderen, er wurde auch sehr unfreundliche in dem er meinte "ich lache mich jedes mal kaputt wenn du mir schreibst, du hast keine Ahnung von der Materie aber willst Fehler gefunden haben."
Und das ich ihm "nie nie nie nie nie wieder schreiben soll"
Nur weiß ich nicht ob es was bringt zum Anwalt zu gehen.
Wenn mir ein "normaler Servicemitarbeiter" sowas schreiben würde, würde ich die Mail mit nem kurzen Kommentar einfach an den Leiter bzw. Chef weiterleiten.
Zitat:
Nur weiß ich nicht ob es was bringt zum Anwalt zu gehen.
Okay danke, werde ich machen.
Hoffe kann den thread hier mit nutzen, um die Leute hier auf den laufenden zu halten.
Noch ne Frage, welchen Anwalt also welches Fachgebiet müsste ich dann aufsuchen?
Verkehrsrecht?
Nee, hat ja mit Straßenverkehr nix bzw. nix direktes zu tun.
Gibt Anwälte die sich auf Gewährleistungsrecht spezialisiert haben.
Anwalt kontaktiert Montag habe ich einen Termin.
Er meinte das ein Käufer bei einer Garantie im ersten halben ja, dafür zu sorgen bzw zu haften hat.
Und beweisen muss ob der Mangel schon vorhanden gewesen ist oder nicht.
Rechtslage sagt aber meist der Mangel war schon vorhanden.
Deswegen sei er der verbesserungspflicht er hat also drei mal die Chance den Fehler zu beseitigen.
Anwalt für Vertragsrecht als "Fachgebiet",die kennen auch KFZ-Kaufverträge.Und natürlich alles was mit Verträgen zu tun hat .
Ein Verkehrsrechtanwalt ist Spezi was mit dem Strassenverkehr im allgemeinen zu tun hat(Bussgelder,Unfälle usw.)
Nur weiß ich nicht
Also... ich habe mal den Fehler gemacht und habe einen Opel Vectra gekauft. Nach 6 Wochen habe ich schriftlich bemängelt, das die Spurstange kaputt wäre.... und dann ging es bis vor das Gericht. Ergebnis: weil der Wagen bei Kauf neuen TüV bekommen hat und die Spurstange ein Verschleißteil sei, welches bei 60.000 km kaputt gehen könne... schlug das Gericht einen Vergleich vor. Diesen habe ich abgelehnt. In der nächsten Instanz wurde meine Klage abgewiesen... seit dem glaube ich nicht mehr an Gewährleistung, vor allem nicht nach mehr als 6 Monaten...
Ich habe dieses auto aber erst 1monat und er hatte keinen neuen Tüv somit muss er es nachbessern aussage meines anwaltes
Wenn du eine Rechtschutz hast dann versuch dein Kat einzuklagen.
Aber 1. ohne RS würde ich das nicht machen, wird im schlimmsten fall teuer.
2. nen Kat gibt es gebraucht auch recht günstig.
Ja habe Rechtschutz habe auch schon mit einem Anwalt Telefoniert es geht ja nicht Darum wie teuer er ist oder nicht sondern dass er die leute übber den tisch zieht und ich nicht einsehe das ich wieder geld reinstecke zumal er es wusste er hatte ja nicht mal die AU bescheinigung ausgehändigt. Nun ja hatte dann mit ihm geschrieben und wie schon der kollege vor mir ja schreib mich nicht mehr an warum kontaktierst du mich damit. Hallo weil er das auto verkauft hat und dafür gerade stehen muss aber das wird er dann jetzt eh müssen die schritte wurden jetzt eingeleitet und ich werde gewinnen das sagte mir schon der Rechtsanwalt
Anwälte sagen immer das man gewinnt!Sonst hätten die keine Mandanten!
Ich habe mal einen Motor Umbau machen lassen im Ascona B von 2L auf 4L Mantzelmotor 6 Zylinder
Von einer Firma und mit diesem Einbau als der fertig war hätte ich nie TÜV bekommen!
Also ich Gutachten machen lassen 1500DM
zum Anwalt damit Klage eingereicht und mit Pauken und Trompeter verloren weil der Richter meinte seine beschriebene Arbeit hat er getätigt.
Denn letztendlich entscheidet der Richter und da muss man Glück haben.
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