der polo hat hinten (ab B-Säule) scheiben mit einem grün-stich so sieht es zumindest aus wenn man die Türen öffnet und dann vergleicht.
nun meine Frage darf man die eigentlich tönen mit Folie ?
Ich habe das mal irgendwie in Erinnerung das scheiben die einen tönung haben nicht nachgetönt werden dürfen (zu stakre tönung) damit meine ich wenn ich eine Folie verarbeitet die einen Tönungsgrad von zb 60 % hat hat die Scheibe ja mehr weil die tönung in der Scheibe ja auch noch mitgerechnet wird
Kannst du sorgenfrei mit allen Folien die ein Gutachten besitzen tönen
Trotz DOPPELTÖNUNG
was du hast ist ja keine Tönung, sondern eine Colorverglasung.
Und da ist es Sch... egal
Hier mal das Rechtliche:
In Deutschland dürfen nur zugelassene Folien, die eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben, in Fahrzeugen verlegt werden. Die ABG-Nummer muss auf allen verlegten Folien sichtbar sein. Die Bescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Eine Eintragung durch den TÜV ist nicht notwendig. Die Tönungsfolien dürfen nur an den für die Sicht des Fahrers nicht relevanten Scheiben, also den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe verlegt werden. Ein zweiter Außenspiegel ist dann zwingend notwendig. An der Windschutzscheibe darf lediglich ein Blendstreifen angebracht werden, der eine Gesamtfläche von nicht mehr als 10 % der Windschutzscheibe bedeckt. Auch das Verlegen von klaren Sicherheitsfolien ist an den vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe verboten.
Ansonsten, wenn du wirklich gans auf nummer sicher gehen willst, frag einfach Beim TÜV nach
Danke werde mich mal erkundigen vor dem Sommer ist in der Beziehung eh nichts zu machen zu kalt