Hallo Forum,
ich bin grad an nem Polo Cabrio dran, Basis warn n steilheck, erstzulassung Nov. 81 mit nem Speedster cabrio Umbau, eingetragen August 91.
ansonsten ist an dem fahrzeug alles serie. HB Motor mit 50 PS, Standarf fahrwerk, auspuff ausstattung usw...
nun meine Frage: soweit ich das weiß müssen umbauten in den ersten 10 jahren durchgeführt worden sein, bzw schon mindestens 20 jahre am fahrzeug eingetragen sein. ausserdem müssen sie zeitgenössisch sein...
beides sehe ich als erfüllt an
einzige änderung die ich noch vornehmen würde, wären die felgen vom 87er G40, die ja auch zeitgenössich wären.
was glaubt ihr. kriegt man n Cabrio auf H? hats schon jemand gemacht? weil meiner meinung nach sind die umbauten definitv selten und erhaltenswert.
zum zustand: ich hab bis jetzt nur bilder gesehen, aber der polo steht für sein alter ausserordentlich gut da... hat immerhin schon 33jahre auf dem buckel
Das würde mich für mein Bieber auch interessieren. Ich würde aber sagen wegen dieser 10-jahre danach Regelung dürfte es klappen.
Zitat:
schon mindestens 20 jahre am fahrzeug eingetragen sein
Die hier dargestellte auslegung dieser 10 Jahres Regel ist nicht ganz korrekt.
Es gibt Prüfer die verlangen einen Nachweis das der Umbau am Fahrzeug in den ersten 10 Jahren nach EZ eingetragen wurde und es gibt Prüfer die geben sich damit zufrieden das der Umbau in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wäre.
So war es auch bei meinem Ascona.
Hab das Auto komplett original bekommen, einige Sachen umgebaut wie Fahrwerk, Felgen und Motor und trotzdem ein H-Kennzeichen bekommen weil die Umbauten auch in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wären.
Das kommt halt immer auf den Prüfer an.
dann werd ich mit dem verkäufer mal in nähere verhandlungen treten...