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Polizei Kontrolle , fk gruppe a anlage zu laut

Was ich nun nicht verstehe, ist die messungsart. standgas geräusch interessiert in der regel nicht. meine fk analge ist z.b. mit 89db im standgas veranschlagt, beim 1.0l all. beim gti z.b. sind es schon 94-96db meine ich. das wäre eindeutig zu hoch. meines wissens nach ist der standgas wert aber egal, was zählt ist das fahgeräusch insgesamt. dafür musst du mit den prüfern in ein industtiegebeit mit offener bebauung und die messen dann,.was mega teuer ist. ansonsten könnte man ja .en offenen luffi drauf machen, einmal zum tüv und der misst dann vor der haube. dann hätte man aber nicht den wert unter vollast. deine gr.a ist doch zwischen 3000-4000 touren lauter als im stand.



Zitat:

standgas geräusch interessiert in der regel nicht. meine fk analge ist z.b. mit 89db im standgas veranschlagt, beim 1.0l all. beim gti z.b. sind es schon 94-96db meine ich. das wäre eindeutig zu hoch. meines wissens nach ist der standgas wert aber egal, was zählt ist das fahgeräusch insgesamt.

wenn das Standgeräusch egal wäre dann würde es nicht im Fahrzeugschein stehen.

Zum messen eines Standgeräuschs, sollte das Auto stehen, wie der Name schon sagt, und dann wird der Wert gemessen. Die andere von dir angesprochene Messmethode gilt für das Fahrgeräusch.


Ich würde jetzt mal sagen beides muss gemessen werden

Steht mir evtl. auch noch bevor wenn ich keinen Dieselfilterkasten finde. Und ich weiß nicht ob meine FK Gruppe A (Stahl und bestimmt schon 40 tkm runter) das mit nem offenen Filter schafft, wobei ich die jetzt nicht laut finde aber das hat ja nichts zu sagen... :( Vlt. kommt aber auch nen Gillet Auspuff drunter, wenn der noch im Budget drin ist



die farbe des autos steht auch im schein und spielt bei umlackierung auch keiner rolle
der wagen ist doch im lastbetrieb viel lauter als im bloßen standgas. um nen offenen luffi+ sportpott abgenommen zu bekommen, bedarf es auf legalem wegen auch einer einzelabnahme mit db messung, aber im fahrbetrieb!
zudem ist ja nicht der bloße auspuffsound an sich ausschlaggebend, sondern auch die motorlautstärke etc. und die polizei hat ihn wohl kaum auf dem parkplatz angehalten, als er gerade den wagen angeschmissen hatte, mit den worten " ey, meister, dass geht so aber nicht, der bollert ja viel zu laut im standgas. das ist schon so nicht zulässig, dann bei fahrt erst recht nicht."

aber wenn der polizei die stand db messung reicht, dann ist das natürlich toll. hättest dir aber auch die 35 € sparen können und hättest dir ne DB messer app runtergeladen, die du dann hättest den polizisten zeigen können, live vor der wache


Gun-g40
  • Themenstarter
Gun-g40's Polo 2F

Also das Geld kann ich Einlagen. Wegen der .Messung ist schon klar das es 2 arten gibt zudem meistens nur die standgeräusch Messung gemacht wird ,und wenn da der wert erheblich vom eingetragen wert ist können die grünen eine fahr
Messung anordnen wobei der Tüv zu mir sagte sowas wer viel zu aufwändig und ist selten, außerdem falls er trotzdem paar db zu laut ist gibt es einen bestimmten Paragraphen ( irgend etwas mit natürlichen verschleiß ) . Wo Mann dann auch noch gewisse Toleranzen hat.


Hab ich ja auch geschrieben Entfällt nun aber, habe jetzt nen Filterkasten vom Diesel drin. Wobei mir der offene Luffi besser gefallen hätte Aber so spare ich mir die Kosten für die Eintragung. Und beim Tüv muss ich für die restlichen Sachen bestimmt schon genug Geld lassen :(


Die Messung im Stand ist schon nicht ohne Grund im Teilegutachten dokumentiert.
Wenn man einfach mal überlegt: Großstadt -> lange standzeiten an Ampeln ect. was dort für eine Geräuschkulisse entsteht.

Zudem wird eine Fahrgeräuschmessung durch mehrer Faktoren beeinflusst.
Das ist für eine Messung die "mal" eben durchgeführt wird mit zu viel Zeitaufwand belastet.
Deswegen dient als Anhaltsspunkt das Standgeräusch.

Finds lustig das manche sich ihre eigenen "Prüfverfahren oder gültigkeiten" aus ihrer logik herrichten.

Das wird schon ein Grund haben warum das so im Gutachten steht .

Gruß


Zitat:


Finds lustig das manche sich ihre eigenen "Prüfverfahren oder gültigkeiten" aus ihrer logik herrichten.


das problem hatt ich auch mal vor paar jahren:
die bullen meinten, daß mein auspuff zu laut sei. sie gaben mir dann eine mängelliste mit, die ich beim tüv vorlegen sollte. der tüv mensch führte eine db messung durch. war alles ok. dann ab zu den bullen und den wisch vor die nase gehalten. sie haben die klappe gehalten, doch die rechnung musste ich zahlen :(
hatte schon sehr viel ärger mit den bullen, wobei ich meistens im recht war.
die behaupten was und ich soll denen das gegenteil beweisen, was immer mit kosten zusammenhängt, die ich zahlen muss!
wie ich die bullen verabscheue...das glaubt ihr nicht



Ach was.du musst nur wissen welche rechte die polizei hat und das ist nicht soviel wie manche denken.gesunder respekt ist alles was sie haben


Zitat:

Ach was.du musst nur wissen welche rechte die polizei hat und das ist nicht soviel wie manche denken.


Genauso sieht das aus !
Die machen meistens mehr Wind als sie eigentlich dürfen . . .


Zitat:

Ach was.du musst nur wissen welche rechte die polizei hat und das ist nicht soviel wie manche denken.

Und das nützt Dir genau was, wenn Du in einer Konrolle bist? Die Kosten für den späteren Rechtsbeistand wird niemand ersetzen, auch wenn die Polizei ihre Echte überschritten hat.


ich probiers in so einem Fall mal mit "...ohne Messung, keine Mängelliste. Ich kann ja auch einfach behaupten das ihr Auto zu laut ist, bin aber ebenfalls nicht für Auspuffprüfungen autorisiert und habe ebenfalls keine Messwerte in der Hand."

Und dann weise ich sie darauf hin das ich wegen einer Behauptung ohne Messung kein Geld für eine Prüfung zahlen werde, und die Kosten einklagen werde, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.

Bis jetzt ist mir sowas noch nicht passiert, aber wenns mal soweit ist werd ich mir nicht einfach die Karte geben lassen und zum TÜV fahren... Wobei - jetzt klingt das so wie es perfekt laufen würde, die Realität sieht immer anders aus^^


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